Gebühr bei der Postbank:Eine Überweisung? Macht 99 Cent!

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Mit der Gebühr will die Postbank die Kunden in Richtung Internet und Telefon treiben. Das ist günstiger. (Foto: Sean Gallup/Getty)
  • Eine Überweisung mit Papier-Beleg oder das Einlösen eines Schecks kosten in einem vielgenutzten Kontomodell der Postbank künftig jeweils 99 Cent.
  • Die Gewinne der Banken leiden unter den niedrigen Zinsen. Deshalb könnten bald weitere Institute mit neuen Gebühren folgen.
  • Gerade ältere Kunden dürfte die Gebühr belasten. Sie sollten sich deshalb wehren.

Von Harald Freiberger, Frankfurt

Die Papier-Überweisung kostet künftig

Fünf Millionen Bundesbürger haben ein Girokonto bei der Postbank. Viele von ihnen bekamen in den vergangenen Tagen Post. Das Institut verlangt ab 1. April für ihr Kontomodell "Giro plus" eine neue Gebühr: Veranlassen Kunden eine Überweisung per Papierbeleg oder reichen sie einen Scheck ein, kostet das künftig 99 Cent. Bisher war es kostenlos, wenn auf das Konto mindestens 1000 Euro im Monat eingehen. Beim Kontomodell "Giro extra plus", bei dem 4000 Euro im Monat eingehen müssen, bleibt die einzelne Überweisung per Beleg dagegen gratis.

"Das Kontomodell hat sich bei den niedrigen Zinsen für uns nicht mehr gerechnet", begründet ein Postbank-Sprecher die neue Gebühr. Schließlich verursache eine Überweisung per Beleg zusätzliche Arbeit, die Daten müssten per Hand bearbeitet und kontrolliert werden. Das Institut empfiehlt den Kunden stattdessen, die Überweisungen online oder per Telefon auszuführen; dies bleibe kostenlos. Gerade ältere Kunden dürften damit aber Probleme haben.

Die Postbank geht mit der neuen Gebühr einen Schritt, dem nach Ansicht von Finanzexperten weitere Institute folgen könnten. "Es hat bisher zwar noch keine große Anzahl von Banken an der Gebührenschraube gedreht, aber es ist davon auszugehen, dass viele darüber nachdenken, da wegen der anhaltenden Niedrigzinsphase die Gewinne dahinschmelzen", sagt Sigrid Herbst von der FMH Finanzberatung, die Konditionen von Banken vergleicht. Beim Girokonto gebe es viele Stellschrauben: die monatliche Kontoführungsgebühr, Gebühren für Buchungen oder die Gebühr für die Kreditkarte. Gerade Sparkassen und Volksbanken tendierten dazu, ihre Kontomodelle umzustellen und so teurer zu machen. "Sie zeichnen sich dabei durch eine gewisse Intransparenz aus, die einzelnen Kontomodelle sind deshalb schwer miteinander zu vergleichen", sagt Herbst.

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Niedrige Zinsen drücken Gewinne

Die niedrigen Zinsen bringen gerade Banken mit vielen Filialen und hohen Kosten unter Druck. Wenn sie die Einlagen ihrer Kunden kurzfristig selbst bei der Europäischen Zentralbank (EZB) anlegen, müssen sie dafür inzwischen einen Negativzins von 0,25 Prozent zahlen. Einige Institute sind dazu übergegangen, den Negativzins an Großkunden oder Unternehmen mit Millionen-Einlagen weiterzugeben. Doch bei normalen Sparern ist dies schwierig, das Echo in der Öffentlichkeit wäre zu negativ.

Auch von anderer Seite steigt der Druck auf die Kreditinstitute: Je länger die Niedrigzinsphase dauert, desto mehr höher verzinste Anlagen der Banken laufen aus, zum Beispiel langjährige Staatsanleihen. Die Wiederanlage in sichere Anlagen bringt kaum mehr Rendite. Das Drehen an der Gebührenschraube ist ein naheliegender Weg, um aus dem Dilemma zu kommen.

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Dabei ist die Postbank nicht das erste Institut, das für Überweisungen per Beleg eine Gebühr verlangt. Andere Institute machen das teilweise schon seit Jahren, weil sie die Kunden in für sie weniger aufwendigen Überweisungsformen per Internet oder Telefon locken wollen. So kostet die einzelne Überweisung bei vielen Sparkassen und Volksbanken zwischen 50 Cent und 1,50 Euro.

Dabei hängt es vom Kontomodell ab, wie hoch die Gebühr ausfällt. Kostet das Girokonto eine monatliche Grundgebühr, ist die einzelne Buchung in der Regel günstiger oder gratis. Am teuersten ist es bei reinen Onlinebanken oder Online-Kontomodellen. So verlangt die Targobank in ihrem Onlinebanking für die Überweisung per Beleg drei Euro. Bei der Direktbank Consors sind es 2,95 Euro, bei DAB Bank und VW-Bank je zwei Euro.

Die Stiftung Warentest hält die neue Gebühr der Postbank für möglicherweise rechtswidrig. So habe der Bundesgerichtshof (Az.: XI ZR 174/13) erst in der vergangenen Woche entschieden, dass Gebühren unzulässig sind, wenn sie "pro Buchungsposten" gezahlt werden müssen. Die Begründung der Richter: Eine solche Vertragsklausel erfasst auch Buchungen zur Korrektur von Bankirrtümern; dazu sind die Banken aber gesetzlich verpflichtet. Der Bundesgerichtshof erklärte die Klausel deshalb insgesamt für unwirksam. Banken und Sparkassen müssen Kunden gezahlte Gebühren rückerstatten, wenn sie auf der Grundlage der Geschäftsbeziehung "Preis pro Buchungsposten" gezahlt wurden.

Das Urteil ist nach Meinung der Stiftung Warentest zwar nicht eins zu eins auf die Postbank übertragbar. Trotzdem könnten künftige Klagen erfolgreich sein. Die Verbraucherschützer raten Kunden deshalb, der neuen Gebühr zu widersprechen mit dem Satz: "Ich halte die Regelung wegen Verbraucherbenachteiligung für unwirksam und behalte mir vor, die Gebühren zurückzufordern." Die Postbank dagegen sieht die neue Gebühr "nicht vom aktuellen BGH-Urteil betroffen".

© SZ vom 04.02.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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