Süddeutsche Zeitung

Hoffnung für Bank-Erpresser:Zoff um Liechtenstein-Urteil

Ist das Urteil nicht haltbar? In einem der spektakulärsten Liechtenstein-Verfahren der jüngeren Zeit soll die Entscheidung wegen Rechtsfehlern aufgehoben werden.

Hans Leyendecker

Das Urteil in einem der spektakulärsten Liechtenstein-Verfahren der jüngeren Zeit soll nach Auffassung der Bundesanwaltschaft wegen Rechtsfehlern aufgehoben werden. Das Landgericht Rostock hatte vor etwa anderthalb Jahren den damals 49-jährigen Michael F. wegen Erpressung der Liechtensteiner Landesbank (LLB) mit gestohlenen Kundendaten zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Die beiden damals 42 und 51 Jahre alten Mitangeklagten des Mannes waren wegen Beihilfe zur Erpressung zu Bewährungsstrafen von 22 und 18 Monaten verurteilt worden.

Der Prozessvertreter der Bundesanwaltschaft, der die Revision der Rostocker Staatsanwaltschaft vertrat, sagte vor dem Bundesgerichtshof (BGH), das Landgericht hätte gegen den mehrfach vorbestraften F. eine Sicherungsverwahrung verhängen müssen. Auch habe es sich, anders als das Landgericht geurteilt hat, um eine Bande gehandelt. Ebenfalls hielten die Bewährungsstrafen gegen die Mitangeklagten einer rechtlichen Nachprüfung nicht stand.

Die Rostocker Staatsanwaltschaft hatte in dem Prozess auf lange Haftstrafen plädiert und Sicherungsverwahrung für F. gefordert. Seine beiden Mitangeklagten sollten für jeweils drei Jahre und neun Monate in Haft. Die Angeklagten rügten vor dem BGH in ihren Revisionen, es sei im Fall LLB nicht um Erpressung, sondern um ein Geschäft gegangen. Ähnlich hatten bereits die Verteidiger in der Hauptverhandlung vor dem Rostocker Landgericht argumentiert.

13 Millionen Euro im Tausch für Kundendaten

Der Rostocker Prozess hatte auch deshalb Aufsehen erregt, weil damals das Verfahren gegen die liechtensteinische LGT-Bank, das immer noch von der Bochumer Staatsanwaltschaft betrieben wird, auf Hochtouren lief. Der prominenteste LGT-Kunde war der frühere Postchef Klaus Zumwinkel gewesen, der wegen Steuerhinterziehung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt wurde. Zwischen dem LLB-Fall und dem LGT-Fall gab es keine Verbindung. Dennoch hatte die Verteidigung Parallelen gezogen.

Im Fall LLB war das Geldhaus nach den Regeln des Kapitalismus vorgegangen: Ware gegen Geld. F. und einige Helfer waren auf Umwegen in den Besitz von Unterlagen deutscher Kunden bei der LLB gekommen. Sie hatten von der Bank in drei Tranchen 13 Millionen Euro gegen den Tausch der Kundendaten gefordert.

Die Bank wollte die Weitergabe der Kontounterlagen an die deutschen Finanzbehörden unbedingt vermeiden und zahlte. Zwei Tranchen wurden abgewickelt, dann flog der Deal durch Zufall auf. Ein Mitarbeiter der Rostocker Commerzbank hatte, nachdem eine Millionensumme bei dem Geldhaus eingezahlt worden war, wegen Verdachts der Geldwäsche Alarm geschlagen.

In seinem Schlussplädoyer hatte F. im Januar 2009 behauptet, es habe zwei Interessenten für die Ware gegeben: Die LLB und den deutschen Fiskus. An den Meistbietenden seien die Unterlagen verkauft worden; so was verstehe er unter kaufmännischem Handeln.

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Quelle:
SZ vom 11.06.2010/heis/mel
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