Für die meisten Programme besteht aber Kumulierungsverbot, das heißt, ein Projekt wird nicht mehrfach gefördert. Anträge müssen immer vor Baubeginn gestellt werden.
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW): Die KfW vergibt zinsgünstige Darlehen für den Einbau neuer Brennwertkessel, Solaranlagen, Biomasse- und Biogasanlagen und anderer Maßnahmen zur Minderung des CO-2 -Ausstoßes. Info unter 01801/335577 und im Internet unter www.kfw.de
Bundeswirtschaftsministerium: Zuschüsse für Solaranlagen, Biomasseanlagen und Holz- oder Pelletsheizungen, Info beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Tel.: 06196/908625, www.bafa.de
Bayerisches Modernisierungsprogramm: Zur Modernisierung von Mehrfamilienwohnhäusern (mindestens drei Miet- oder Genossenschaftswohnungen), die älter sind als 25 Jahre, vergibt der Freistaat zinsverbilligte Darlehen, Ansprechpartner sind die jeweiligen Bezirksregierungen.
Informationen und Links zu den Bezirksregierungen unter www.gebaeude-und-energie.bayern.de