Hamburg:Neue Nummern

Die Hansestadt geht stärker gegen die Vermietung an Touristen vor. Geplant ist unter anderem eine Registrierungspflicht für Anbieter von Ferienwohnungen. Das soll die Überprüfung der Angebote erleichtern.

Wer für einen Städtetrip in Hamburg einen kieztypischen Schlafplatz sucht, wird bei Onlineportalen schnell fündig. Allein auf Airbnb hatten in Hamburg 2017 nach Angaben des Portals 7000 Vermieter Unterkünfte eingestellt. "Ferienwohnungen hat es auch schon früher gegeben", sagt Stefan Brauckmann, Direktor des Moses-Mendelssohn-Instituts und Lehrbeauftragter für Geografie an der Universität Hamburg: "Das Neuartige ist die weltweite Vermittlung über ein digitales Portal mit einfacher Buchung und Zahlung." Er untersucht den Hamburger Markt für Privatunterkünfte und sieht Konfliktpotenzial zwischen Anwohnern und Touristen. Hamburgs Senatorin für Stadtentwicklung, Dorothee Stapelfeldt, will dem mit einer Anpassung des Hamburgischen Wohnraumschutzgesetzes begegnen: "Geplant ist unter anderem eine Registrierungspflicht für Anbieter von Ferienwohnungen." Bei Online-Inseraten müsse demnach zukünftig eine Registrierungsnummer mitangegeben werden. Das soll die Überprüfung der Angebote erleichtern.

Der Mieterverein fordert eine Begrenzung der Vermietungszeit auf zwei oder drei Monate

Das Hamburgische Zweckentfremdungsgesetz soll sicherstellen, dass Wohnraum auch wirklich zum Wohnen benutzt wird. Bislang dürfen Vermieter ihre Wohnung nur als Ferienwohnung vermieten, wenn sie die Wohnung selbst mehr als die Hälfte des Jahres bewohnen oder wenn der Hauptmieter selbst in der Wohnung wohnt und weniger als 50 Prozent der Wohnfläche vermietet. Ginge es nach dem Mieterverein zu Hamburg, sollten diese Ausnahmen noch weiter verschärft werden. "Wir sind als Mieterverein ganz klar gegen Untervermietung an Touristen und gegen Portale wie Airbnb", sagt Siegmund Chychla, Geschäftsführer des Mietervereins zu Hamburg. Er fordert eine Begrenzung der Vermietungszeit auf zwei oder drei Monate. Außerdem müsse mehr kontrolliert werden. "Die Stadt beschäftigt viel zu wenig Personal, um verdächtige Wohnungen ausreichend überprüfen zu können", sagt Chychla. Für die Durchsetzung des Wohnraumschutzgesetzes, speziell die Zweckentfremdung, sind die Bezirksämter zuständig. In den Jahren 2015 bis 2017 waren dort nicht mehr als zweieinhalb Vollzeitstellen angesiedelt, geht aus einer Senatsdrucksache vom März hervor.

2014 wurden nach früheren Angaben der Stadtentwicklungsbehörde 1235 Hamburger Wohnungen überprüft. Dabei waren von 273 widerrechtlich genutzten Wohnungen 147 illegale Ferienwohnungen. Das höchste Bußgeld betrug 6500 Euro. Laut Gesetz sind Bußgelder bis zu 50 000 Euro möglich.

"Manche Vermieter sind überrascht, wenn wir sie anschreiben", sagt ein Sprecher der Behörde für Stadtentwicklung: "Die wissen gar nicht, dass sie gegen Regeln verstoßen." Nicht jeder Verstoß werde deshalb mit harten Mitteln bestraft.

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