Süddeutsche Zeitung

Finanztest: Steuererklärung:Geschenke vom Finanzamt

Alle Jahre wieder steht sie an: die Steuererklärung. "Finanztest" zeigt, wie neue Regelungen bei den Versicherungen dem Steuerzahler viel Geld wiederbringen können - und verrät weitere Spartipps.

Die Steuererklärung 2010 steht an. Es lohnt sich, dafür etwas Zeit zu investieren: Fast 90 Prozent aller Arbeitnehmer holen vom Finanzamt Geld zurück. Rund 800 Euro erhält jeder im Schnitt. Zum ersten Mal können Steuerzahler die neuen Vorteile für die Kranken- und Pflegeversicherung ausschöpfen.

Mehr Geld für Krankenversicherte

Einen Vorteil können Versicherte in der Steuererklärung 2010 ausnutzen: Das Finanzamt erkennt die Beiträge für die Basisversorgung in der Kranken- und Pflegepflichtversicherung in voller Höhe an.

Viele Steuerzahler haben deshalb vergangenes Jahr schon weniger Lohn- oder Einkommensteuer an das Finanzamt gezahlt. Rentner, Selbstständige und einige privatversicherte Arbeitnehmer erhalten die Steuerersparnis dagegen oft erst bei der Jahresabrechnung.

Besonders lohnt sich die Angabe in der Steueränderung für privat versicherte Familien. Sie erhalten von ihren Abzügen und Steuern mehr zurück. Denn auch die Beiträge für Ehepartner und Kinder bringen Steuerersparnisse.

Bis zu 3850 Euro absetzen

Bei einem Jahresbruttolohn von 45.000 Euro - das ist die Versicherungshöchstgrenze - können Arbeitnehmer Basisbeiträge für die Krankenversicherung bis maximal 3412,80 Euro absetzen und für die Pflegeversicherung bis zu 438,75 Euro (ohne Kinder 551,25 Euro).

Für einen Arbeitnehmer mit Kindern sind das zusammen rund 3852 Euro und für einen Arbeitnehmer ohne Kinder 3964 Euro.

Keine Steuerersparnis mehr

Viel mehr als die Beiträge für die medizinische Basisversorgung können Berufstätige in der Regel nicht als Sonderabgaben absetzen. Die Beiträge für Haftpflicht-, Berufsunfähigkeits-, Risikolebens-, Kapitallebens und Arbeitslosenversicherung wirken sich meisten nicht mehr steuersparend aus.

Nur wenn Arbeitnehmer weniger als 1900 Euro für die Grundversorgung in der Kranken- und Pflegeversicherung ausgeben, erkennt das Finanzamt auch andere Versicherungsbeiträge an. Bei Selbstständigen liegt die Grenze bei 2 800 Euro.

Mehr Geld für Unterhalt anerkannt

Steuerzahler, die an bedürftige Verwandte oder Lebensgefährten Unterhalt zahlen, profitieren in der Steuererklärung 2010 mehr als bisher: Das Finanzamt erkennt vom Unterhalt erstmals bis zu 8004 Euro (früher 7680 Euro) als außergewöhnliche Belastung an.

Studieren Kinder, können Eltern neuerdings ihre Einkommensteuer zusätzlich drücken, wenn sie die Beiträge für die studentische Kranken- und Pflegeversicherung übernehmen. Das Finanzamt erkennt ihre Kosten als außergewöhnliche Belastung an.

Tipp: Ist die Höchstgrenze von 8004 überschritten, sparen Sie zusätzlich mit den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen des Unterstützten Steuern, wenn diese noch nicht berücksichtigt sind.

Spezial Steuern 2011

Beim Ausfüllen der Steuererklärung hilft das Finanztest Spezial Steuern 2011. Schritt für Schritt erklärt das Sonderheft wie Steuerpflichtige dabei vorgehen. Es enthält lohnende Steuerspartipps für Arbeitnehmer, Eltern, Sparer und Rentner. Aufgeführt sind alle wichtigen Musterprozesse und wie Steuerzahler davon profitieren können.

Lesen Sie mehr zum Thema Steuererklärung 2010: In Finanztest 03/2010 finden Sie einen Wegweiser für Rentner, einen Wegweiser für Anleger bietet Finanztest 04/2010.

Die Finanztest-Tipps fassen zusammen, wie sich Geld vom Finanzamt wiederholen lässt.

Die Finanztest-Tabelle listet Steuerersparnisse nach der Einkommenshöhe auf.

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