Finanzämter rechnen Bescheide nach:Steuer-Chaos für Rentner

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Ärger mit der Steuererklärung: Schätzungsweise eine Million Ruheständler haben zu viel Geld an das Finanzamt gezahlt. Offen ist, ob Betroffene Geld zurückerhalten.

Michael Bauchmüller und Caspar Dohmen

Nach dem Bekanntwerden eines Steuer-Chaos bei Rentnern sind die Folgen für die Betroffenen offen. Hunderttausende Ruheständler haben ihre Steuererklärungen falsch ausgefüllt und im Schnitt 250 Euro zu viel an den Fiskus gezahlt. Dieser Fehler könnte sie teuer zu stehen kommen. Die Gewerkschaft der Finanzbeamten warnt, dass sie womöglich kein Geld zurückerhalten.

Zahlreiche Rentner haben ihre Steuererklärungen falsch ausgefüllt und zu viel Geld an den Fiskus gezahlt. (Foto: Foto: dpa)

Fast jede vierte abgegebene Steuererklärung hätten Rentner falsch ausgefüllt, sagte der Bundesvorsitzende der Deutschen Steuergewerkschaft, Dieter Ondracek, am Sonntag der Süddeutschen Zeitung. Dies ergebe sich aus einer stichprobenartigen Überprüfung durch die nordrhein-westfälischen Finanzämter. Jeweils die Hälfte dieser Rentner habe in dem bevölkerungsreichsten Bundesland zu viel oder zu wenig gezahlt, sagte er. Hochgerechnet auf ganz Deutschland wären das jeweils rund 970.000 Rentner.

Fehlersuche dauert an

Nordrhein-Westfalens Finanzbehörden entwickeln federführend ein neues automatisiertes Verfahren, mit dem bundesweit Steuerbescheide überprüft werden sollen. Seit Oktober müssen alle gesetzlichen und privaten Rentenversicherungen den Finanzämtern die Daten der Rentner übermitteln. Dadurch sehen die Finanzämter, welche Rentner dem Staat Steuern schulden. Zuletzt haben die Finanzbehörden das neue System getestet.

Warum so viele Unstimmigkeiten auftauchten, ist noch unklar. "Vielleicht sind die Bögen zu kompliziert", hieß es im Bundesfinanzministerium. Gleichzeitig gab ein Sprecher aber Entwarnung für die Haushalte: "Das ist keine Dimension, die uns Sorgen macht", sagte er. Schließlich stünden den Rückzahlungen an die Rentner auch Mehreinnahmen gegenüber - nämlich von all jenen Ruheständlern, die bislang noch nicht für den vollen Umfang ihrer Altersbezüge Steuern gezahlt hatten.

Beides, Rückzahlungen der Finanzämter an die Rentner sowie Nachzahlungen von Rentnern an den Fiskus, könne sich am Ende ausgleichen. Nichtsdestotrotz bleibe die Frage, warum eine so große Zahl von Rentnern Schwierigkeiten mit den Formularen haben. Zuständig dafür sind allerdings die Bundesländer.

Was waren die häufigsten Fehlerquellen? Oft haben die Rentner die Rentenarten verwechselt. Wer etwa seine gesetzliche Rente ins Feld für Betriebsrenten geschrieben hat, wurde bis zu doppelt so hoch besteuert.

Zudem haben viele Pensionäre vergessen, ihre Ausgaben für die Krankenkasse bei ihrer Steuererklärung zu berücksichtigen. Bei den Rentnern, die zu viel gezahlt haben, war dies im Schnitt eine Summe von 250 Euro pro Jahr. Dies geht aus einem Arbeitspapier von Spitzenbeamten aus den Finanzbehörden der Bundesländer hervor.

Immer schön ruhig bleiben

Sollten die Betroffenen nun beim Finanzamt vorstellig werden? "Nein", sagt Ondracek. Dies ergebe keinen Sinn, die Bescheide würden schließlich automatisch überprüft. Insgesamt werden die Steuerbehörden demnächst rund 120 Millionen Bescheide aus den vergangenen fünf Jahren durch die Computer überprüfen lassen. Begonnen werde wohl im März des kommenden Jahres, sagte eine Sprecherin des nordrhein-westfälischen Finanzministeriums. Bescheid erhalten die Rentner wohl dann erst im Sommer des kommenden Jahres.

Offengelegt wird nun auch, welche Rentner Betriebsrenten oder andere Alterseinkünfte verschwiegen haben - im Testlauf führten die davon betroffenen Rentner durchschnittlich 150 Euro pro Jahr zu wenig an den Fiskus ab. Von den Rentnern, die bisher gar keine Steuern gezahlt haben, hat dies der Proberechnung zufolge nur etwa jeder dritte zu Recht getan. An diese Fälle gehen die Finanzämter aber wohl erst im Sommer 2011 heran.

Noch sollte sich niemand über eine mögliche Überweisung des Finanzamtes freuen: Ob alle Rentner zu viel gezahlte Steuern erstattet bekommen, ist derzeit unklar. Streng genommen lasse dies die geltende Abgabenordnung gar nicht zu, erklärte Ondracek. Möglich sei eine solche Rückerstattung wohl nur, wenn sämtliche Steuerbescheide geöffnet würden.

"Dies kann ich mir nicht vorstellen", sagte er. Anders sieht es allerdings in Fällen aus, in denen das Finanzamt hätte sehen können, dass ein Fehler vorliegt. Dann könne ein Betroffener gegen seinen Bescheid vorgehen, sagt der Steuerexperte und rät Rentnern, künftig sehr genau aufzupassen, wenn sie ihre Steuererklärung abgeben, und die Erläuterungshinweise, die die Ämter verschicken, genau zu lesen.

© SZ vom 07.12.2009 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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