Grundsteuer in Wohn-/Bürohaus:Genau ausrechnen

Die Höhe der vom Mieter zu zahlenden Grundsteuer muss in einem gemischt genutzten Gebäude genau ausgerechnet werden.

Denn die auf Gewerbeflächen wie Büros entfallende Grundsteuer kann wesentlich höher sein als die für Wohnflächen.

Dies erläutert der Mieterverein Hamburg. Für den Mieter müsse aus der Nebenkostenabrechnung ersichtlich sein, ob und in welcher Höhe nicht umlagefähige Kosten "vorab abgesetzt" worden sind. Dieses Verfahren heißt "Vorwegabzug".

Dabei muss aus der Berechnung hervorgehen, wie viel von der Gesamtsumme vorweg für die Gewerbeflächen abgezogen wurde. Entsprechend hat nach Angaben des Mieterbundes der Bundesgerichtshof in Karlsruhe im Jahr 2007 geurteilt (Az.: VIII ZR 1/06). Ebenso müsse der Umlageschlüssel für die verbleibende Summe dargelegt werden.

Bei Unklarheiten sei Einsichtnahme in die Unterlagen des Vermieters möglich - auf Verlangen müsse er dem Mieter den Grundsteuerbescheid präsentieren.

Nach Angaben des Mietervereins fragen Mieter immer wieder, warum sie Steuern des Vermieters überhaupt bezahlen müssen. Die Antwort lautet, dass die Grundsteuer im Katalog der gesetzlich festgelegten Betriebskosten steht. Wenn das im Mietvertrag vereinbart wurde, dürfen Vermieter sie also auf die einzelnen Parteien umlegen.

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