Grunderwerbsteuer:Einspruch kann sich lohnen

Hausbesitzer, die keine Eigenheimzulage mehr erhalten, sollten gegen ihren Grunderwerbsteuerbescheid Einspruch einlegen.

Hausbesitzer, die keine Eigenheimzulage mehr erhalten, sollten gegen ihren Grunderwerbsteuerbescheid Einspruch einlegen. Dabei empfehle es sich für sie, Bezug zu nehmen auf ein beim Bundesfinanzhof (BFH) in München anhängiges Verfahren (Az. II R 4/09).

Dazu rät die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund in Berlin. Wenn der BFH in diesem Verfahren die Erhöhung der Grunderwerbsteuer als verfassungswidrig erklärt und dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vorlegt, könnten die Eigentümer zu viel gezahlte Steuern zurückbekommen.

Durch den Wegfall der Eigenheimzulage und die Anhebung des Steuersatzes für ein selbst genutztes Eigenheim sei die Grunderwerbsteuer in eine Schieflage geraten, argumentieren die Kläger.

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