Finanzen kompakt:Porsche wehrt sich

Porsche weist den Vorwurf der Kursmanipulation zurück und will eine Schadenersatzklage in den USA abwenden. Außerdem: Die Zahl der Verdachtsfälle wegen Geldwäsche steigt.

Nach dem Willen von Porsche soll die Klage von Investmentfonds in den USA auf Schadenersatz in Milliardenhöhe wegen angeblicher Kursmanipulation abgewiesen werden.

Porsche-Zentrale

Porsche droht in den USA eine Schadenersatzklage, der Konzern weist den Vorwurf der Kursmanipulation allerdings zurück.

(Foto: dpa)

Ein entsprechender Antrag sei bei einem New Yorker Gericht eingereicht worden, teilte das Unternehmen mit. Die Schwaben wehren sich gegen die Vorwürfe, die Öffentlichkeit über die wahren Absichten bei der geplanten VW-Übernahme getäuscht zu haben. Außerdem halten sie das US-Gericht nicht für zuständig, weil der Fall deutsches Recht, deutsche Wertpapiere und deutsche Märkte betreffe.

Die Investmentfonds hatten die Porsche Automobil Holding SE sowie den ehemaligen Vorstandschef Wendelin Wiedeking und den früheren Finanzvorstand Holger Härter Anfang des Jahres verklagt.

Sie werfen ihnen Falschinformation und Marktpreismanipulation vor. Dadurch hätten die Fonds Einbußen durch Kursverluste erlitten. Nach Medienberichten geht es um mehrere Milliarden US-Dollar Schadenersatz. Ob die Klage der Investmentfonds zugelassen wird, soll vom Gericht bis spätestens Mitte Januar 2011 entschieden werden.

Durch die Klage und einen möglichen Prozess könnte sich die geplante Verschmelzung von Porsche und VW verzögern. Die Stuttgarter hatten sich bei der ursprünglich geplanten Übernahme von VW verhoben und sollen nun schrittweise in den VW-Konzern integriert werden. Wiedeking und Härter mussten im Juli 2009 ihren Hut nehmen.

Bei der Bekämpfung von Geldwäsche gehen die Behörden immer mehr Verdachtsfällen nach. Im vergangenen Jahr stieg die Zahl der Verdachtsanzeigen in diesem Bereich im Vergleich zum Vorjahr um 23 Prozent auf 9046, wie das Bundeskriminalamt (BKA) und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) mitteilten.

In den ersten sechs Monaten dieses Jahres habe die Entwicklung mit fast 5000 Anzeigen angehalten, sagte BKA-Präsident Jörg Ziercke. Seit 1995 habe sich die Zahl mehr als verdreifacht. Bei knapp der Hälfte aller Verdachtsanzeigen erhärtete sich 2009 der Verdacht einer Straftat

Der Anstieg bei der Gesamtzahl der Verdachtsanzeigen ist laut BKA und Bafin vor allem auf sogenannte Finanzagenten zurückzuführen. Die Zahl der Anzeigen in diesem Zusammenhang stieg von 971 im Jahr 2008 auf 2394 im Jahr 2009.

Bei Finanzagenten handelt es sich um Privatpersonen, die ihr Privatkonto für Geldwäsche-Transaktionen zur Verfügung stellen. Ziercke und auch Bafin-Präsident Jochen Sanio forderten eine noch stärkere internationale Zusammenarbeit im Kampf gegen Geldwäsche. Es werde ein "weltweit abgestimmtes Vorgehen" gebraucht, sagte Ziercke.

Sanio bemängelte zudem die im internationalen Vergleich eher niedrigen Bußgelder in Deutschland. Die Beträge seien "fast schon ein Witz", sagte Sanio. Sie bewegten sich im "unteren fünfstelligen Bereich". Er betonte aber zugleich, dass der Gesetzgeber bestimmte Obergrenzen aufgrund des Verfassungsrechts nicht überschreiten könne. Die BaFin ist im Bereich der Geldwäsche vor allem präventiv tätig, indem sie die Maßnahmen der Finanzinstitute kontrolliert.

Die Finanzaufseher in Europa sollen Leerverkäufe von Aktien und Staatsanleihen in der EU im Krisenfall einem EU-Gesetzentwurf zufolge für mehrere Monate verbieten können. Die geplante Verordnung ziele darauf ab, die Risiken von Leerverkäufen zu begrenzen, ohne deren nützliche Wirkung für die Finanzmärkte zu schmälern, heißt es in dem Entwurf der EU-Kommission, der Reuters am Mittwoch vorlag.

Verbote und andere Beschränkungen wären zunächst für bis zu drei Monate möglich. Die Frist wäre in weiteren Dreimonatsschritten verlängerbar. Die Regelung soll für gedeckte und ungedeckte Leerverkäufe sowie für Kreditausfallversicherungen (CDS) gelten.

Die geplante europäische Wertpapieraufsichtsbehörde Esma soll mit starken Rechten ausgestattet werden, wie aus dem Vorschlag weiter hervorgeht. Sie könnte das von einer nationalen Behörde ausgesprochene Verbot kippen, wenn sie es nicht für gerechtfertigt halten würde. Mit der Verordnung zieht die EU nicht nur weitere Konsequenzen aus der Finanzkrise, sondern reagiert auch auf Forderungen Deutschlands nach einer Regelung.

Die Bundesregierung war im Mai angesichts der Euro-Schuldenkrise beim Verbot von Leerverkäufen vorgeprescht und hatte ungedeckte Leerverkäufe von Finanzaktien, Schuldtiteln der Euro-Zone und CDS auf Kredite eines Euro-Staates verboten. Sie hatte damit viel Kritik an den Finanzmärkten und auch von europäischen Partnern auf sich gezogen.

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