Süddeutsche Zeitung

Hausratversicherung:Tipps

Die Finanztest-Tipps zeigen, wie man die richtige Hausratversicherung findet.

Bedarf

Die Police ist sinnvoll, wenn Sie den Verlust großer Teile Ihres Hausrats, etwa durch einen Brand, ­finanziell nicht verkraften können.

Preis

Günstige Tarife gibt es je nach Tarifzone zwischen rund 50 und 120 Euro im Jahr. Wenn Sie teuer versichert sind, können Sie mit einem Wechsel schnell 100 Euro im Jahr sparen. Die besten fünf im Test zeigen die günstigsten Angebote, die die Finanztest-Anforderungen an eine Hausratversicherung erfüllen. Mit diesen Tarifen sind neben den Standardrisiken Wertsachen mit mindestens 20 Prozent und Überspannungsschäden mit mindestens zehn Prozent der gesamten Versicherungssumme versichert.

Extraleistungen

Die Versicherer bieten neben dem Grundschutz Extras an, zum Beispiel decken einige den Diebstahl aus Fahrzeugen ab, die auf der Straße geparkt sind, andere versichern Fahrräder ohne Zuschlag.

Fahrräder

Oft können Sie Fahrräder nur gegen Aufschlag versichern. Zurzeit testet Finanztest auch die Tarife spezieller Fahrradversicherer.

Unterversicherung

Die Versicherungssumme Ihrer Hausratversicherung sollte dem Betrag entsprechen, der für die Neuanschaffung Ihres gesamten Hausrats nötig ist. Sonst gilt er als unterversichert. Der Schaden wird nur anteilig ersetzt. Bequem sind Pauschaltarife, bei denen der Versicherer auf den Einwand der Unterversicherung verzichtet. Für eine kleine Wohnung mit sehr hochwertigem Hausrat legen Sie die Versicherungssumme aber besser selbst fest. Meist sind beide Varianten möglich.

Wertermittlungsliste

Die Wertermittlungsliste von Finanztest hilft Ihnen, die Versicherungssumme selbst festzulegen. Die vollständige Liste des Hausrats ist auch im Schadensfall sehr nützlich.

Schadenminderung

Tun Sie, was möglich ist, um den Schaden gering zu halten. Drehen Sie zum Beispiel bei Wasserschäden den Haupthahn zu. Abhanden gekommene EC- und Kreditkarten, Sparbücher und andere sperrbare Urkunden müssen Sie gleich sperren lassen.

Meldung

Sie müssen den Versicherer umgehend informieren. Gibt er Ihnen weitere Anweisungen, wie Sie den Schaden möglichst gering halten können, müssen Sie diese befolgen. Schäden durch Einbruchdiebstahl, Vandalismus oder Raub müssen Sie auch der Polizei melden.

Schadenstelle

Bevor der Versicherer die Schadenstelle freigegeben hat, sollten Sie sie nicht verändern. Eine Ausnahme gilt nur, wenn Sie den Schaden damit mindern. Dann müssen Sie die beschädigten Teile bis zur Besichtigung durch den Versicherer aufbewahren. Es hilft auch, Fotos zu machen.

Inventarliste

Sie müssen für Versicherer und Polizei so schnell wie möglich ein vollständiges Verzeichnis der gestohlenen oder zerstörten Gegenstände erstellen. Wenn Ihnen später noch etwas einfällt, muss der Versicherer das nicht anerkennen.

Abschlag

Steht Ihr Anspruch außer Frage und ist nur die Schadenshöhe noch unklar, können Sie eine Abschlagszahlung fordern.

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