Förderprogramme für Immobilien:Vorm Sanieren recherchieren

Wer Hilfe des Staats zur energetischen Haussanierung nutzen will, muss sich gut informieren. Das Angebot ist komplex.

Von Elgin Gorissen-van Hoek

Die Förderprogramme des Staats über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zur energetischen Haussanierung sind auch auf dem zweiten Blick in ihrer Komplexität nicht sofort zu erfassen. Die Thematik ist so kompliziert, dass ein Hauseigentümer, der über seine Hausbank bei der KfW einen Förderkredit beantragen will, ohne sachverständige Hilfe nur sehr mühsam weiterkommt.

Zudem steht zum 1. Oktober eine Änderung der Energieeinsparverordnung (EnEV) ins Haus, die höhere Anforderungen an die energetische Sanierung stellt und damit für die Bauherren kostspieliger wird. Die Kredit- und Zuschussbedingungen der KfW haben damit jedoch nicht immer Schritt gehalten. Öfter mal etwas Neues: Aus dem früheren KfW-Energiesparhaus wird nach EnEV 2009 das KfW-Effizienzhaus.

Die Staatsbank unterteilt ihre Förderung jetzt in "Energieeffizientes Bauen" und "Energieeffizientes Sanieren". Vom 1. Oktober 2009 an werden sechs KfW-Effizienzhäuser gefördert; bisher waren es drei. Jetzt beginnen die Effizienzhäuser mit der Klasse 55 (Neubau) und enden bei der Klasse 130 (Sanieren). Die KfW hat das Effizienzhaus 55 erst von Anfang nächsten Jahres an im Programm.

Neue Mindestanforderungen

Je niedriger die Effizienzklasse ist, desto höher und auch attraktiver ist die Förderung der KfW; entsprechend höher sind jedoch die Investitionskosten. So darf das künftige "KfW-Effizienzhaus 70" nur 70 Prozent der Energie eines Neubaus verbrauchen. Dieser Wert orientiert sich an einem Referenzgebäude. Der Wärmeverlust über die Gebäudehülle darf nur noch 85 Prozent des Referenzhauses betragen.

Münden soll alles in ein Qualitätssiegel an der Hauswand, mit dem die Effizienzhausklasse sofort erkennbar ist. Mit der EnEV 2009, die die energetischen Mindestanforderungen regelt, wachsen vor allem die so genannten "primärenergetischen Anforderungen" bei Neubau und Sanierung. So wird gefordert, dass der Jahresenergiebedarf gegenüber der Einsparverordnung aus dem Jahre 2007 um etwa 30 Prozent sinken muss.

Die energetischen Anforderungen an Außenbauteile steigen bei allen KfW-Effizienzhäusern um rund 15 Prozent. So verschlechtern sich die einstigen Effizienzhäuser 100 und 70 vom 1. Oktober an in die Klasse 130 und 100 mit entsprechenden höheren Anforderungen und Kosten, wenn die neuen Standards erreicht werden sollen.

Vielfältige Förderung

Doch aufgepasst: Das Effizienzhaus 130 läuft bereits zum 30. Juni 2010 aus. Anträge nach altem Standard können jedoch noch bis zum Jahresende gestellt werden. Primärenergiebedarf und Wärmeverlust sind die beiden Hauptkriterien für die Energieeffizienz. Die geplante energetische Sanierung zum KfW-Effizienzhaus ist von einem Sachverständigen zu bestätigen.

Wie wird von Oktober an die finanzielle Förderung durch die KfW aussehen? Lohnen sich diese Investitionen in Zeiten der Wirtschaftskrise?

Die staatliche Förderung unterteilt sich in einen tagesaktuellen Kreditzinssatz, einen Tilgungszuschuss und einen Zuschuss. Der Tilgungszuschuss (Gutschrift auf dem Darlehenskonto) beträgt bei einem KfW-Effizienzhaus 100 (ehemals 70) 12,5 Prozent auf die maximalen energetischen Sanierungskosten von 75.000 Euro (zuvor 50.000) pro Wohneinheit. Bei einem neuen Effizienzhaus 85 steigt der Tilgungszuschuss auf 15 Prozent. Das wären bei 75.000 Euro Kosten immerhin 11.250 Euro Zuschuss.

Die Komplexität geht weiter

Einzelheiten können Interessenten in den KfW-Programmen 151 bis 154, sowie 430 nachlesen. Bei einem angenommenen Zinssatz von 1,40 Prozent nominal und 1,41 Prozent effektiv, den der Bauherr für maximal 75.000 Euro zahlen muss, fallen im ersten Jahr 1050 Euro Zinsen an.

Die Kreditlaufzeiten betragen vier bis 30 Jahre. Tilgungsfreie Anlaufjahre sind möglich. Als Sicherheit dient der Bank eine Grundschuld auf dem Objekt. Betreibt der Hauseigentümer eine Sanierung mit Eigenmitteln hat er Anspruch auf einen Investitionszuschuss der KfW bis maximal 20 Prozent oder 15.000 Euro. Wem eine Generalsanierung zu teuer ist, kann sich für energieeffizientes Sanieren mit Einzelmaßnahmen entscheiden.

Hier gibt es auch eine Zuschussvariante nach Programm 430, wenn kein Darlehen benötigt wird. Die maximale Zuschusshöhe bei Einzelmaßnahmen beträgt jedoch nur fünf Prozent der Kosten (maximal 2500 Euro). Hier gab es durch die EnEV 2009 wenigstens keine Verschärfung. Voraussetzung für die Förderfähigkeit ist, dass der Bauantrag für das Gebäude vor dem 1. Januar 1995 gestellt wurde.

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