Firmenareale:Blühende Betriebe

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Weniger mähen, keine Pestizide: Blumenwiese statt Rasen hilft der Umwelt und spart Geld. (Foto: Christian Endt)

Wenn Unternehmen die Flächen zwischen den Firmengebäuden naturnah gestalten, profitiert nicht nur die Natur.

Von Jochen Bettzieche

Die Sonne lacht vom Himmel. Es summt und schwirrt in der Blumenwiese im oberbayerischen Weilheim. Wildbienen, Steinhummeln, der Hauhechel-Bläuling - ein Schmetterling - und zahlreiche Insekten besuchen täglich die Wiese. Direkt daneben: große Industriehallen. Hier hat der Maschinenbauer Bauer seinen Sitz. Und der hat sein Gelände naturnah gestaltet. Das hat nicht nur Vorteile für Natur und Umwelt. Unternehmen, die ihr Gelände so verändern, pflegen ihr Image, binden ihre Mitarbeiter - und sparen Geld.

Zu diesem Ergebnis kommt die Bayerische Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege (ANL) in Laufen, eine Abteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz in einer Analyse. Ihr Ergebnis: Blumenwiese statt englischer Rasen, Obstbäume statt Kirschlorbeer und Buchs, das lohnt sich. "Die Pflegekosten für naturnah gestaltete Flächen sind häufig geringer als für intensiv gepflegte Grünflächen, da keine Kosten für Dünger und Pestizide anfallen und weniger Pflegegänge erforderlich sind", sagt Johanna Schnellinger vom Fachbereich Landschaftsentwicklung bei der ANL.

Robert Wittig, Leiter Managementsysteme Qualität, Umwelt und Energie bei der Firma Bauer bestätigt das. Etwa 600 Quadratmeter Fläche hat die blühende Wiese. Als dort noch ein gepflegter Rasen war, mähte der Gärtner sechs- bis achtmal pro Jahr, heute muss er nur noch ein- bis zweimal ran. "Das spart uns rund 60 Prozent der Pflegekosten", sagt Wittig.

Schnellinger kennt noch mehr Maßnahmen, die langfristig Geld sparen, beispielsweise, versiegelte Flächen freizulegen. Denn die Gebühren für Abwasser enthalten einen Teil für abfließendes Regenwasser. Grundlage für die Berechnung ist die versiegelte Fläche auf einem Grundstück. "Durch entsiegelte Flächen lassen sich diese Gebühren deutlich senken", so die Expertin.

Was naturnah ist, regelt das Baugesetzbuch

Mit Niederschlagswasser hat sich auch das Healthcare-Unternehmen Roche an seinem Standort in Penzberg befasst. Es errichtete hier mehrere Rückhaltebecken für Regen. "Vor der Erstellung des ersten Beckens lief das gesammelte Regenwasser weitgehend ungebremst in den Vorfluter", erinnert sich Werkleiter Ulrich Opitz. Beim Bau verzichtete Roche auf Beton und Spundwände und errichtete es naturnah und überwiegend aus Material, das vor Ort verfügbar war. Der Erfolg stellte sich bald ein. "Das Becken entwickelte sich zu einem Biotop für Laubfrösche und Kröten", sagt Opitz.

Wirtschaftlich war es auch. Ein konventionelles Becken wäre teurer geworden. Darüber hinaus profitieren die Penzberger, denn die Anlage befindet sich außerhalb des eigentlichen Firmengeländes. Jetzt kommen Spaziergänger und genießen den Freizeitwert. Das ist ein wichtiger Nebeneffekt. "Unternehmen kommunizieren so ökologische Verantwortung nach außen", erklärt Schnellinger.

Zudem helfen solche Maßnahmen auf dem Firmengelände bei künftigen Bauvorhaben. Denn Eingriffe in Natur und Landschaft müssen Bauherren laut Bundesnaturschutzgesetz und Baugesetzbuch kompensieren. Dafür eignen sich naturnah gestaltete Flächen, auch, wenn sie bereits existieren. Das regelt Paragraf 135 a des Baugesetzbuchs, erläutert Schnellinger: "Solche Flächen können unter bestimmten Voraussetzungen als vorgezogene Kompensationsmaßnahmen in ein Ökokonto eingebucht werden." Errichtet das Unternehmen später ein Gebäude, kann es das Ökokonto zur Kompensation nutzen.

