"Man muss sich das mal umgekehrt vorstellen", sagt Tjarks: "Wenn der Vermieter den Makler bezahlen muss: Würde er dann immer noch denjenigen beauftragen, der den höchsten Preis verlangt?" Der Grüne sieht im Bestellerprinzip aber nicht nur eine Möglichkeit, den Preis zu steuern, sondern auch die Leistung. Immer wieder erreichten ihn Klagen über Besichtigungen, bei denen Interessenten den Makler zum Beispiel fragten, ob es kalt sei in den Zimmern oder laut oder stickig - und der Vermittler das nicht wüsste. "Für welche Leistung zahlt der Mieter da überhaupt?", fragt Tjarks.
Eckard Pahlke, den Vorsitzenden des Mietervereins Hamburg, erreichen noch ganz andere Beschwerden - zumindest aus Ballungsgebieten, in denen sich Makler nicht groß anstrengen müssen, wenn sie eine Wohnung vermitteln. Pahlke hat schon Geld eingeklagt für Bewerber, die dem Vermittler für eine Wohnung mehrere hundert Euro in bar geben mussten. Ohne Quittung. Er weiß von Hausverwaltern, die von langjährigen Mietern Courtage verlangen, wenn sie innerhalb eines Hauses mit Nachbarn das Appartement tauschen wollen. Er hat immer wieder Makler erwischt, die mit Hausverwaltern gemeinsame Geschäfte machen - dabei ist Verwaltungen das Makeln verboten.
"Das treibt die buntesten Blüten", sagt Pahlke. "Da makelt die Nichte für das Haus des Onkels. Oder die Ehefrau ist Maklerin, der Ehemann Vermieter." Oft teilten Verwalter und Makler sogar ein Büro. "Das sind alles Auswüchse der Wohnungsnot", sagt Pahlke. Als Vizevorsitzender des deutschlandweit tätigen Mieterbunds kennt er das nicht nur aus Hamburg. Sondern aus allen Ballungsgebieten, in denen Wohnraum knapp ist.
Makler nennen kann sich jeder
Sein Verein fordert deshalb seit Jahren strengere Regeln für die Ausübung des Maklerberufs. Derzeit kann sich in Deutschland jeder "Makler" nennen, er braucht dazu nur einen Gewerbeschein. Den gibt es für fünf Euro beim Gewerbeaufsichtsamt. Auch deshalb hatten die Grünen in Hamburg ihre Idee für das Bestellerprinzip an die Forderung einer Art Verkammerung für Makler gekoppelt. Die SPD-geführte Landesregierung will das aber nicht in ihre Bundesratsinitiative aufnehmen. Dabei stehen sogar die Makler selbst dieser Idee offen gegenüber.
"Wir fordern seit Jahren vergeblich, die Anforderungen zu verschärfen", sagt Jens-Ulrich Kießling, Präsident des Immobilienverbands Deutschland, in dem sich Makler, Immobilienberater, Verwalter und Sachverständige zusammengetan haben. Das Bundeswirtschaftsministerium verweise aber stets auf die Berufsfreiheit. "So können ein paar Unprofessionelle den Ruf der ganzen Branche ruinieren", sagt Kießling. Auch gegen das Bestellerprinzip bei der Vermietung von Wohnungen hat er nichts einzuwenden. "In engen Märkten kann das sinnvoll sein", sagt Kießling. Nicht ohne hinzuzufügen: "Im Bestellerprinzip sehe ich eine reine Wahlkampfdebatte, um Stimmen in den Ballungsgebieten zu fangen."
Im Bestellerprinzip könnte aber auch viel mehr stecken: ein Zeichen, dass sich die Mieter wehren gegen die immer höheren Kosten. In Hamburg-St. Georg haben sie seit Juni zu Tausenden demonstriert. Am vergangenen Sonntag wurde bekannt: Der Buchladen darf für fünf Jahre bleiben. Zu einer erhöhten - aber erträglichen Miete.