Gesetzesentwurf:Einfach weniger Steuern zahlen

Angestellte, die ins eigene Unternehmen investieren, können künftig Steuern und Sozialabgaben drücken. Der Staat zeigt sich spendabel.

T. Öchsner

Das Gesetz kennt kaum jemand. Es passierte gerade fast unbemerkt den Bundestag, aber enthält gravierende Änderungen für die Vermögensbildung von Arbeitnehmern: Wer einen sozialversicherungspflichtigen Job hat, kann künftig 360 Euro jährlich von seinen Gehaltszahlungen in Unternehmen investieren, ohne darauf Steuern und Sozialabgaben zahlen zu müssen. Die Süddeutsche Zeitung beantwortet die wichtigsten Fragen zur neuen Mitarbeiterkapitalbeteiligung.

Wie lauten die neuen Regeln?

Wie lauten die neuen Regeln?

Seit April 2009 können Unternehmen ihren Mitarbeitern zusätzlich zum Gehalt jährlich bis zu 360 Euro steuer- und abgabenfrei überweisen - unter einer Voraussetzung: Der Arbeitnehmer muss sich mit dem Geld am Unternehmen seines Arbeitgebers beteiligen, also etwa dessen Aktien kaufen. Oder die bis zu 360 Euro fließen in einen Mitarbeiterfonds.

Dieser muss in mehrere Firmen investieren, wobei 60 Prozent des Kapitals nur an solche Unternehmen gehen dürfen, die wiederum ihren Beschäftigten Zuschüsse für eine Kapitalbeteiligung gewähren. Gedacht waren diese Fonds vor allem für kleine und mittlere Betriebe, die ihre Mitarbeiter nicht direkt an der Firma beteiligen können.

Künftig müssen die 360 Euro keine freiwillige, zusätzliche Leistung des Arbeitgebers sein - vielmehr kann der Arbeitnehmer das Geld auch von seinem Gehalt abknapsen. Es gibt aber keinen Rechtsanspruch auf ein entsprechendes Angebot des Arbeitgebers.

Warum wurde das Gesetz nun geändert?

Warum wurde das Gesetz nun geändert?

In der Praxis spielte diese Form der Mitarbeiterkapitalbeteiligung kaum eine Rolle. Dies hatte vor allem zwei Gründe: In der Wirtschaftskrise fällt es den Firmen schwer, zusätzlich bis zu 360 Euro pro Mitarbeiter auszugeben. Hinzu kommt: Da das Angebot, sich beteiligen zu können, allen Arbeitnehmern offenstehen muss, konnten die Chefs den 360-Euro-Bonus nicht als Leistungsanreiz einsetzen.

Zudem galten die Restriktionen für die Mitarbeiterfonds als zu groß. Laut der Arbeitsgemeinschaft Partnerschaft in der Wirtschaft (AGP) wurde daher in den vergangenen zwölf Monaten kein Mitarbeiterfonds aufgelegt.

Welche Vorteile gibt es?

Welche Vorteile gibt es?

Der Arbeitnehmer spart Sozialbeiträge und Steuern. Bei einer Abgabenquote von insgesamt zum Beispiel 40 Prozent sind dies 144 Euro jährlich. Bei der Auszahlung bleiben die 360 Euro im Jahr ebenfalls steuer- und sozialabgabenfrei. Die Erträge aus der Kapitalbeteiligung (also etwa Gewinnanteile, Zinsen, Dividenden) unterliegen allerdings der Abgeltungsteuer von 25 Prozent.

Ab wann gelten die neuen Regeln?

Ab wann gelten die neuen Regeln?

Nach dem Ja des Bundestages muss nur noch der Bundesrat am 26.März den neuen Vorschriften zustimmen. Dies gilt aber als sicher. Danach können die Regeln im Frühjahr in Kraft treten, und zwar rückwirkend zum 1.April 2009, also zum Start des Gesetzes.

Welche möglichen Nachteile haben die neuen Steuervorteile?

Welche möglichen Nachteile haben die neuen Steuervorteile?

Arbeitnehmer mit einem schmalen Haushaltsbudget stehen womöglich vor der Frage, ob sie einen Teil ihres Gehalts in eine betriebliche Altersvorsorge oder in die neuen Beteiligungsmodelle stecken. Dabei besteht die Gefahr, dass sie künftig weniger Geld für die Vorsorge aufwenden, obwohl diese sicherer ist als die Beteiligung an Unternehmen.

Für eine solche Wahl könnte der Steuervorteil bei der Auszahlung sprechen, der für Altersvorsorgeprodukte nicht gilt. Außerdem ist eine Kapitalbeteiligung flexibler: Auszahlungen sind nicht an ein bestimmtes Alter gebunden. Wer fleißig gespart hat, kann das Geld schnell wieder "verfrühstücken".

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