Finanzamt:Das sind die kleinen Tricks bei der Steuererklärung

Steuererklärung

Das Ausfüllen der Einkommensteuererklärung kann lästig sein. Wer die richtigen Tricks kennt, kann allerdings eine Menge Geld sparen.

(Foto: dpa)

Wie Steuerzahler von eher unbekannten und neuen Regeln profitieren.

Von Felicitas Wilke

Pendler wissen, dass sie für ihre Fahrtkosten Geld vom Staat zurück bekommen und Freiberufler oder Angestellte im Home-Office setzen Jahr für Jahr Stifte, Fachliteratur oder Software von der Steuer ab. Daneben können Verbraucher aber auch von eher unbekannten oder neuen Regelungen profitieren.

Zuhause

Wer für Arbeiten Zuhause einen Klempner oder Gärtner beauftragt oder eine Putzkraft beschäftigt, kann die Kosten in der Einkommenssteuererklärung geltend machen. Das gilt auch für die Leistungen eines Hausmeisters. Die Regelungen bei diesen sogenannten Handwerkerleistungen und haushaltsnahen Dienstleistungen betreffen nicht nur Eigentümer, sondern auch Mieter. Sie können dann die anteiligen Kosten von der Steuer absetzen.

Anders als zwischenzeitlich geregelt, können Eigentümer wie Mieter die Kosten für den Schornsteinfeger mittlerweile wieder in voller Höhe als Handwerkerleistung geltend machen. Eine weitere Neuerung: Wenn Haustierbesitzer beispielsweise während eines Urlaubs auf einen professionellen Tierbetreuer setzen, können sie auch diese Aufwendung absetzen.

Eigentümer, die Geld in ihre Wohnung stecken, können Renovierungs-, Erhaltung- und Modernisierungsarbeiten absetzen, wenn dabei neuer Wohnraum geschaffen wird. Wer beispielsweise ans Wohnzimmer noch einen Wintergarten anbaut, kann die Kosten geltend machen. Egal, ob Steuerzahler nun einen Handwerker, eine Putzkraft oder auch ein Au-Pair beauftragen, eine Regel gilt immer: nicht in bar bezahlen. Das Finanzamt erstattet nur dann Geld zurück, wenn eine Rechnung für die Dienstleistung und ein Beleg der Überweisung vorliegen.

Beruf und Arbeitsplatz

Einen Teil der Kosten, die über das Jahr im Zusammenhang mit dem Beruf entstanden sind, können sich Steuerzahler als Werbungskosten zurückholen. Diese Aufwendungen reichen vom Schreibmaterial über Kosten für Bewerbungsfotos bis hin zu den Gebühren für das Girokonto - schließlich bekommt heute niemand mehr sein Gehalt per Lohntüte in die Hand gedrückt.

Berufstätige, die wegen ihres Jobs umziehen, können die Kosten des Umzugs steuerlich geltend machen. Seit 2015 können Singles einen Pauschalbetrag von 730 Euro angeben, bei Verheirateten sind es 1460 Euro. Als "beruflich veranlasst" gilt ein Umzug beispielsweise dann, wenn sich die Fahrtzeit zwischen Wohnung und Arbeitsplatz um insgesamt mindestens eine Stunde reduziert. Falls sich dies durch eine Adressänderung wie beispielsweise von Berlin nach München nicht von selbst erklärt, sollten Betroffene den Umzug im Anschreiben kurz erläutern, rät Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler.

In Stuttgart zu Hause, in München berufstätig? Steuerzahler, die in der Stadt, in der sie arbeiten, eine zweite Wohnung bezahlen, können diese sogenannte doppelte Haushaltsführung steuerlich geltend machen. Sie müssen aber belegen, dass sie sich an den Kosten für die Erstwohnung mit mehr als zehn Prozent beteiligen. Bei Ehegatten oder Lebenspartnern mit der Steuerklasse III, IV oder V ist dieser Nachweis nicht notwendig.

Kurz mal eine Mail an die Chefin schreiben oder die Präsentation für morgen vorbereiten: Zumindest ab und zu arbeiten viele Menschen von Zuhause aus. Berufstätige können dann die Kosten für einen auch privat genutzten, neuen PC zu 50 Prozent als Werbungskosten absetzen. Falls er mehr als 410 Euro netto gekostet hat, muss man den Betrag über den Zeitraum der Nutzungsdauer abschreiben. Bei Computern sind das in der Regel drei Jahre.

Die Steuerspar-Tricks bei Gesundheit, Sport und Bildung

Gesundheit und Sport

Wer viel Geld in Medizin, Zahnersatz oder Schuheinlagen stecken muss, hat die Chance, durch die Steuererklärung zumindest einen Teil davon zurückzubekommen. Auch Brillen, Kuren oder orthopädische Hilfsmittel können Verbraucher theoretisch als außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Doch im Namen steckt bereits die Krux: Bares gibt es nur zurück, wenn die Eigenbelastung für den Steuerzahler außergewöhnlich hoch und nicht mehr zumutbar ist. Wo die Grenze liegt, richtet sich nach Kriterien wie Einkommen und Familienstand. Um sich die Möglichkeit auf Rückzahlung zu bewahren, empfiehlt der Bund der Steuerzahler, alle Belege zu sammeln und die Krankheitskosten in der Steuererklärung anzugeben.

Wenn Crosstrainer, Hanteln und Sit-ups nachweislich dabei helfen, eine Verletzung oder Krankheit zu heilen, dann können Steuerzahler auch die Beiträge fürs Fitnessstudio absetzen. Allerdings ist das ziemlich kompliziert. Die Betroffenen müssen ein amtsärztliches Attest einreichen, das vorliegen muss, noch bevor der Vertrag im Fitnessklub unterschrieben ist. Außerdem muss ein Arzt oder Heilpraktiker das Training regelmäßig fachmännisch beaufsichtigen. Heißt im Klartext, er muss dem Patienten während der Übungen über die Schulter schauen, wie Christina Georgiadis vom Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe bestätigt. Und das ist wohl nur in Einzelfällen praktikabel.

Bildung

Wer alle haushaltsnahen Leistungen abgesetzt hat und weiß, wie man Werbungskosten geltend macht, kennt sich schon ganz ordentlich aus mit der Steuererklärung. Zeit für die nächste Herausforderung, das Studium. Hier wird das deutsche Steuersystem seinem Ruf gerecht, es ist kompliziert.

Studenten, die sich im Erststudium befinden, in der Regel also im Bachelor, dürfen die anfallenden Kosten nur als Sonderausgaben absetzen. Wer sich bereits im Zweitstudium, zum Beispiel im Master, befindet oder eine klassische Berufsausbildung absolviert, kann die Aufwendungen als berufsbedingte Werbungskosten geltend machen. Der Unterschied: Werbungskosten wirken sich deutlich günstiger auf den Steuerzahler aus, es gibt beispielsweise keinen Höchstbetrag, bis zu dem maximal Kosten abgesetzt werden können.

Da derzeit einige Klagen gegen die aktuelle Regelung laufen, empfiehlt Steuerfachfrau Klocke allen Bachelorstudenten, ihre Aufwendungen in der Steuererklärung bei den Werbungskosten anzugeben. So halte man sich alle Chancen offen, sollte sich die Rechtslage ändern. "Allerdings sollten die Studenten im Anschreiben vermerken, dass sie im Erststudium sind", betont Klocke. Sonst liefen sie Gefahr, am Ende noch unbewusst zu Steuerhinterziehern zu werden.

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