Gesetzentwurf zum Anlegerschutz:Hedgefonds für Privatanleger bald tabu

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Hedgefonds gelten als besonders risikoreiche Geldanlage. Finanzminister Schäuble will es Privatanlegern deshalb nun verbieten, in solche Produkte zu investieren. Schon im Herbst soll sich das Bundeskabinett mit einem entsprechenden Gesetzentwurf befassen.

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble will Privatanlegern per Gesetz Beteiligungen an den als risikoreich geltenden Hedgefonds verwehren. "Ein Vertrieb von Anteilen oder Aktien an Hedgefonds an Privatanleger nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes ist in jedem Fall ausgeschlossen", heißt es in einem Referentenentwurf des Finanzministeriums, mit dem eine EU-Richtlinie umgesetzt werden soll. Anteile an solchen "Single-Hedgefonds" sollen nur noch für professionelle Anleger zum Erwerb stehen.

"Um den Anlegerschutz zu stärken, sollen Privatanleger nicht mehr direkt in diese risikoreiche Anlageklasse investieren können", heißt es. Das Bundeskabinett werde sich nach der Sommerpause mit dem Vorhaben befassen, sagte ein Ministeriumssprecher am Mittwoch.

Indirekt sollen solche Engagements aber über Beteiligungen an Dach-Hedgefonds möglich bleiben, die ihrerseits in verschiedene Hedgefonds investieren. "Durch die Vorschriften zu Dach-Hedgefonds wird gewährleistet, dass Privatanlegern der Risikogehalt ihrer Anlage bewusst ist, was bei der Investition in Hedgefonds über andere Dach-Investmentvermögen nicht sichergestellt ist", heißt es im Entwurf.

Die Hedgefonds selbst werden auch in ihrer Beteiligungspolitik beschränkt. Sie dürfen "nicht die Kontrolle über ein nicht börsennotiertes Unternehmen erwerben und haben eine Mitteilungspflicht, wenn sie Minderheitsbeteiligungen an einem nicht börsennotierten Unternehmen erlangen".

Die EU-Richtlinie zur Regulierung von Hedgefonds und anderen Investmentfonds muss nach Angaben des Finanzministeriums bis spätestens 22. Juli 2013 in nationales Recht umgesetzt werden. Im Bundeskabinett behandelt werden soll der deutsche Gesetzentwurf nach der Sommerpause.

"Hedgefonds dürfen in Deutschland dann nur noch an professionelle Anleger verkauft werden", sagte ein Sprecher des Finanzministeriums. Ein Ziel des Gesetzes sei der Schutz der Privatanleger vor besonderen Risiken am Kapitalmarkt. Insgesamt soll das Gesetz ein geschlossenes Regelwerk für Investmentfonds und ihre Manager auf Basis einer einheitlichen europäischen Lösung schaffen.

Vorgesehen sind in den Gesetzesplänen Übergangslösungen für die neuen Regeln. "Vor diesem Hintergrund sind besondere Übergangsregeln für bestehende Single-Hedgefonds erforderlich, deren Anteile oder Aktien im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes von Privatanlegern gehalten werden", formulieren die Autoren des Entwurfs. Privatanleger, die zu diesem Zeitpunkt Anteile oder Aktien halten, dürfen diese erst einmal behalten. "Ein Neuerwerb von Anteilen oder Aktien an Single-Hedgefonds nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes ist ausgeschlossen", setzt der Entwurf Grenzen.

Hedgefonds agieren extrem renditeorientiert und gelten als überdurchschnittlich riskant. Ihre Regulierung ist eines der großen internationalen Vorhaben im Nachgang der Finanzkrise 2008/2009, das noch der vollständigen Umsetzung harrt.

Der Bundesverband Alternative Investments (BAI) kritisierte Schäubles Pläne. "Das Verbot ist widersprüchlich", bemängelte Verbandsvertreter Frank Dornseifen in der "Berliner Zeitung". Der Gesetzgeber entmündige den kundigen Privatanleger. Im Übrigen würden Hedgefonds durch die EU-Richtlinie bereits umfassend reguliert.

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