Gesetzliche Krankenkassen:Tipps

Die Finanztest-Tipps zeigen, was Sie bei einem Wechsel in einen Wahltarif mit Beitragsrückzahlung beachten müssen.

Eignung

Am ehesten von einem Wechsel in einen Wahltarif mit Beitragsrückzahlung werden Sie profitieren, wenn Sie gut verdienen, allein versichert sind, sich guter Gesundheit erfreuen und auch tendenziell schon jetzt seltener zum Arzt gehen.

Familie

Wenn Ihr Ehepartner und/oder volljährige Kinder bei Ihnen mitversichert sind, lohnt sich der Wechsel in einen Wahltarif mit Beitragsrückzahlung dagegen nur in den allerseltensten Fällen. Denn fast jeder Arztbesuch führt zu einem Wegfall der Prämie: egal ob Sie selbst den Arzt besuchen oder eine volljährige mitversicherte Person aus der Familie.

Bindung

Eigentlich können Sie durch den Wechsel in einen Wahltarif mit Beitragsrückzahlung kaum verlieren: Ihr monatlicher Krankenkassenbeitrag bleibt gleich. Trotzdem sollten Sie sich gut überlegen, ob Sie in einen entsprechenden Tarif wechseln möchten: Sie binden sich für drei Jahre an die Krankenkasse. Wenn diese dann später Zusatzbeiträge fordert oder Sie mit den Leistungen unzufrieden sind, können Sie nicht wechseln.

Prämienhöhe

Ist abhängig davon, wie viel Sie monatlich an Ihre Kasse zahlen. Kassen können bis zu einem vollen Monatsbeitrag auszahlen. Bei einigen Tarifen steigt die jährliche Prämie während der Laufzeit an, aber nur, wenn Sie auch im Vorjahr keine Leistungen benötigt haben. Achten Sie vor einem Wechsel darauf, wie hoch die Prämie ist, die die Krankenkasse gewährt. Der Produktfinder Wahltarife mit Beitragsrückzahlung enthält alle angebotenen Wahltarife mit den entsprechenden Daten.

Arztbesuch

Wenn Sie einen Wahltarif mit Beitragsrückzahlung gewählt haben, sollten Sie nötige Arztbesuche oder Behandlungen auf keinen Fall verschieben, nur weil Ihnen sonst die Prämie verloren geht. Ihre Gesundheit geht vor.

Vorsorge

Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen beim Arzt übernimmt die Kasse, ohne dass die Prämie wegfällt. Wenn der Arzt allerdings etwas findet und behandeln muss, führt dies zum Verlust der Prämie.

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