Provisionen:Anwalt klagt gegen Zahlungen beim Fondskauf

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Privatanleger hoffen, dass der Wert ihrer Fondsanteile steigt - beim Kauf müssen sie aber zahlen.

(Foto: iStockphoto/Harald Richter)
  • Privatanleger zahlen beim Kauf von Fondsanteilen, professionelle Investoren nicht.
  • Ein Anwalt verklagte für seinen Mandanten eine Fondsgesellschaft auf Rückzahlung des Ausgabeaufschlags.
  • Dort kam es weder zu einer Verhandlung noch zu einem Urteil. Die Fondsgesellschaft gab nach und bezahlte den geforderten Betrag zurück.

Von Markus Zydra, Frankfurt

Das schwierige Beziehungsverhältnis zwischen Bürger und Bankberater geht juristisch zurück bis ins Jahr 1904. In dem Fall klagte der Kunde, dass die Bank beim Verkauf eines Wertpapiers heimlich mitverdient hat. Das Institut kassierte nämlich eine Verkaufsprovision vom Wertpapieremittenten, ohne dass der Kunde davon erfahren hatte. Für die Bank deckte diese Gratifikation die Beratungsleistung. Das Reichsgericht in Leipzig, damals die oberste Instanz, urteilte: Die Heimlichtuerei des Bankiers widerspreche dem Grundsatz von Treu und Glauben.

Inzwischen müssen Banken ihre Kundschaft darüber informieren, wie hoch die Provisionen beim Verkauf von Finanzprodukten ausfallen. Doch dieser Kampf für mehr Offenheit dauerte mehr als 100 Jahre. Denn erst nach den Erfahrungen der Finanzkrise 2008 beschloss der Gesetzgeber, die Regeln zu verschärfen. Der grundsätzliche Interessenkonflikt, den der Bundesgerichtshof in einem Urteil von 2006 herausgearbeitet hat, bleibt jedoch bestehen. Der Kunde kann nicht wissen, ob die Bank ein Produkt nur deshalb empfiehlt, weil die Provision so hoch ist, oder weil es für den Kunden objektiv das beste ist.

Jetzt möchte ein Rechtsanwalt in diesem Streit um die Provisionsberatung eine neue Flanke öffnen. Dieses Mal geht es nicht mehr um Kostentransparenz, sondern um Gleichbehandlung. Fondsgesellschaften arbeiten sowohl für Privatanleger als auch für Versicherungen und Pensionsgesellschaften. Letztere zahlen allerdings weder einen Ausgabeaufschlag noch eine Provision. "Das ist unfair und widerspricht dem Gesetz", sagt der Düsseldorfer Rechtsanwalt Jens Graf, der sich seit vielen Jahren mit der Provisionsthematik beschäftigt. Der Jurist verweist auf Paragraf 26 im Kapitalanlagegesetzbuch. Darin heißt es: "Die Kapitalverwaltungsgesellschaft ist verpflichtet, alle Anleger der Investmentvermögen fair zu behandeln." Doch was heißt fair? Bedeutet es, dass Klein- und Profianleger gleich behandelt werden müssen?

Graf hat einen Versuchsballon gestartet und verklagte für seinen Mandanten eine Fondsgesellschaft auf Rückzahlung des Ausgabeaufschlags. Sein Argument: Großinvestoren müssten diese Provision nicht entrichten - warum muss es der Privatanleger? Der Streitwert betrug nur rund 200 Euro. Der Fall lag beim Amtsgericht München. Dort kam es weder zu einer Verhandlung noch zu einem Urteil. Die Fondsgesellschaft gab nach und bezahlte den geforderten Betrag zurück. Graf sieht das als Erfolg. Die Fondsgesellschaft schrieb in der Klageerwiderung, man habe aus Kulanz gezahlt. Bemerkenswert, so Graf, sei der Beschluss des Amtsgerichts, in dem es heißt, dass die Fondsgesellschaft "in dem Rechtsstreit voraussichtlich unterlegen wäre". Man darf diese Einschätzung aber auch nicht überbewerten, denn das Amtsgericht wies selbst darauf hin, dass man zum erwartenden Verfahrensausgang nur eine "summarische Prüfung" der Erfolgsaussichten vorgenommen habe.

