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Geldstrafe droht:Wespennest darf nicht entfernt werden

Trotz nervigem Summen und gefährlichem Stachel: Wespennester dürfen nur mit einem triftigen Grund entfernt werden.

Selbst wenn die Wespen noch so hartnäckig um den Obstkuchen schwirren: Haben sie am Haus ein Nest gebaut, dürfen die Besitzer oder Mieter nur unter bestimmten Umständen entfernen.

Art ist maßgeblich

Bei Hornissennestern ist das grundsätzlich verboten, sagt Andreas Krüß vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) in Bonn. Im Fall von Wespen ist die Art maßgeblich: "Die Deutsche Wespe und die Gemeine Wespe sind es, die als Lästlinge gefährlich oder störend werden können", erklärt Krüß. Weil Laien sie aber nicht von anderen, harmlosen Arten unterscheiden können, sollte man am besten Kontakt zu einem Naturschutzexperten in der Region aufnehmen.

Entfernt werden darf lediglich das Nest der beiden gefährlichen Arten Deutsche und Gemeine Wespe und auch nur dann, wenn nach Einschätzung des Experten ein triftiger Grund dafür spricht: wenn die Wespen das Nest beispielsweise im Rollladenkasten des Kinderzimmers gebaut haben. "Es kann sein, dass dann jemand von der Feuerwehr vorbeikommt", sagt Krüß. Je nach Kommune muss der Bewohner für die Entfernung etwas zahlen - selbst übernehmen sollte er sie besser nicht.

Angst ist unbegründet

"Hornissen sind in der Bundesartenschutzverordnung als besonders geschützt ausgewiesen", sagt Andreas Krüß - die großen Brummer sind in deutlich geringerer Zahl unterwegs als Wespen. Angst vor ihnen ist dem Experten zufolge ohnehin nicht nötig: "Nur weil sie groß sind, sind sie nicht gefährlich."

Zum einen fliegen sie laut Krüß nicht an Süßes, und zum anderen müssten sie erst sehr stark gereizt werden, ehe sie sich mit ihren Stacheln zur Wehr setzen. "Die Deutsche und die Gemeine Wespe sind schon eher zur Verteidigung bereit." Und ganz egal, ob Wespe oder Hornisse: Kommt heraus, dass ein Bürger ungerechtfertigt ein Nest entfernt hat, droht ihm eine Geldstrafe.

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