Banken:Wie viel das Girokonto wirklich kostet

Bankautomaten

Bislang ist es häufig mühsam, die Gebühren fürs eigene Girokonto herauszufinden. Das ändert sich nun.

(Foto: Tobias Kleinschmidt/dpa)
  • Vom 31. Oktober an gilt eine neue EU-Richtlinie: Banken müssen Kunden dann einmal im Jahr darüber informieren, was ihr Konto kostet.
  • Die verschiedenen Gebühren können Kunden zwar jetzt schon einsehen, sie sind aber oft schwer zu finden.

Von Felicitas Wilke

Was ihr Girokonto wirklich kostet, das sollen Bankkunden in Deutschland bald genauer erfahren. Eine EU-Richtlinie, die Ende Oktober in deutsches Recht übertragen wird, verspricht den Verbrauchern mehr Transparenz. Worum es geht und was es für Probleme dabei gibt - die wichtigsten Fragen und Antworten.

Was ist die wichtigste Neuerung?

Vom 31. Oktober an müssen die Banken ihre Kunden mindestens einmal jährlich kostenlos darüber informieren, wie viel ihr Girokonto sie im vergangenen Jahr gekostet hat. In der Entgeltübersicht ist nicht nur die Grundgebühr vermerkt, sondern alle Kosten, die für den Bankkunden tatsächlich angefallen sind. Dazu können Gebühren für beleghafte Überweisungen gehören, aber auch die Zinsen für den Dispositionskredit oder erhaltene Guthabenzinsen.

Findet man diese Informationen nicht heute schon im Kontoauszug?

Ja, allerdings muss man sie sich teilweise mühsam zusammensuchen. Denn während für das Girokonto meist eine monatliche Gebühr anfällt, kostet die Kreditkarte meist einen zweistelligen Jahresbetrag, der im Kontoauszug an ganz anderer Stelle steht. Bei manchen Banken können zusätzlich jeden Monat variable Kosten anfallen, zum Beispiel, wenn eine Kundin einen Dauerauftrag einrichtet oder Bargeld abhebt. "Die vielen nutzungsabhängigen Entgelte erschweren es den Kunden bislang herauszufinden, was sie tatsächlich für ihr Girokonto bezahlen", sagt Frank-Christian Pauli, Finanzmarktexperte beim Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV). Aus diesem Grund hält der VZBV die jährliche Entgeltübersicht für eine sinnvolle Neuerung - auch wenn die Kunden dabei erst im Nachhinein erfahren, wie viel sie für ihr Girokonto bezahlt haben.

Wie erfahren Verbraucher schon vor Vertragsabschluss, was ein Girokonto kostet?

Schon jetzt informieren viele Kreditinstitute die Kunden auf ihrer Webseite darüber, welche Kontomodelle sie anbieten. Oft sind ein günstiges Online-Konto mit wenigen Zusatzleistungen und ein teureres Premium-Preismodell darunter. Allerdings gibt es auch Banken, die im Internet nur sehr versteckt, kompliziert oder gar nicht über ihre Gebühren informieren.

Künftig verpflichtet der Gesetzgeber sie dazu, die Verbraucher auch vor dem Vertragsabschluss über die Kosten zu informieren, die mit dem Zahlungskonto verbunden sind. Damit keine Missverständnisse entstehen, von welchen Dienstleistungen die Rede ist, müssen sich die Banken an bestimmte Begriffe halten, die von der Finanzaufsichtsbehörde Bafin festgelegt wurden. In der Entgeltinformation ist dann vermerkt, was die Kontoführung, eine Überweisung, eine Lastschrift oder eine Bargeldauszahlung am Schalter kostet.

Verbraucherschützer Pauli bezweifelt allerdings, dass es gelingen wird, alle denkbaren Gebühren in die festgelegten Kategorien einzuordnen. Schließlich hätten sich die Banken zuletzt "innovativ" gezeigt, wenn es darum ging, neue Gebühren einzuführen, stellt er sarkastisch fest - und spielt auf ein tageszeitabhängiges Entgelt am Geldautomaten an, das eine Bank im vergangenen Jahr für eine Weile erhoben hatte. "Ob man die kostenträchtigen Knackpunkte in der standardisierten Darstellung ausreichend gut erkennt, wird man sich genau ansehen müssen", sagt Pauli.

Was will der Gesetzgeber mit diesen Regelungen erreichen?

Das erklärte Ziel der Europäischen Union ist es, den Wettbewerb zwischen den Banken anzukurbeln. Bereits seit zwei Jahren können die Menschen hierzulande ihr Girokonto leichter wechseln als zuvor. Sie müssen ihren Arbeitgeber oder Sportverein inzwischen nicht mehr selbst über ihre neue Bankverbindung informieren, sondern können das von der bisherigen und der neuen Bank erledigen lassen. Bevor die Verbraucher ihr Konto wechseln, sollten sie allerdings erst einmal wissen, was sie bislang dafür bezahlen und was die Wettbewerber bieten. Die neuen Regelungen, die jetzt in deutsches Recht umgesetzt werden, sollen es leichter machen, sich hier einen Überblick zu verschaffen.

Wie lassen sich die Angebote vergleichen?

Damit die Bankkunden nicht einzeln die Infoblätter aller Banken sichten müssen, haben sie ebenfalls vom 31. Oktober an das Recht, auf mindestens eine kostenfreie Vergleichswebseite zugreifen zu können. Dort sollen die Konditionen der Anbieter gegenübergestellt werden. Das Gesetz sieht vor, dass sich die Vergleichsportale überprüfen lassen und bestimmte Regeln befolgen müssen. Zudem muss die zertifizierte Vergleichswebseite klar von anderen Vergleichen des Betreibers für andere Produkte abgegrenzt sein.

Welche Portale wollen mitmischen?

Das Vergleichsportal Check 24 würde sich gerne als Anbieter zertifizieren lassen. Auch der Wettbewerber Verivox ist nicht abgeneigt, prüft eine Bewerbung nach eigenen Angaben aber noch. Schon jetzt, betonen beide Portale, erfüllten sie viele Voraussetzungen: Sie bevorzugten keine Anbieter gegenüber anderen und kennzeichneten ihre Werbeflächen. Allerdings hätten sie noch nicht erfahren, von wem sie sich zertifizieren lassen können. Die Deutsche Akkreditierungsstelle in Berlin ist lediglich der Zertifizierer der Zertifizierer; im ersten Schritt müssen sich die Portale von anderen Stellen, etwa von einem TÜV, überprüfen lassen. Wer diese Aufgabe übernimmt, ist knapp drei Wochen vor Inkrafttreten der neuen Regeln noch unklar. Entsprechend ungewiss ist es, ob die Verbraucher am 31. Oktober wirklich den gewünschten Überblick bekommen werden.

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