Haustürkredite:BGH-Urteil mit Einschränkung

Verbraucheranwalt mit Hoffnung: Käufer von "Schrottimmobilien" können Kredit und Kaufvertrag widerrufen.

Mehrere Hunderttausend Käufer so genannter Schrottimmobilien kommen möglicher Weise doch noch an ihr Geld. Auch die schriftlichen Urteilsgründe des Bundesgerichtshofs (BGH) zu diesen Fällen schlössen dies nicht aus, sagte der Göttinger Rechtsanwalt Reiner Füllmich. Er gehe davon aus, dass zumindest die über 100.000 Kunden der Bayerischen Hypo- und Vereinsbank sowohl den Kredit wie auch den Kaufvertrag über die Immobilie rückabwickeln können.

Seit Ende der 80er Jahre wurden nach Angaben von Verbraucherverbänden und -anwälten bundesweit 300.000 bis 500.000 "Schrottimmobilien" weit über Wert verkauft und durch gleichzeitig vermittelte Kredite finanziert. Insgesamt geht es danach um weit über zehn Milliarden Euro.

BGH-Begründung

Mit seinem Grundsatzurteil hatte sich der BGH dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg gebeugt und erstmals anerkannt, dass auch Kreditverträge nach dem Haustürwiderrufsgesetz widerrufen werden können, wenn sie außerhalb von Geschäftsräumen vereinbart wurden. Dabei betonte der BGH jedoch, dass ein solcher Widerruf die Wirksamkeit des Immobilien-Kaufs "grundsätzlich nicht berührt".

Ausnahmen: Zwei Verträge, ein Geschäft

Dies war zunächst so verstanden worden, dass Verbraucher, die ihren Kredit kündigen, sich eine andere Finanzierung für ihre "Schrottimmobilie" suchen müssen. Wie Füllmich betonte, bedeute jedoch das Wort "grundsätzlich" unter Juristen immer, dass es Ausnahmen gebe.

Dies seien hier Fälle, in denen Kredit- und Kaufvertrag als "einheitliches Geschäft" anzusehen seien, die dann immer auch gemeinsam aufgekündigt werden könnten, erklärte der Anwalt, der selbst 4500 Bankkunden vertritt.

Für die Hypovereinsbank lägen den Verbraucheranwälten inzwischen interne Unterlagen vor, die klar belegten, dass die Bank selbst nach Immobilien gesucht habe, um ihre Kredite dranzuhängen". Das Thema sollte auch bei einer Anhörung des Bundestages diskutiert werden.

(sueddeutsche.de/ AFP)

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