Grunderwerbsteuer:Ohne Möbel

Wer ein Grundstück oder eine Immobilie kauft, muss zwischen 3,5 und 6,5 Prozent Grunderwerbsteuer zahlen. Mit ein paar Tricks lässt sich die Summe reduzieren.

Von Berrit Gräber

Wird eine Immobilie verkauft, muss der Käufer grundsätzlich Grunderwerbsteuer zahlen. Wer Spartricks kennt, kann seine Steuerlast beim Immobilienkauf wenigstens etwas abmildern.

Erbschaften, Schenkungen sowie der Verkauf an Verwandte ersten Grades sind sogar komplett grunderwerbsteuerfrei. In anderen Fällen lassen sich mit der richtigen Strategie bestenfalls einige Tausend Euro und mehr einsparen. Käufer einer Immobilie müssen zum Beispiel für mitverkaufte Sachen, die sich problemlos entfernen lassen wie Möbel, Einbauküchen, Werkzeug oder den Whirlpool, keine Grunderwerbsteuer zahlen, wie die Experten des Verbands "Wohnen im Eigentum" betonen. Voraussetzung: Die Einrichtung ist beweglich und wird vertraglich ausgeklammert. Das Inventar muss mit seinem Wert im Kaufvertrag aufgelistet sein. Damit sinkt zugleich die Notargebühr.

Der Spartipp gilt zum Beispiel auch für den vollen Heizölvorrat, die Sauna oder Markise. Kommen 20 000 Euro an Inventar zusammen, spart ein Immobilienkäufer zum Beispiel in Berlin 1200 Euro Grunderwerbsteuer. Nur für Teile, die untrennbar mit dem Gebäude verbunden sind, fällt die Steuer an. Und: Wer die Immobilie vermietet, kann die Grunderwerbsteuer über die AfA als Werbungskosten ansetzen.

Hauskäufer sollten bei der Vertragsgestaltung nicht übertreiben oder gar tricksen. Alle Immobilienkaufverträge werden an das Finanzamt weitergeleitet und darauf geprüft, ob der ausgewiesene Kaufpreis plausibel und marktüblich ist.

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