Grundsteuer:Abschaffen oder umlegen

Grundsteuer

8000 Einwohner im Südosten Erfurts: der Stadtteil Herrenberg.

(Foto: Martin Schutt/dpa)

Die SPD will Mieter von der Grundsteuer entlasten. Vermieter sollen die Kosten nicht mehr auf die Mieter umlegen dürfen. Die Eigentümerverbände sind empört.

Um die Reform der Grundsteuer ist ein heftiger Streit entbrannt: Die Immobilienverbände GdW und Haus & Grund fordern eine vollständige Abschaffung der Steuer. Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) wiederum hatte den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) gesagt, sie befürworte Überlegungen, den Eigentümern zu verbieten, die Grundsteuer weiterhin auf die Miete umzulegen.

Hintergrund ist, dass die Bemessung der Grundsteuer nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bis Ende 2019 neu geregelt werden muss. Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) hatte dafür im November Modelle zur Reform der Steuer präsentiert und dabei betont, dass die Reform nicht zu einer übermäßigen Belastung von Menschen mit wenig Geld und einer Gefährdung billiger Mieten in guten Wohngegenden führen dürfe.

Das von Scholz bevorzugte Grundsteuerkonzept sei "viel zu kompliziert, mit wiederkehrenden bürokratischen Lasten verbunden und somit nicht praxistauglich", kritisierte GdW-Präsident Axel Gedaschko: "Das wäre ein Riesenaufwand, nur damit die Gemeinden knapp zwei Prozent des gesamtstaatlichen Steueraufkommens erhalten." Wesentlich einfacher und gerechter wäre es aus Sicht der Verbände, wenn die Gemeinden stattdessen einen höheren Anteil an der Einkommensteuer erhielten. "Der Bund und die Länder können dies angesichts sprudelnder Steuerquellen gut verkraften", erklärte der Präsident von Haus & Grund, Kai Warnecke.

Die Grundsteuer ist von großer Bedeutung für die bundesweit mehr als 11 000 Kommunen. Sie nehmen dadurch jährlich rund 14 Milliarden Euro ein. Über die Immobilienbesitzer ist die Grundsteuer letztlich aber auch für Mieter entscheidend. Denn Eigentümer dürfen sie bisher auf die Miete umlegen. Hierbei hatte sich Scholz aber grundsätzlich offen für eine Änderung gezeigt - und betont, dass dafür nicht das Grundgesetz geändert werden müsse.

Justizministerin Barley (SPD) unterstützt dies im Grundsatz: "Dass die Grundsteuer künftig nicht mehr auf die Mieter umgelegt werden kann, ist eine sehr gute Überlegung", sagte sie dem RND. Ziel einer Reform müsse die Sicherung "sozialverträglicher Mieten und die Sicherstellung bezahlbaren Wohnraums, insbesondere auch in Ballungszentren sein". Widerstand kommt jedoch aus der Union. "Die Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf die Miete zu streichen, ist ein Irrweg", sagte der CDU-Mietrechtsexperte Jan-Marco Luczak dem RND. Die Überlegung sei nicht durchdacht, da sie am Ende zu einer Mehrbelastung aller Mieter führe. "Eigentümer werden bei Neuvermietungen zum Ausgleich die Kaltmieten erhöhen", warnte er. "Das führt wiederum zu einem Anstieg der ortsüblichen Vergleichsmiete und gibt damit allen Vermietern größeren Spielraum für Mietsteigerungen." Ähnlich äußerte sich auch der Präsident des Zentralen Immobilien Ausschusses ZIA, Andreas Mattner. Für den Mieter sei es "die fairste und transparenteste Lösung, wenn die Umlagefähigkeit erhalten bleibt".

Allerdings können Städte und Gemeinden über den von ihnen individuell festzulegenden Hebesatz dafür sorgen, dass die Mieten durch die Grundsteuer-Reform nicht über Gebühr steigen werden. Der Hebesatz ist quasi das Steuerungsinstrument, er ist zum Beispiel besonders hoch in mehreren Ruhrgebietsstädten, die knapp bei Kasse sind.

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