Finanzen kompakt:Schlappe für Germanwings

Der BGH hält eine Gebühr von 50 Euro für eine Rücklastschrift für zu hoch. Außerdem: Der Ex-Sicherheitschef der Deutschen Bank klagt gegen seine Entlassung.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine pauschale Bearbeitungsgebühr für Rücklastschriften in Höhe von 50 Euro für unzulässig erklärt. Demnach dürfen dürfen Unternehmen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Bearbeitungsgebühren verlangen, die den zu erwartenenden Schaden übersteigen. Als Entgelt kann die Pauschale ebenfalls nicht gefordert werden, weil sie nicht für eine zusätzliche Leistung vereinbart ist, die das Unternehmen dem Kunden schuldet.

In dem vorliegenden Fall hatten die Karlsruher Richter über die Klage einer Verbraucherzentrale gegen die Fluggesellschaft Germanwings zu entscheiden. Das Luftfahrtunternehmen hatte pauschal eine Gebühr von 50 Euro für Rücklastschriften erhoben. Rücklastschriften entstehen zum Beispiel, wenn die Bezahlung per Kreditkarte oder Bankeinzug scheitert, weil etwa das Konto des Käufers nicht gedeckt ist oder die Bankverbindung falsch ist.

Die Germanwings-Kunden müssen jedoch weiterhin 50 Euro bezahlen, wenn ihre Zahlung von der Bank storniert worden ist. Ein Sprecher der Airline sagte zu sueddeutsche.de, Germanwings habe die Abwicklung der Rücklastschriften an ein Dienstleistungsunternehmen vergeben. Kosten, die bei externen Dienstleistern anfallen, würden an den Kunden "durchgereicht".

Germanwings verlangt 50 Euro, wenn das Konto eines Kunden überzogen ist und die Bank deshalb eine Lastschrift oder eine EC-Karten-Bezahlung storniert.

(Az: Xa ZR 40/08)

Ex-Sicherheitschef der Deutschen Bank wehrt sich gegen Entlassung

Der in der Spitzelaffäre bei der Deutschen Bank entlassene Sicherheitschef wehrt sich gegen seine Kündigung. Ein Gütetermin ist vor dem Amtsgericht Frankfurt gescheitert. Die Bank hatte dem 45 Jahre alten Rafael Schenz im Juli fristlos gekündigt, weil er vor drei Jahren die Bespitzelung des streitbaren Kleinaktionärs Michael Bohndorf angeordnet haben soll. "Wir haben definitiv eine andere Sicht der Dinge", sagte Schenz' Anwalt Axel Weber. Nun kommt es am 13. Januar 2010 zum Prozess.

In der Affäre ist auch Aufsichtsratschef Clemens Börsig in den Brennpunkt geraten. Er hatte nach Darstellung der Bank nach der Hauptversammlung 2006 Verbindungen zwischen Bohndorf und dem Medienunternehmer Leo Kirch vermutet, der mit dem Institut im Dauerstreit liegt.

Damit löste Börsig die Recherchen über den auf Ibiza lebenden Aktionär aus, mit denen der inzwischen ebenfalls entlassene Investor-Relations-Chef Wolfram Schmitt den Sicherheitschef beauftragte. Schenz setzte nach Angaben der Bank einen externen Detektiv ein, der unter anderem Bohndorf auf Ibiza hinterherspionierte und eine Praktikantin in die für Kirch arbeitende Rechtsanwaltskanzlei einschleusen wollte. Auch Schmitt klagt gegen die Kündigung.

Die Spähaktion ergab jedoch, dass Bohndorf ein "Einzelkämpfer ohne Kontakt zu Kirch" sei, zitierte Arbeitsrichterin Gesine Brackert aus der Stellungnahme der Bank. Bohndorf war - ähnlich wie Kirch - in mehreren Hauptversammlungen durch Gegenanträge und kritische Vorträge aufgefallen.

Die Staatsanwaltschaft prüft, ob sie Ermittlungen in dem Fall aufnimmt. Nach Bankangaben haben weder Vorstände noch Aufsichtsräte die zweifelhaften Methoden der Detekteien legitimiert.

Die größte deutsche Bank legt Schenz auch zur Last, dass er ihren IT-Vorstand Hermann-Josef Lamberti nicht über dessen Überwachung informiert habe, mit der der Personenschutz für den Top-Manager überprüft werden sollte.

Dabei seien unter anderem ein Peilsender am Wagen von Lambertis Frau angebracht und ein mit einem Mikrofon präparierter Blumenstrauß an seiner Haustür abgegeben worden.

Schärferer Kampf gegen Steuerflucht

Bürger und Unternehmen müssen von 2010 an für ihre Konten und Geschäfte in einer Steueroase erheblich mehr steuerliche Nachweise erbringen. In seiner letzten Sitzung vor der Bundestagswahl stimmte der Bundesrat einer Verordnung der Bundesregierung zu, die das Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz in die Praxis umsetzen soll.

Der Staat verschärft damit massiv seinen Kampf gegen Steuerflucht und Steuerbetrug. Das Bundesfinanzministerium schätzt, dass dem Staat durch Steuerflucht ein Schaden in dreistelliger Milliardenhöhe entsteht. Genaue Zahlen gibt es nicht.

Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) sprach von einem "wichtigen Schritt" auf nationaler Ebene im Kampf gegen Steuerhinterziehung. Er bekräftigte, dass Staaten, die nicht kooperieren wollten, mit Nachteilen rechnen müssten. Dies sei keine Diskriminierung von Staaten, sondern die Wahrnehmung berechtigter eigener Interessen.

Citigroup-Chef rügt 100-Millionen-Dollar-Gehalt

Eine Jahres-Vergütung von 100 Millionen Dollar ist nach Ansicht von Citigroup-Chef Vikram Pandit zu viel für einen Angestellten der US-Großbank.

Der Citigroup-Händler Andrew Hall ist im Besitz eines Vertrages, der ihm in diesem Jahr diese Summe einbringen könnte. Abgeschlossen habe diese Vereinbarung das Vorgänger-Management, verteidigte sich Pandit, der seit Dezember 2007 auf dem Chefsessel der ehemals weltgrößten Bank sitzt.

Halls Vergütung könnte den Sonderbeauftragten der US-Regierung für die Kontrolle der Managergehälter, Kenneth Feinberg, unter massiven Druck setzen. Falls der sogenannte "Gehälter-Zar" in diesem Fall zu nachlässig vorgeht, droht ein neuer Sturm der Entrüstung in der amerikanischen Öffentlichkeit.

Unklar ist, ob Feinberg die Macht besitzt, Halls Bezüge zu begrenzen, da dessen Vertrag vor dem 11. Februar 2009 abgeschlossen wurde. Dieses Datum ist der Stichtag für Feinbergs Befugnisse.

Die hohen Gehälter und Boni bei Firmen, die am staatlichen Geldtropf hängen, stoßen seit Monate auf massive Kritik. Die Citigroup erhielt im Zuge der Finanzkrise mehr als 45 Milliarden Dollar von der Regierung.

Zugleich droht auch noch Ärger von einer anderen Seite. Denn als Konsequenz aus der Finanzkrise wollen die USA künftig die Banken-Gehälter strikt kontrollieren. Einem Bericht des Wall Street Journals zufolge sollen Finanzinstitute künftig gezwungen sein, ihre Lohnstrukturen von der Notenbank (Fed) absegnen zu lassen. Demnach könnte die Fed Kompensationen ablehnen, die nach ihrer Ansicht zu riskanten Kreditpraktiken verleiten, wie sie der Finanzkrise zugrunde lagen.

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