Gaspreise: Urteil des BGH:Rote Karte für Versorger

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Eine Selbstverständlichkeit, gegossen in ein Gerichtsurteil: Der Bundesgerichtshof hat die Gasanbieter in die Schranken gewiesen - und den Wettbewerb gestärkt.

Michael Bauchmüller

Es ist eine Selbstverständlichkeit, gegossen in ein Urteil des Bundesgerichtshofes: Wer andere mit Gas beliefert, der darf zwar die Preise erhöhen, wenn er selbst mehr dafür zahlen muss. Wenn aber die Gaspreise an den Rohstoffmärkten wieder fallen, muss er die sinkenden Preise auch an seine Kunden weitergeben. Es ist die simple Logik eines Obsthändlers, der seine Äpfel mal billiger, mal teurer verkauft - je nachdem, was er am Großmarkt selbst dafür zahlen muss.

Treu erdulden die Gaskunden steigende Preise. (Foto: Foto: ddp)

Der Obstkunde braucht allerdings kein Gerichtsurteil. Sind die Äpfel beim einen Obststand zu teuer, geht er eben zum nächsten. Das sind die elementaren Gesetze des Wettbewerbs. Nur sind sie eben am Gasmarkt immer noch nicht in Kraft, und das ist ein Übel.

Seit gut zehn Jahren ist der Gasmarkt in Deutschland liberalisiert, es gelten die Regeln von Angebot und Nachfrage. De facto aber gilt nur, was Behörden durchsetzen. Gegen viele Widerstände lichtet die Bundesnetzagentur peu à peu den Dschungel des Gasmarktes, und der ist ziemlich dicht. Kartellbehörden durchforsten interne Unterlagen der Gaskonzerne und stoßen zuweilen auf Absprachen, die mit Wettbewerb wenig zu tun haben. Und wo Verbraucher sich von ihrem Anbieter übervorteilt fühlen, müssen Richter ran. Selten haben Gasversorger zuletzt Verfahren gewonnen.

Nur die Unternehmen zu schelten, ist zu leicht. Denn an Alternativen mangelt es nicht mehr, nicht mal in Kleinstädten. Doch viele Deutsche, in der Mehrzahl geübte Schnäppchenjäger, reagieren bei Gas und Strom ganz anders als am Obststand: Verärgert, aber treu erdulden sie steigende Preise. Dabei könnte jeder Einzelne den teuren Anbietern die rote Karte zeigen. Das wirkt - garantiert.

© SZ vom 16.07.2009 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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