Gleichheitssatz des Grundgesetzes:Lichtblick für Pendler

Die Kürzung der Pendlerpauschale ist nach Auffassung des saarländischen Finanzgerichtes verfassungswidrig. Zu dem selben Urteil war Anfang März bereits das Niedersächsische Finanzgericht gekommen.

Wie bereits das Niedersächsische Finanzgericht hält auch das Finanzgericht des Saarlandes die Kürzung der Pendlerpauschale für verfassungswidrig. Die Neuregelung sei ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz aus Artikel 3 des Grundgesetzes, teilte das Finanzgericht nach einem entsprechenden Urteil am Dienstag in Saarbrücken mit.

Zudem sieht das Gericht in der Kürzung einen Verstoß gegen den ebenfalls im Grundgesetz verankerten Schutz von Ehe und Familie. Denn in Fällen, in denen beide Ehegatten berufstätig seien, hänge die Wahl des Wohnsitzes nicht allein von privaten Erwägungen ab (Az. 2 K 2442/06).

Bund erhofft sich Steuermehreinnahmen

Die Kilometerpauschale von 30 Cent kann seit Jahresbeginn nur noch vom 21. Entfernungskilometer an von der Steuer abgesetzt werden. Mit dieser Kürzung erhofft sich der Bund etwa fünf Milliarden Euro an Steuermehreinnahmen.

Anfang März hatte das Niedersächsische Finanzgericht dies bereits als verfassungswidrig bezeichnet. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe muss nun über die Rechtmäßigkeit der neuen Regelung entscheiden.

Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: