Helfer am Bau:Keine Versicherung, trotzdem geschützt

Finanziert der Lebensgefährte den Bau mit, muss die Bauherrin ihn nicht versichern.

Wer gemeinsam mit seinem Lebensgefährten am Bau des eigenen Hauses arbeitet, muss für ihn keine Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung zahlen. Das entschied das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel.

Das Gericht gab damit einer Frau Recht, die auf ihrem Grundstück gemeinsam mit ihrem damaligen Lebensgefährten und heutigen Ehemann ein Haus errichtet hatte. Für die so genannten nicht gewerbsmäßigen Bauarbeiten ihres Partners sollte sie als Bauherrin Beiträge in Höhe von rund 1500 Euro an die Berufsgenossenschaft Bau zahlen.

Die Richter urteilten dagegen, der auch finanziell an dem Vorhaben beteiligte Mann sei nicht abhängig beschäftigt gewesen, sondern habe seine eigenen Interessen verfolgt. Er sei deshalb nicht beitragspflichtig.

Aktenzeichen: Bundessozialgericht B 2 U 8/01 R.

(sueddeutsche.de/ dpa)

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