Führungsduo Jain/Fitschen:Das Nimm2-Problem der Deutschen Bank

Die Deutsche Bank wird künftig von Jürgen Fitschen und Anshu Jain geleitet. Aber darf sie überhaupt ein Führungsduo haben? Oder ist das rechtswidrig?

Hans von der Hagen

Kaum ist das Gezerre um die Nachfolge von Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann beigelegt, gibt es ein neues Problem. Darf das Geldhaus überhaupt von zwei Leuten gleichzeitig geleitet werden? Oder verbietet eine solche Lösung das Aktienrecht.

Headquarters of Deutsche Bank are reflected in a puddle in Frankfurt

Darf die Deutsche Bank zwei Chefs gleichzeitig haben. Unter Rechtsexperten ist das umstritten.

(Foto: Reuters)

In ihrer Geschichte standen der Deutschen Bank wiederholt zwei Leute gleichzeitig vor, zuletzt Friedrich Wilhelm Christians und Alfred Herrhausen in den achtziger Jahren. Damals aber nannten sie sich "Sprecher des Vorstands". Die künftigen Chefs bezeichnet das Institut indes als "Ko-Vorsitzenden des Vorstands".

Im Paragraph 84 Absatz 2 des Aktiengesetzes steht, dass der Aufsichtsrat "ein Mitglied" des Vorstands zum Vorsitzenden wählt. Abweichungen seien nur in gesetzlich ausdrücklich vorgesehenen Fällen erlaubt, heißt es bei Zeit online.

Zugleich zitiert die Internetseite Gerald Spindler, Wirtschaftsrechtprofessor an der Universität Göttingen. Seiner Ansicht nach widerspricht eine Doppelspitze nicht nur dem Wortlaut des Gesetzes, sondern auch dessen Zielsetzung. Schließlich solle der Vorstand mit dem Vorsitzenden einen eindeutigen Ansprechpartner und Koordinator haben.

Die Deutsche Bank wiederum behauptet, dass rechtswissenschaftliche Werke eine Doppelspitze stützten.

Dem schließt sich auch Michael Adams, Professor für Wirtschaftsrecht in Hamburg an. Im Schrifttum sei die überwiegende Meinung, dass eine Doppelernennung rechtlich zulässig sei, sagte er sueddeutsche.de. Die Formulierung "ein Mitglied" werde nicht als Zählwort, sondern als unbestimmter Artikel verstanden. Im Recht gebe es häufig Fälle, in denen eine Stellenteilung zulässig sei, obwohl das Gesetz nur eine Person benenne.

Da es auch in der Satzung der Deutschen Bank keine Regelung zur Zulässigkeit einer Doppelspitze gebe, stehe es dem Aufsichtsrat frei, den Posten des Vorsitzenden mit zwei Personen zu besetzen.

Über den Machtkampf in der Deutschen Bank wurde in den vergangenen Wochen viel diskutiert. Aber die Debatte um die Rechtmäßigkeit einer Doppelpitze, sagt Michael Adams, sei ein Taifun im Wasserglas.

Zumindest so gesehen kann sich die Deutsche Bank ihre Nimm2-Lösung schmecken lassen.

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