Rechtsanwalt Graf hält es für unredlich, dass Fondsgesellschaften "private Fondsanleger ohne vertretbare Berechtigung bewusst benachteiligen". Die Interessenvertretung der deutschen Fondsindustrie BVI wollte den Vorwurf nicht kommentieren. In der Branche heißt es, dass die Kostenunterschiede gerechtfertigt und legal seien. Der Privatkunde wisse zudem darüber Bescheid und könne auf günstigere Produkte wie Indexfonds ausweichen.

Privatkunden, die sich bei ihrer Anlageentscheidung in einer Bank beraten lassen, bezahlen beim Kauf des Fondsanteils häufig einen Ausgabeaufschlag. Der beläuft sich manchmal auf fünf Prozent der Anlagesumme. Darüber hinaus fallen laufende Verwaltungsgebühren an: Der Anleger bezahlt auf den Anlagebetrag beispielsweise 1,5 Prozent pro Jahr, davon fließen im Durchschnitt 0,75 Prozent als Provision an die beratende Bank. Man spricht von "Kickback"-Zahlungen. Großinvestoren bezahlen bei ihrem Fondsinvestment weder Ausgabeaufschlag noch Kickback.

"Ein Provisionsverbot für die Beratung zur Geldanlage ist lange überfällig."

Die Geschichte der Provisionen ist auch eine der Wortschöpfungen: Rückvergütung, Retrozession, Zuwendung und Kickback sind geläufige Begriffe für den Umstand, dass der Verkauf eines Produkts finanziell honoriert wird. "Die Etymologie des Wortes Kickback bezeichnet auf Englisch "illegal or improper payment", sagt Rolf Sethe, Professor am Rechtswissenschaftlichen Institut der Universität Zürich. Banken, Sparkassen, Volksbanken und freie Finanzvermittler in Deutschland haben vor der Gesetzesverschärfung nach 2008 über Jahrzehnte hinweg die Kunden über ihre Provisionseinkünfte im Dunkeln gelassen. Das geht heute nicht mehr. Die Provisionseinnahmen der Bank, so schreibt es das Gesetz zudem vor, sind jetzt zweckgebunden. Sie müssen in Maßnahmen fließen, die die Beratung verbessern.

Diese Zweckbindung soll Vertrauen schaffen, doch Verbraucherschützer stellen den Nutzen der Provisionsberatung insgesamt infrage. "Ein Provisionsverbot für die Beratung zur Geldanlage ist lange überfällig. Großbritannien und die Niederlande machen vor wie es geht", sagt Christian Ahlers, Finanzmarktreferent bei der Verbraucherzentrale Bundesverband. "Der Interessenkonflikt in der Beratung wird nicht aufgelöst. Stattdessen gibt es zig Regeln zu Provisionen. Ohne spürbaren Nutzen für Verbraucher", sagt Ahlers.

Bankrechtler Graf fordert, dass Fondsgesellschaften ihre Finanzprodukte an alle Anleger zum selben Preis verkaufen sollten. Wenn ein Privatanleger bei der Anlageentscheidung Unterstützung brauche, dann müsse er den Berater eben direkt bezahlen, per Rechnung. Diese Honorarberatung gibt es schon seit einigen Jahren in Deutschland. Gerade bei hohen Anlagesummen kommt sie den Anleger meist günstiger als die Provisionsberatung. Doch viele Menschen fühlen sich abgeschreckt, wenn der Berater eine Rechnung präsentiert. "Eine Art kognitive Dissonanz", sagt Graf. Man sei die Honorarnote in Deutschland nicht gewöhnt.

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