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Gemeinsam vererben:Was ist ein Berliner Testament?

Vor allem Ehepaare wählen für den gemeinsamen letzten Willen das sogenannte Berliner Testament. Nicht immer ist das zum Vorteil ihrer Kinder.

Von Eva Dignös

Wenn ein Ehepaar seinen Nachlass regelt, dann trägt das Ergebnis oft den Namen der deutschen Hauptstadt. Mit dem sogenannten Berliner Testament setzen sich die Ehepartner gegenseitig zu Alleinerben ein und bestimmen einen Dritten, meist die gemeinsamen Kinder, als Nacherben nach dem Tod des zuletzt verstorbenen Partners. Auch homosexuelle Paare in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft können ein solches gemeinschaftliches Testament errichten, nicht jedoch Paare ohne Trauschein.

Wird der gemeinsame letzte Wille nicht von einem Notar aufgesetzt, muss er von einem Partner mit der Hand geschrieben und unterzeichnet werden, der zweite setzt dann noch seine Unterschrift samt Datum darunter - so sehen es die Bestimmungen für ein formal korrektes Testament vor.

Das Berliner Testament hat vor allem für Familien eine ganze Reihe von Vorteilen, birgt aber auch Fallstricke, vor allem, wenn das Testament nicht individuell an die jeweilige Lebenssituation angepasst wird.

Vorteile des Berliner Testaments

  • Die Partner sichern sich gegenseitig finanziell ab. Derjenige, der länger lebt, kann über das gesamte Vermögen verfügen und bildet nicht mit den Kindern eine möglicherweise konfliktträchtige Erbengemeinschaft oder muss sich, weil die Kinder noch minderjährig sind, beispielsweise beim Verkauf einer Immobilie mit dem Vormundschaftsgericht auseinandersetzen. "Das Berliner Testament bringt eine maximale Absicherung des überlebenden Partners", sagt Anton Steiner vom Deutschen Forum für Erbrecht.
  • In Patchworkfamilien können auch die Stiefkinder in die Erbfolge einbezogen werden. Bei gesetzlicher Erbfolge gehen sie dagegen leer aus. "Werden sie als Erben ins Testament aufgenommen, dann sind sie den leiblichen Kindern bei der Erbschaftssteuer gleichgestellt", erläutert Anwalt Steiner. Sie haben also denselben hohen Freibetrag von 400 000 Euro.
  • Das von einem Paar gemeinsam erwirtschaftete Vermögen bleibt in der Familie. Wenn ein Ehepaar in einem Berliner Testament seine Kinder als einzige Schlusserben einsetzt, dann bleibt das auch so, wenn der Witwer oder die Witwe erneut heiratet. Ein Berliner Testament kann nämlich, sofern nicht explizit Ausnahmen vereinbart wurden, nach dem Tod des einen Partners nicht mehr geändert werden.

Nachteile des Berliner Testaments

  • Beim Berliner Testament erben die Kinder erst, wenn beide Eltern verstorben sind. Dadurch werden sie beim Tod des ersten Elternteils quasi enterbt und könnten ihren Pflichtteil einfordern. Mit einer "Pflichtteilsstrafklausel" lässt sich das verhindern. "Sie besagt, dass Kinder, die nach dem Tod des ersten Elternteils ihren Pflichtteil verlangen, auch nach dem Tod des zweiten Elternteils nur den Pflichtteil bekommen", so Steiner. Und das dürfte sich in der Regel nicht rechnen.
  • Bei einem großen Vermögen droht eine unnötige hohe Erbschaftssteuer. Denn Kinder zahlen erst ab einem Erbe von mehr als 400 000 Euro Steuern. Diesen Freibetrag können sie zweimal in Anspruch nehmen: nach dem Tod des Vaters und nach dem Tod der Mutter. Erbt aber nach dem Tod des einen Elternteils zunächst nur der Witwer oder die Witwe, verfällt der Freibetrag der Kinder. Bei einem großen Vermögen muss dann möglicherweise erst einmal der überlebende Partner an den Fiskus zahlen, nach dessen Tod werden die Kinder noch einmal zur Kasse gebeten. "Wenn aber die Kinder schon beim Tod des ersten Elternteils einen Teil des Vermögens erben oder als Vermächtnis erhalten, können sie ihren Freibetrag ausnutzen", sagt Anton Steiner. Mit einem Nießbrauch, also dem Nutzungsrecht, wäre der verwitwete Partner trotzdem finanziell abgesichert.
  • Ein Berliner Testament bindet über den Tod hinaus. Wenn der eine Partner verstorben ist, kann es nur dann noch geändert werden, wenn sich die Eheleute das ausdrücklich gegenseitig zugestanden haben. "Das aber vergessen viele Paare", ist die Erfahrung des Experten. Die Folge: Die Witwe oder der Witwer dürfen beispielsweise nicht mehr die Aufteilung des Nachlasses unter den Kindern ändern, auch wenn es dafür gute Gründe gäbe. Flexibler wird das Berliner Testament mit Klauseln, die die Bindung aufheben oder einschränken: "Da gibt es viele Möglichkeiten", so Steiner: "Man kann sämtliche Änderungen zulassen, aber auch festlegen, dass sich zwar die Erbquoten ändern dürfen, nicht jedoch der Kreis der Erben."

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