Frührente:Aufhören mit 63 - mit Ausnahmen

Die Bundesregierung will massenhaften Missbrauch bei der neu eingeführten Frührente mit einem Stichtag verhindern. Doch schon tun sich neue Ungerechtigkeiten und rechtliche Bedenken auf.

Von Thomas Öchsner, Berlin

Lange haben die Wirtschaftsverbände Alarm geschlagen und vor einer neuen Frühverrentungswelle wegen der abschlagsfreien Rente ab 63 gewarnt. Jetzt können sie einen ersten Erfolg verzeichnen: Die Koalition hat sich auf einen Kompromiss geeinigt, um einen massenhaften Missbrauch zu verhindern. Zeiten der kurzfristigen Arbeitslosigkeit werden jetzt doch nicht vollständig angerechnet.

Nach den Plänen der Bundesregierung sollen Arbeitnehmer, die 45 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, vom 1. Juli an mit 63 Jahren ohne die in diesen Fällen bislang üblichen Abzüge in den Ruhestand gehen können. Nahles wollte bei diesen 45 Beitragsjahren auch Zeiten der Arbeitslosigkeit berücksichtigen, in denen Arbeitslosengeld I bezogen wurde. Vor allem die Arbeitgeberverbände kritisierten jedoch, dass es so auf Kosten der Sozialkassen möglich wäre, "bereits mit 61 Jahren mit der Arbeit aufzuhören, um dann nach dem Arbeitslosengeldbezug vorzeitig in die abschlagsfreie Rente zu gehen".

Dies kann für Arbeitnehmer attraktiv sein, wenn sie zusätzlich zum Arbeitslosengeld einen Zuschuss vom Arbeitgeber bekommen. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) bezeichnete diese Befürchtungen noch auf dem DGB-Bundeskongress als "hysterisches Gejaule". Trotzdem kommt sie ihren Kritikern entgegen.

Drei Ministerien haben rechtliche Bedenken

Als Lösung fest vereinbart ist nun der "rollierende Stichtag". Dies bestätigten Regierungskreise der Süddeutschen Zeitung. Demnach werden Arbeitslosenzeiten bei der Rente ab 63 nur bis zwei Jahre vor dem jeweiligen Beginn des Ruhestands angerechnet. Es gibt also keinen festen Stichtag, wie ihn die Union gefordert hatte. Vielmehr ist dieser identisch mit dem ersten Tag als Rentner. In den Genuss der abschlagsfreien Rente zu kommen, wird dadurch erschwert: Wer 43 Jahre gearbeitet hat, aber ausgerechnet die letzten zwei Jahre vor dem Eintritt in die Rente arbeitslos war, kann davon nicht mehr profitieren.

Genau da liegt auch der Haken des neuen Kompromisses. Bundesinnen-, Justiz- und das Arbeitsministerium sehen "verfassungsrechtliche Risiken". Die Sonderregel würde auch Menschen treffen, "bei denen kein Mitnahmeeffekt" und kein "versicherungswidriges Verhalten" vorliege, heißt es in einer Stellungnahme der drei Ressorts. Dieses Problem sieht auch DGB-Rentenexperte Ingo Nürnberger. Er hält den Kompromiss für überflüssig. Wenn daran aber kein Weg vorbeiführe, sollte die Bundesregierung die zwei Ausnahmejahre auf Zeiten der Arbeitslosigkeit beschränken, "die dann tatsächlich auch mit einer Sperrzeit behaftet waren, also wo der Arbeitnehmer tatsächlich auch an der Herbeiführung der Arbeitslosigkeit beteiligt war".

Der rentenpolitische Sprecher der Grünen im Bundestag, Markus Kurth, warnt ebenfalls: "Der rollierende Stichtag wird neue Ungerechtigkeiten schaffen." Damit würden auch Personen "im Alter von 61 Jahren hinten runterfallen, wenn sie unfreiwillig arbeitslos werden".

Der Kompromiss dürfte trotzdem kommen. Am Montag klären die Fraktionsspitzen letzte Details des Rentenpakets. Der Bundestag soll es am Freitag in einer Woche verabschieden.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: