Finanzdienstleister im Visier:So tricksen Banken ihre Kunden aus

Bis zu 30 Milliarden Euro gehen den Sparern jedes Jahr durch Betrug und falsche Anlageberatung verloren, schätzen Experten. Die Verbraucherzentrale NRW erklärt in ihrem "Schwarzbuch Banken und Finanzvertriebe" die beliebtesten Tricks der Banken - und wie sich Kunden schützen können.

Sabrina Keßler

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Jahresrückblick 2010 - Software Fehler bei EC - und Kreditkarten

Quelle: dpa

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Bis zu 30 Milliarden Euro gehen den Sparern jedes Jahr durch Betrug und falsche Anlageberatung verloren, schätzen Experten. Die Verbraucherzentrale NRW erklärt in ihrem "Schwarzbuch Banken und Finanzvertriebe" die beliebtesten Tricks der Banken - und wie sich Kunden schützen können.

Vermeintliche Gratiskonten

Angeblich kostenlose Girokonten sind für viele Banken ein Lockmittel, um neue Kunden zu gewinnen. So bewarb die Postbank im März diesen Jahres ein "kostenloses Girokonto plus Kreditkarte*" - allerdings nicht für alle. Die Fußnote offenbarte: "Unser Girokonto ist für alle Privatkunden mit einem monatlichen bargeldlosen Geldeingang ab 1000 Euro kostenlos, sonst 5,90 Euro/Monat. Für Studenten und Auszubildende ist es unabhängig vom Geldeingang kostenlos. Die VISA Card ist im ersten Jahr entgeltfrei, danach 22 Euro/Jahr." Das Problem dabei: Wenn das regelmäßige Einkommen mal wegfällt, etwa durch Arbeitslosigkeit, trifft es genau die, die das Geld am dringendsten benötigen.

Ein anderer Trick sind die sogenannten "Junior-Konten", gebührenfreie Konten, die speziell für Auszubildende oder Studenten angeboten werden. Sie sind grundsätzlich kostenfrei, allerdings nur so lange, bis das erste Gehalt eingeht. Denn dann langt die Bank auch bei den Kontogebühren zu. Beliebt ist auch der Zusatz "gebührenfrei nur bei Online-Kontoführung".  Doch sobald die erste Papierüberweisung oder Scheckeinreichung erfolgt, will die Bank Geld - meist ein Vielfaches des Standardtarifs beim klassischen Kontomodell. Die Südwestbank verlangt für eine Buchung mit Beleg, zum Beispiel eine Überweisung, 30 Cent auf einem normalen Konto, während dem Online-Konto drei Euro abgezogen werden. Die Verbraucherzentrale rät daher, sich nicht von kurzfristigen Verkaufsförderungsaktionen blenden zu lassen und langfristig über die Wahl des geeigneten Kontomodells nachzudenken. So bleiben die Kosten in allen Lebenslagen konstant.

Senioren im Park

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Transparenz? Fehlanzeige!

Die gesetzliche Rentenversicherung reicht in den meisten Fällen nicht aus, um Rentnern ein finanziell sorgenfreies Leben zu ermöglichen. Gut, wer da privat vorsorgt und auf Riester, Rürup und Co. setzt. Doch nicht alle Vorsorgeprodukte sind am Ende auch so erfolgreich, wie es der Berater im Gespräch versprochen hat. "Wer einen Riester-Versicherungssparplan abschließt, begibt sich praktisch in einen finanziellen Blindflug", warnen die Verbraucherschützer. "Zwar sind die Anbieter von Gesetzes wegen verpflichtet, die im Sparplan enthaltenen Kosten anzugeben. Doch dabei legen viele Assekuranzen einen derart kreativen Mix aus Prozentzahlen, Festbeträgen sowie laufzeitabhängigen und einmal anfallenden Kosten vor, dass es selbst Finanzprofis schwerfällt, die tatsächlichen Kosten zu ermitteln."

Dabei sind es gerade die Kosten, die entscheiden, wie ertragreich das Anlageprodukt wirklich sein wird. Transparenz in Sachen Kosten ist dennoch selten. Orientierung bietet hingegen zum Beispiel die Kostenklausel der LVB-Versicherung. "Als Abschlusskosten werden 4,50 Euro je 100 Euro Beitragszahlung einbehalten. Die Kosten für die Vertragsführung betragen 3,50 Euro je 100 Euro Beitragszahlung und 2,50 Euro je 100 Euro Rentenzahlung. Für die Verwaltung des Kapitals werden monatlich vor Beginn der Rentenzahlung 0,04 Euro je 100 Euro der bisher gezahlten Beitragssumme abgezogen. Für den 5000 Euro übersteigenden Teil der bisher gezahlten Beitragssumme reduziert sich dieser Betrag auf 0,02 Euro je 100 Euro." Mit Abschlusskosten ist übrigens meist die Provision des Vermittlers gemeint.

