Geldautomaten:Über Gebühr abgezockt

Manche Banken verlangen immer noch vier oder fünf Euro, wenn Kunden eines fremden Geldinstituts an ihren Automaten Bares abheben. Das ist viel zu viel, und es wäre an der Zeit einzuschreiten. Doch das Bundeskartellamt bleibt stumm.

Ein Kommentar von Harald Freiberger

Eines mal vorweg, so viel muss klar sein: Banken sind keine karitativen Einrichtungen, sondern Unternehmen, die Gewinn erwirtschaften müssen, um davon ihre Mitarbeiter und anderes zu bezahlen. Der Gewinn speist sich zu einem guten Teil aus Gebühren, die Banken für ihre Dienstleistungen verlangen. So weit geht alles in Ordnung, von irgendwas muss man schließlich ja leben. Niemand, der marktwirtschaftlich denkt, würde einer Bank das Grundrecht in Abrede stellen, Gebühren zu erheben.

Schwieriger wird es, wenn man die Gebühren einmal näher betrachtet. Dann kann man nämlich den Eindruck gewinnen, dass die Banken ihr Grundrecht aufs Geldverdienen arg strapazieren und daraus gelegentlich das Recht ableiten, den Kunden abzuzocken.

Erst im Mai bekamen die Kreditinstitute das höchstrichterlich bestätigt: Der Bundesgerichtshof untersagte ihnen, von Kunden, die einen Ratenkreditvertrag abgeschlossen haben, ein eigenes "Bearbeitungsentgelt" zu verlangen, über die Zinszahlung hinaus. Derzeit sind die Banken damit beschäftigt, solche Gebühren in Tausenden Fällen zurückzuerstatten. So weit kann es also kommen.

Auch eine andere Gebühr ist jüngst wieder ins Gerede gekommen, die seit Jahren die Gemüter erhitzt und bei der sich der Eindruck aufdrängt, dass nicht alles mit rechten Dingen zugeht: die Gebühr fürs Geldabheben bei einem Fremdinstitut, also zum Beispiel vom Kunden einer Direktbank am Automaten einer Sparkasse.

Noch immer verlangen Sparkassen oder Genossenschaftsbanken, die viele Filialen haben, von Fremdkunden für das Abheben in der Regel eine Gebühr von vier bis fünf Euro, manchmal sind es sogar 7,50 Euro. Damit hat sich die Lage zwar etwas verbessert. Vor drei Jahren berechneten manche Institute, gerade auf dem flachen Land, noch astronomische Preise von zehn Euro und mehr. Als das Bundeskartellamt einzuschreiten drohte, kam etwas Bewegung in die Sache. Sparkassen und Genossenschaftsbanken verpflichteten sich, die Höhe der Gebühr am Automaten auszuweisen, gleichzeitig gerieten die Preise etwas ins Rutschen.

Das ändert aber nichts daran, dass vier oder fünf Euro für einmal Abheben immer noch maßlos überteuert sind. Privatbanken wie Postbank oder Commerzbank verpflichteten sich zum Beispiel, die Gebühr auf maximal 1,95 Euro zu begrenzen. Doch sie decken nicht den ganzen Markt ab - über die bei Weitem meisten Geldautomaten verfügen Sparkassen und Genossenschaftsbanken.

Für Kunden von Direktbanken gibt es zwar die Möglichkeit, über die Kreditkarte Visa an Automaten fremder Institute Geld abzuheben. Da die eigene Bank in der Regel die Kosten übernimmt, ist das für die Kunden sogar gebührenfrei. Doch etwa 80 Sparkassen und Genossenschaftsbanken sperren sich gegen diese Lösung und zwingen die Kunden der Konkurrenz damit zum teureren Abheben mit der EC-Karte für vier bis fünf Euro - ein Umstand, der rechtlich bedenklich ist und den der Chef der Direktbank ING- Diba jüngst wieder anprangerte.

Manche Kreditinstitute verlangen vier oder fünf Euro. Das sollten sie dringend ändern

Selbst die Monopolkommission stellte in der vergangenen Woche fest, dass der Wettbewerb gestört ist, sie sprach gleichzeitig von einem "mit wettbewerbsrechtlichen Instrumenten nur schwer lösbaren strukturellen Problem". In jedem Fall müsse "die Kosten- und Gebührentransparenz für Verbraucher weiter verbessert werden".

Dafür zuständig wäre eigentlich das Bundeskartellamt. Es hat schon vor mehr als drei Jahren eine umfangreiche Untersuchung angekündigt, die besonders die Wettbewerbssituation auf dem Land beleuchten sollte. Gerade mit konkreten Daten ließe sich der Druck auf Geldhäuser erhöhen, die Kunden fremder Banken über Gebühr strapazieren. Die Untersuchung scheint aber zu versanden, dem Vernehmen nach ist auch in nächster Zeit nichts zu erwarten.

Das ist eine schlechte Nachricht für Verbraucher, die sich gerade auf dem Land mit Bargeld versorgen müssen. Es ist aber auch eine schlechte Nachricht für die Banken selbst, die offenbar nichts dabei finden, ihrem ohnehin schlechten Image weiter zu schaden. Es wird nicht so weit kommen wie im Fall der Ratenkredit-Bearbeitungsgebühr, dass gleich der Bundesgerichtshof einschreitet. Aber die hohen Gebühren am Geldautomaten wären ein guter Anlass für die Banken, einmal selbst etwas für ihren guten Ruf zu tun.

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