GEG:Das Gesetz der Energie

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Kaufen oder pachten: Ein Haus auf Erbbaugrund zu bauen, kann eine kostengünstige Alternative zu hohen Grundstückspreisen sein. (Foto: Arne Dedert/dpa)

Seit November ist das neue Gebäudeenergiegesetz in Kraft. Was das für den Kauf, Bau oder die Sanierung einer Immobilie bedeutet, und welche Änderungen es für Verbraucher bringt, erklärt der Anwalt Holger Freitag.

Interview von Marianne Körber

Aus drei mach eins: Der Gesetzgeber hat jetzt drei energetische Regelungen zusammengefasst. Seit Monatsbeginn gilt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG), das das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) ablöst. Doch was bedeutet das für Verbraucher? Fragen an Holger Freitag, Vertrauensanwalt des Verbands Privater Bauherren (VPB).

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