Gerichtsurteil:Jobcenter muss für privat Versicherte aufkommen

Arbeitslos und privat krankenversichert - bislang stellten sich die Jobcenter da quer. Nun bekommen sie einen Rüffel vom Sozialgericht.

Hartz-IV-Empfänger, die privat krankenversichert sind, haben ein Anrecht auf die Erstattung der vollen Beträge. Das hat das Sozialgericht Gelsenkirchen per Eilbeschluss entschieden, berichtet die WAZ-Gruppe. Betroffen sind Arbeitslose, die ehemals privat versichert waren und seit 2009 zum Basistarif versichert werden müssen.

"Systemwidrige Belastung"

Bislang hatte das Jobcenter nicht die vollen Beträge der Privatkassen erstattet - und so mussten zahlreiche Arbeitslose draufzahlen. Das wertete das Gericht als "systemwidrige Belastung", die den verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz verletze. Schließlich können viele Betroffene nicht zurück in die gesetzliche Kasse.

Im konkreten Fall entschied das Gericht zugunsten einer Mutter und ihrer drei Kinder. Sie hatte ihren Versicherungsschutz zwischenzeitlich sogar verloren, weil sie die monatlich zusätzlich fälligen 306 Euro nicht gezahlt hatte. Die Voraussetzungen, in eine gesetzliche Familienversicherung zu wechseln, erfüllt sie jedoch auch nicht.

(Aktenzeichen: S 31 AS 174/09 ER)

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