In den Firmen regen sich meist auch Skeptiker, wenn Mitarbeiter naturnahe Projekte vorstellen. In Penzberg befürchteten sie, die nicht konventionelle Bauweise könne im Betrieb zu Problemen führen. Bei der Firma Bauer stöhnten vor allem Mitarbeiter im Vertrieb auf. Ordnung sei in der Branche wichtig, 90 Prozent der Kunden legten Wert auf einen ordentlichen Eingangsbereich. Sie vermuteten, die Wildblumenwiese würde schlampig aussehen, sagt Wittig: "Zum Glück sind wir ein inhabergeführtes Unternehmen, da hieß es, macht mal, und wenn es nix wird, können wir immer noch Rasen säen."

Die Skeptiker beruhigten sich spätestens, als die Wiese nicht nur blühte, sondern auch noch offizielles Lob erhielt. 2019 zeichnete das Umweltministerium das Unternehmen als "blühenden Betrieb" aus, ein Preis für Einrichtungen, die auf ihren Außenflächen Arten- und Insektenvielfalt fördern.

Naturnahe Wiesen erfordern Saatgut, das in der Region heimisch ist

Naturnahe Wiesen erfordern Saatgut, das in der jeweiligen Region heimisch ist. Deutschland ist in 22 Ursprungsgebiete eingeteilt. "Wir dürfen bislang beispielsweise nicht Samen aus Region 16 in Region 19 liefern", erklärt Ernst Rieger, Geschäftsführer beim Samenlieferanten Rieger-Hofmann in Blaufelden-Raboldshausen. Er hofft aber, dass sich das ändert. Mittlerweile bereitet ihm die hohe Nachfrage Probleme. Nicht, dass er nicht genügend Samen im Lager hätte. Aber die Angestellten kamen nicht mehr nach. "Wir mussten an Zwischenhändler auslagern und können nur noch Bestellungen ab 100 Euro bedienen", sagt Rieger.

So reizvoll eine naturnahe Gestaltung des Firmengeländes auch ist, die ANL empfiehlt, gut zu planen. Nur so vermeiden Unternehmen unliebsame Überraschungen. "Siedeln sich geschützte Arten auf Flächen an, die zuvor naturnah gestaltet wurden, kann eine Nutzungsänderung zu naturschutzrechtlichen Auflagen führen", warnt Schnellinger. Schlimmstenfalls darf dann ein neues Gebäude nicht am gewünschten Ort gebaut werden, wenn die Behörden keine Ausnahmegenehmigung erteilen.

Auch die Sicherheit spielt eine Rolle. "Aufgrund von Brandschutzbestimmungen im Umkreis von feuergefährdeten Betriebsstätten kann eine häufige Mahd vorgeschrieben sein", nennt Schnellinger ein Beispiel. Das Verkehrsrecht insbesondere im Bereich von Einfahrten ist ein weiterer Aspekt. Hier hilft, sich rechtzeitig mit den zuständigen Behörden in Verbindung zu setzen. Ist das Gelände nur gemietet, kann der Vermieter bei Ende des Mietverhältnisses verlangen, den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. Dagegen kann sich der Mieter allerdings durch eine schriftliche Vereinbarung absichern.

Wie teuer es wird, das Gelände naturnah umzugestalten, hängt von den eigenen Wünschen ab. Die ANL nennt Richtwerte von acht Euro pro Quadratmeter für eine artenreiche Wiese, bis hin zu 50 Euro für eine extensive Dachbegrünung. Bei der Firma Bauer war es günstiger. "Das Saatgut für die 600 Quadratmeter hat 200 Euro gekostet und die Mittagspause der Azubis für das Ausbringen", sagt Wittig. Denn die durften die Wiese anlegen - und die Auszeichnung durchs Umweltministerium entgegennehmen. Für Wittig ist es wichtig, Angestellte an Umweltmanagementmaßnahmen zu beteiligen: "Wenn wir 10 000 Kilowatt Strom sparen, sieht das vielleicht die Buchhaltung, die Wiese sieht jeder Mitarbeiter."

© SZ vom 18.07.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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