HSH Nordbank: Dirk Jens Nonnenmacher:Guter Rat - furchtbar teuer

Lesezeit: 1 min

Herausragende Anwälte fordern richtig viel Honorar - erst recht in den USA. Das weiß inzwischen auch Dirk Jens Nonnenmacher, Vorstandschef der HSH Nordbank.

Klaus Ott

Nonnenmacher wird wegen diverser Affären bei der Staatsbank von deren Eignern, den Ländern Hamburg und Schleswig-Holstein, bald abberufen.

Nonnenmacher beteuert seine Unschuld. Der lässt sich, für viel Geld und auf Kosten der HSH, von US-Spitzenjuristen vertreten. Bis zu 300.000 Dollar sollen bereits geflossen sein. (Foto: dpa)

Eine der Affären spielt in New York, wo die dortige Staatsanwaltschaft in einer ziemlich schmutzigen Sache ermittelt und prüft, ob Nonnenmacher und eine weitere HSH-Führungskraft aus Hamburg darin verwickelt sind.

Als ein frühere New Yorker Manager der Nordbank in Ungnade gefallen war und abgelöst werden sollte, waren ihm eine E-Mail-Adresse und ein Password untergeschoben worden, die zu einem Postfach mit Kinderpornos führten. Die US-Ermittler betrachten den Ex-Manager, der von der HSH erst gefeuert und dann rehabilitiert wurde, als Opfer. Wer die möglichen Täter sind, ist offen. In Frage kämen auch Mitarbeiter einer damals für die Nordbank tätigen Sicherheitsfirma.

"Innovative" Ansätze

Alle Verdächtigen beteuern ihre Unschuld, auch Nonnenmacher. Der lässt sich, für viel Geld und auf Kosten der HSH, von US-Spitzenjuristen vertreten. Bis zu 300.000 Dollar sollen bereits geflossen sein. Für Nonnenmacher soll die weltweit agierende Kanzlei Gibson Dunn tätig sein, die unter anderem in New York ansässig ist. Eine HSH-Sprecherin sagt, zu "Honorarvereinbarungen mit Dienstleistern" äußere man sich nicht. Die Bank erklärt aber immerhin, eigene Beschäftigte sowie Führungskräfte seien "von den Anwaltskosten im Zusammenhang mit den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen in New York freigestellt".

Dass die Bank die Kosten übernehme, basiere auf einem früheren Beschluss des Aufsichtsrats. Das sei Nonnenmacher von Aufsichtsratschef Hilmar Kopper mitgeteilt worden.

Die Vereinbarung sehe vor, dass Nonnenmacher die Anwaltskosten "unverzüglich" erstatten müsse, falls er rechtskräftig verurteilt werde. Dazu muss es nicht kommen. Bei Gibson Dunn ist Nonnenmacher jedenfalls in guten Händen. Die Kanzlei schreibt auf ihrer Homepage, sie helfe Mandanten mit frischen Gedanken und "innovativen" Ansätzen.

© sueddeutsche.de - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: