Finanzamt: Steuererklärung 2010:Stapelweise Geld

Bis Ende Mai müssen viele Steuerzahler beim Finanzamt abrechnen. Deshalb muss aber niemand in Stress geraten: Im Notfall ist auch ein Aufschub möglich. Und mit ein paar Tipps ist der Formularkram ohnehin schnell erledigt.

Bis zum 31. Mai muss die Steuererklärung beim Finanzamt sein. Doch Stress muss deshalb niemand haben: Es gibt Spielräume. Wer trödelt, kann Belege nachliefern und sogar später noch seine Steuerformulare korrigieren. Steuerzahler können ihr zuständiges Finanzamt auch um Aufschub bitten.

Die gute Nachricht: Für die meisten zahlt sich die Abrechnung beim Finanzamt aus. Gerade Arbeitnehmer erhielten im Schnitt rund 800 Euro zurück. Das hat das Statistische Bundesamt für die Steuererklärung 2006 ermittelt. Jetzt sind die Aussichten noch besser. Immerhin bleiben 170 Euro mehr vom Einkommen steuerfrei, weil der steuerfreie Grundfreibetrag 2010 auf 8004 Euro gestiegen ist.

Die meisten müssen ihre Steuererklärung bis zum 31. Mai abgeben. Übernimmt die Steuererklärung ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein, verlängert sich die Abgabefrist bis zum 31. Dezember 2011. Noch länger dürfen sich Rentner und Geringverdiener Zeit lassen, die nur Einkünfte bis zum Grundfreibetrag von 8004 Euro beziehungsweise 16.008 Euro erzielten (Alleinstehende / Verheiratete) . Sie können freiwillig bis Ende 2014 beim Finanzamt abrechnen. Das gilt auch für Arbeitnehmer, die nur Lohn in den Steuerklassen I oder IV beziehen.

Schneller und einfacher geht es mit der Steuererklärung, wenn Steuerzahler ihre Belege für die Ausgaben bereits auf mehreren Stapeln sortiert haben:

Werbungskosten. Auf den ersten Stapel kommen Ausgaben rund um den Job. Dazu gehören die Ausgaben für Arbeitsmittel, Weiterbildung, Dienstreisen, das Arbeitszimmer daheim, Miete und Heimfahrtkosten für den zweiten Haushalt am Arbeitsort sowie Gewerkschaftsbeiträge. Ohne Belege können Arbeitnehmer ihren Weg zur Arbeit abrechnen: je Entfernungs­kilometer von der Wohnung 30 Cent. Wer an 230 Tagen im letzten Jahr 14 Kilometer zur Arbeit fuhr, hat mit diesem Posten schon 966 Euro zusammen.

Tipp: Wenn Ihre Jobkosten im letzten Jahr höher als 920 Euro waren, lohnt die Abrechnung über die Anlage N der Steuererklärung. Denn Ihr Chef hat die 920 Euro bereits beim Lohnsteuerabzug 2010 berücksichtigt.

Sonderausgaben. Der zweite Stapel sind Sonderausgaben wie Kirchensteuer, Spenden und Mitgliedsbeiträge an gemeinnützige Vereine, Kirchen, Hochschulen und Parteien. Auch bis zu 13.805 Euro Unterhalt an den Ex und für ihn gezahlte Kranken- und Pflegeversicherungs­beiträge zählen dazu sowie bis zu 4000 Euro Ausgaben für die erste Ausbildung.

Außergewöhnliche Belastungen. Auf den dritten Stapel gehören Belege für Therapiekosten und Hilfen aufgrund von Krankheit oder Pflegebedarf. Diese Ausgaben muss das Finanzamt anerkennen, wenn sie ärztlich bescheinigt sind. Ein vorher ausgestelltes Attest ist nicht mehr zwingend notwendig. Das entschied jüngst der Bundesfinanzhof. Allerdings darf das Finanzamt eine zumutbare Eigenbelastung je nach Familienstand und Einkünften abziehen. Das sind zum Beispiel bei einem Single mit 40.000 Euro Einkünften im Jahr 6 Prozent, also 2400 Euro. Weiterhin senkt Unterhalt an nahe Angehörige die Steuerlast.

Haushaltsnahe Dienste. Direkt die Steuer mindern Rechnungen von Handwerkern und anderen Helfern, die daheim Arbeiten erledigt haben. Die Kosten für Lohn, An- und Abfahrt, Maschinen, Umsatzsteuer zählen mit, nur Materialkosten nicht. Das Finanzamt berücksichtigt davon jeweils 20 Prozent: für Mini-Jobber maximal 510 Euro, für Dienstleistungen bis zu 4000 Euro, für Handwerkerarbeiten höchstens 1200 Euro im Jahr.

Tipps zu Vorsorgekosten und Formularen

Weitere wichtige Posten sind die Vorsorgekosten. Diese kommen in die Anlage "Vorsorgeaufwand". Dazu zählen in erster Linie Beiträge für die gesetzliche Rentenkasse, für berufliche Versorgungswerke und Rürup-Verträge. Hier kann 2010 jeder 70 Prozent von maximal 20.000 Euro (Ehepaare 40.000 Euro) als Sonderausgaben absetzen, also maximal 14.000 Euro (beziehungsweise 28.000 Euro für Ehepaare).

Wichtig: Riester-Sparer müssen noch die Anlage AV ausfüllen, um zusätzlich zur Riester-Zulage den Riester-Sonder­ausgaben­abzug zu erhalten. Der zweite große Vorsorgeposten sind Beiträge für die gesetzliche oder private Kranken- und Pflegeversicherung. Davon muss das Finanzamt jetzt immer die Versicherungsbeiträge für die medizinische Grundversorgung berücksichtigen.

Auch Beiträge für Arbeitslosen-, Haftpflicht-, Unfall-, Krankenzusatz-, Kapitallebens- und Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht sind steuerlich anerkannt. Jedoch wirken sie sich nur aus, wenn sie zusammen mit den Ausgaben für die Basiskranken- und Pflegeversicherung höchstens 1900 Euro betragen, bei Selbstständigen und Nichtberufstätigen ohne Anspruch auf Beihilfe höchstens 2800 Euro. Aber niemand sollten dafür große Rechen­künste anstellen, sondern einfach alle seine gezahlten Beiträge angeben. Das Finanzamt prüft automatisch, was für Steuerzahler am günstigsten ist.

Steuerguthaben. Wie viel Sie zurückbekommen, können Sie mithilfe Ihres Grenzsteuersatzes überschlagen, den Sie in dieser Tabelle hier ablesen. Er gibt an, wie viel Steuern Sie für die letzten Euro Ihres zu versteuernden Einkommens 2010 gezahlt haben. Im Gegenzug sparen Sie so viel Steuern, wenn Ihr Einkommen durch Abzüge sinkt. Bei beispielsweise 40.000 Euro Bruttolohn beträgt der Grenzsteuersatz rund 35 Prozent. Für 1000 Euro Jobkosten über dem Arbeitnehmer­pauschbetrag von 920 Euro erstattet das Finanzamt rund 35 Prozent, genau sind es 349 Euro.

Formulare. Sie können sofort loslegen. Unter www.finanzamt.de stehen Ihnen die Formulare für die Steuererklärung rund um die Uhr zur Verfügung: Arbeitnehmer benötigen Mantelbogen, Anlage N und Anlage Vorsorgeaufwand und für jedes Kind eine separate Anlage Kind. Riester-Sparer müssen außerdem Anlage AV ausfüllen, Selbstständige die Anlage S, Betreiber einer Solaranlage die Anlage G und Rentner die Anlage R.

Chance. Falls Sie freiwillig eine Steuererklärung abgeben und das Finanzamt wider Erwarten eine Nachzahlung verlangt, können Sie Ihre Steuererklärung in der Regel wieder zurücknehmen.

Kurzerklärung. Haben Sie als Arbeitnehmer lediglich Arbeitslohn oder Lohnersatz wie Elterngeld bezogen, können Sie statt Mantelbogen und Anlage N die vereinfachte Kurzerklärung auf zwei Seiten abgeben.

Ausführliche Infos hier auf der Seite der Stiftung Warentest.

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