Süddeutsche Zeitung

Geld vom Finanzamt:Was Sie bei der Steuererklärung beachten müssen

Die Steuererklärung steht an. 900 Euro können sich die Bürger dabei im Durchschnitt vom Staat zurückholen - wenn sie beim Ausfüllen alles richtig machen. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick.

Von Berrit Gräber

Die jährliche Steuererklärung ist lästig. Es gibt immer Besseres zu tun als Belege zu sortieren und Formulare auszufüllen. Doch für die meisten Steuerzahler geht es immerhin um gut 900 Euro. So viel zahlt das Finanzamt im Schnitt zurück - wenn sich Bürger aufraffen und ihre Steuererklärung machen. Was neu und generell zu beachten ist, erklärt eine SZ-Serie nun immer dienstags.

Ob Arbeitnehmer, Rentner, Familien: Die Aussichten für eine Rückerstattung sind für nahezu alle richtig gut. Je früher die Abrechnung beim Finanzamt ist, desto eher sind Erstattungen auf dem Konto. Letzter Abgabetermin ist der 31. Mai. Wer sich vom Lohnsteuerhilfeverein oder dem Steuerberater unter die Arme greifen lässt, hat noch Zeit bis 31. Dezember - dann kommt aber auch eine Rückzahlung erst deutlich später an. Wichtige Spartipps für 2013:

Versicherungen

Steuerzahler sollten möglichst viele Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben geltend machen, rät Christina Georgiadis von der Vereinigten Lohnsteuerhilfe. Garantiert anerkannt werden die Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung, für berufliche Versorgungswerke, für Rürup- und Riester-Verträge. Gleiches gilt für die gesetzliche und private Kranken- wie Pflegeversicherung.

Vorsorglich auflisten sollte jeder auch seine Haftpflicht-, Arbeitslosen-, Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherung, Zusatz-Policen für Chefarzt, Einzelzimmer, Zahnersatz und Brillen, Auslandsreise-Krankenversicherung, Krankentagegeld-, Krankenhaustagegeld- und Kurkosten-Policen sowie private Zusatzpflegeversicherungen. Außerdem noch Risikolebens-, Unfall- und Kapitallebensversicherungen, die vor 2005 abgeschlossen sind. Ob das Finanzamt davon bald mehr anerkennen muss, hat der Bundesfinanzhof in einem Musterverfahren zu entscheiden (Az.: BFH X R/13). Die Vorsorgeaufwendungen bleiben in allen Steuerbescheiden bis zur Klärung erstmal offen.

Außergewöhnliche Belastungen

Auf jeden Fall rein in die Steuer gehören diesmal alle außergewöhnlichen Belastungen wie Arztkosten, Pflege oder Scheidung - auch wenn es momentan Grenzen dafür gibt. Der Bundesfinanzhof muss klären, ob die zumutbare Eigenbelastung noch Bestand hat und der Fiskus nicht doch mehr mithelfen muss (Az.: VI R 32/13). Auch in diesem Punkt bleibt der Steuerbescheid erstmal offen. Jeder sollte deshalb Behandlungen bei Ärzten, Heilpraktikern, Physiotherapeuten und Logopäden sicherheitshalber geltend machen. Außerdem alles, was verordnet wurde, von Medikamenten übers Augenlasern, bis zu Rollstühlen, Kuren, Hörgeräten.

Wer Unterhalt an Lebensgefährten zahlt oder an Angehörige wie Eltern, kann bis zu 8130 Euro für 2013 absetzen (126 mehr als 2012), höhere Kosten als außergewöhnliche Belastung. Muss jemand krankheitsbedingt ins Pflegeheim, lässt sich auch das absetzen. Null Abzug gibt es mehr für Zivilprozesskosten. Wer Scheidungskosten hatte, sollte diese jedoch nach wie vor stur angeben und sich auf ein Verfahren am BFH mit dem Aktenzeichen VI R 16/13 berufen, rät Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler.

Sonderausgaben

Viele bekommen Geld zurück, weil sie gespendet haben, Kirchensteuer oder Unterhalt an den Expartner zahlten. Wer sie vergisst, bekommt pauschal nur 36 Euro im Jahr anerkannt. Geschiedene Ehe- oder ehemalige Gefährten einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft zum Beispiel können für 2013 bis zu 13 805 Euro Unterhalt absetzen plus die übernommenen Basisbeiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung. Auch Verluste senken die Steuerlast, etwa, wenn ein Vermieter Miese mit der Immobilie macht oder ein Selbständiger so viel in die eigene Firma investiert, dass kein Gewinn bleibt.

Beruf

Das Finanzamt berücksichtigt für jeden Arbeitnehmer automatisch 1000 Euro im Jahr als Werbungskosten, selbst wenn er weniger Ausgaben für den Job hatte. Mit Mehrausgaben über der Pauschale lassen sich Steuern sparen. Dann machen sich nicht nur Wege zur Arbeit, der berufsbedingte Umzug, Fortbildung oder Dienstreisen bezahlt, sondern auch kleinere Posten wie Büromaterial, Gewerkschaftsbeiträge oder Berufsbekleidung. Wer beim Chef keinen Arbeitsplatz hat, kann für sein Heimbüro bis zu 1250 Euro absetzen. Für Mieter gehören dazu anteilige Miete und Renovierungskosten, für Eigentümer auch Ausgaben für Darlehen, Heizung, Wasser oder die Gebäudeversicherung. Wer seinen Beruf komplett von zu Hause aus managt, darf in unbegrenzter Höhe absetzen.

Handwerker

Das Finanzamt hilft auch bei Arbeiten rund um Haus und Hof mit. Neuerdings sind selbst Handwerkerarbeiten beim Dachausbau oder ein Wintergartenanbau absetzbar. Auch Rechnungen für Hilfen im Haushalt bringen kräftig Nachlass. Insgesamt sind bis zu 5710 Euro Steuervorteil drin, für Mieter, Eigentümer und Heimbewohner. Absetzbar sind fast alle Arbeiten vom Reparieren, Modernisieren bis zum Klavierstimmen. Es zählen auch anteilige Kosten, die in einer Hausgemeinschaft anfallen. Etwa für Reinigung, Hausmeister oder Gartenpflege. Voraussetzung: Die Rechnung wurde nicht bar bezahlt. Material lässt sich nicht absetzen.

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SZ vom 22.04.2014/infu
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