Festnetzkunden:Wenn der Anbieterwechsel nicht klappt

4000 Beschwerden in einem Jahr: Seit neue Regeln für den Wechsel des Festnetzanbieters gelten, hat die Netzagentur viel zu tun. Darum prüft die Behörde jetzt noch intensiver, welche Konzerne Rechte von Kunden verletzt haben.

Kein Anschluss unter dieser Nummer? Wegen der Flut an Verbraucher-Beschwerden zum Telefonanbieter-Wechsel weitet die Bundesnetzagentur ihre Untersuchungen aus.

Die Regulierungsbehörde prüft in drei laufenden Bußgeldverfahren nun nicht mehr nur, ob die neuen, sondern auch ob die bisherigen Anbieter ihre Pflichten gegenüber Kunden verletzt haben.

Die aktuellen Beschwerdezahlen zeigten, dass die gesamte Branche noch "erhöhte Anstrengungen" unternehmen müsse, um eine geringere Fehlerquote beim Anbieterwechsel zu erreichen, sagte Netzagentur-Präsident Jochen Homann. Es seien in den vergangenen 13 Monaten etwa 4000 Beschwerden eingegangen. Seit Mai 2012 haben Telefonkunden deutlich mehr Rechte: Wer zu einem anderen Telefonanbieter wechselt, darf maximal einen Kalendertag ohne Anschluss dastehen. Nimmt ein Verbraucher seine Rufnummer zum neuen Anbieter mit, darf diese ebenfalls höchstens einen Tag lang nicht erreichbar sein. Handykunden dürfen ihre Nummer seitdem auch vor Ablauf ihres alten Vertrages zu einem neuen Anbieter mitnehmen.

Seit Dezember ist der alte Anbieter verpflichtet, die Versorgung wieder aufzunehmen, sollte der Wechsel scheitern. Zuvor war nur der neue Anbieter verpflichtet, für einen "weitestgehend unterbrechungsfreien Wechsel" zu sorgen. Seit einigen Monaten untersucht die Behörde daher auch Fälle, in denen der alte Anbieter die Versorgung des Kunden nicht sichergestellt hat.

Homann fordert die Verbraucher auf, sich bei der Netzagentur zu beschweren, sollte ein Anbieterwechsel nicht funktionieren wie gesetzlich vorgeschrieben. Die Behörde setze sich "für jeden einzelnen Verbraucher ein" und gehe gezielt auf betroffene Unternehmen zu, so Homann.

Tipps und hilfreiche Links für Verbraucher finden Sie hier.

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