Bilanzen

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Falsche Beratung

Wenn Berater ihren Kunden riskante Produkte aufschwatzen, bleibt das in den wenigsten Fällen ohne finanzielle Folgen. Das zeigt auch das Beispiel eines Anlegers, dessen angesparte Lebensversicherung fällig wurde. Er wünschte sich daraufhin eine "langweilige und konservative" Geldanlage für die Rentenzeit. Der Berater verkaufte ihm allerdings verschiedene, intransparente Zertifikate der Deutschen Bank. Hinzu kam eine Beteiligung an der Kommanditgesellschaft Kompass 3 KG, die zwischenzeitlich sogar als sittenwidrig eingestuft wurde. Es kam wie es kommen musste und Verluste traten ein, woraufhin der Bankkunde klagte. Der Rechtsstreit endete schließlich mit einem Vergleich. Auf diesen erhob die Deutsche Bank anschließend noch eine Abgeltungsteuer, was das Gericht allerdings nicht erlaubte. Die Verbraucherzentrale rät daher, juristische Maßnahmen unbedingt in Erwägung zu ziehen, wenn der Verdacht falscher Beratung besteht.

Geld

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Verdeckte Provisionen

Einige Bankberater sind wohl eher an der Maximierung der eigenen Einnahmen als am Anlageerfolg der Kunden interessiert. Viele Banken erhalten von Investmentgesellschaften und Brokern sogenannte Kickback-Zahlungen, wenn sie deren Produkte verkaufen - eine Praxis, die wohl auch bei einem deutschen Ehepaar aus Hannover stattgefunden hat. Sie verklagten die Bethmann Bank, weil sie ihnen kurz vor der Lehman-Pleite zu Wertpapieren der Bank riet - obwohl es mit dem Institut längst bergab ging. Inzwischen urteilte das Gericht zugunsten des deutschen Paares und sprach ihnen 7,4 Millionen Euro Schadensersatz zu.

Allerdings ist es nicht immer einfach, den Tatbestand verdeckter Provisionen nachzuweisen. Deswegen urteilte das Karlsruher Landgericht vor zwei Jahren, dass Anleger die Möglichkeit haben, die Bank zur Offenlegung der aktuellen und in der Vergangenheit kassierten Provisionen zu zwingen. Geklagt hatte ein Kunde, der eine fünfstellige Summe verloren hatte und daraufhin wissen wollte, ob seine Sparkasse zu sehr auf Produkte mit verdeckten Provisionen gesetzt hatte. Das Institut weigerte sich zunächst und begründete, dass es im Vorfeld darauf hingewiesen hätte, dass es Rückvergütungen von Dritten erhalte. Dennoch gaben die Richter dem Kläger recht.

Baufinanzierung Zinssatz Sollzins Effektivzins Kreditzinsen

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Unseriöse Renditeversprechen

Dass Rentenversicherungen mit Kosten verbunden sind, dürfte jedem Sparer klar sein. Viele Institute versprechen ihren Kunden dennoch traumhafte Renditen. Die Europa-Versicherung warb Anfang des Jahres für ihre fondsgebundene Rentenversicherung mit "überdurchschnittlichen Renditechancen von sechs bis zwölf Prozent durch die maßgeschneiderte Fondsanlage". Ein super Geschäft denkt sich, wer nicht die Fußnote gelesen hat. Denn die offenbart, dass sich die Rechnung auf die vergangenen dreißig Jahre bezog. Tatsächlich erwirtschafteten die Dax-Aktien von 1980 bis 2010 im Schnitt 9,3 Prozent Rendite. Der Großteil der Gewinne wurde allerdings vor der Jahrtausendwende erzielt und ist damit schon lange Vergangenheit. Selbst ein Anleger, der 1998 in den Aktienmarkt einstieg, hat bis Ende 2010 lediglich 2,7 Prozent Rendite erhalten.

Die Prognosen der Versicherer sind damit in erster Linie Spekulation, so die Verbraucherschützer. Um zwölf Prozent Zuwachs zu bekommen, wie es die Werbung verspricht, müsste der Fondsmanager mindestens 15 Prozent Gewinn machen. Die Verbraucherschützer raten daher generell von fondsgebundenen Lebens- oder Rentenversicherungen ab.

Kreditkarten im Portemonnaie

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Teure Shopping-Verführung

Viele Kreditkarten sind mittlerweile auch mit einer echten Kreditfunktion ausgestattet. Gut für die Banken, schlecht für die Kunden. Denn wie das Girokonto verfügt damit auch die Kreditkarte über einen Dispokredit, den der Kunde nach Belieben ausreizen kann. So warb die Postbank dieses Frühjahr mit dem Slogan "Shoppen macht Spaß und manchmal kann man eben nicht Nein sagen" für ihr neues Kartenmodell. Was die meisten Kunden allerdings nicht wissen: Mit einem effektiven Jahreszins von 11,46 Prozent ist der Kartenkredit der Postbank weitaus teurer als ein normaler Raten- oder Abrufkredit. 

Verbraucherschützer raten daher, immer nur das reguläre Zahlungsziel der Kreditkarten in Anspruch zu nehmen, weil für diesen Zeitraum keine Zinsen berechnet werden. Wer dennoch kurzfristig mal mehr Geld benötigt, sollte eher auf einen Abruf- oder Ratenkredit setzen, denn die sind meistens günstiger. Grundsätzlich mahnt die Verbraucherschutzzentrale zur Vorsicht, wenn eine zweite Kreditlinie geführt wird. Denn dadurch verliert man meist die Übersicht und tappt schneller in die Schuldenfalle.

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