Ferienwohnungen:Kein Urlaub ohne Anschluss

Unterkünfte lassen sich oft nur gut vermieten, wenn sie Internet bieten. Für Eigentümer kann das Surfen der Gäste riskant sein. Doch in Zukunft sind sie besser geschützt.

Von Simone Gröneweg

Eine schicke Sofaecke, eine gut ausgestattete Küche und möglichst noch eine Sauna - die Ansprüche an Ferienhäuser und Ferienwohnungen hierzulande steigen. Mancher Vermieter weiß das aus eigener Erfahrung. Untersuchungen belegen den Trend ebenfalls. Für viele ist die Ausstattung sogar wichtiger als der Preis, fand das Portal Fewo-Direkt heraus. Die Prioritäten der Urlauber haben sich über die Jahre allerdings etwas verschoben. 88 Prozent der Befragten wollen im Urlaub nicht aufs Internet verzichten. Ein funktionierendes Wlan (Wireless Local Area Network) ist mittlerweile für viele Urlauber wichtiger als der Parkplatz oder die Terrasse.

"Internet gehört für die Gäste zum Standard", sagt Patrick Berger, der die Klassifizierungsabteilung beim Deutschen Tourismusverband (DTV) leitet. "Wohnungen ohne freigeschalteten Internetzugang sind für viele Kunden tabu", erklärt auch Norbert Verbücheln, Geschäftsführer von Mr. Lodge. Das Unternehmen bietet in München komplett ausgestattete Wohnungen und Häuser an. Insbesondere privaten Vermietern fällt es jedoch nicht unbedingt leicht, Gästen den Zutritt zum Netz zu gewähren. Das hängt mit der sogenannten Störerhaftung zusammen: Bereitsteller eines Zugangs sollen danach haften, falls der Täter für illegale Downloads und andere Straftaten übers Internet nicht ermittelt werden konnte. Aufgrund dieser rechtlichen Situation schreckten einige vor einem Internetzugang für ihre Gäste zurück.

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Urlaub darf rustikal sein, aufs Internet wollen aber die wenigsten verzichten.

(Foto: imago)

"Ich habe lange Zeit damit gehadert", erzählt die Vermieterin und Buchautorin Stefanie Schreiber. Sie hatte Bedenken, für illegale Handlungen der Besucher mit teuren Abmahnungen zur Rechenschaft gezogen zu werden. Dabei handelt es sich durchaus um berechtigte Bedenken. So hat der Deutsche Tourismusverband das Thema Internetanschluss für die Bewertung von Unterkünften als Grundvoraussetzung außen vor gelassen. "Wir können es nicht als Mindestkriterium in den Kriterienkatalog aufnehmen, solange die rechtliche Lage für die Gastgeber nicht einwandfrei geklärt ist", begründet Berger diese Zurückhaltung.

Nun hat die Bundesregierung ein Gesetz auf den Weg gebracht, das die Einrichtung von offenen Wlan-Zugängen erleichtert soll. Das Parlament muss das geplante Gesetz noch absegnen. Möglichst viele Menschen sollen hierzulande frei im Netz surfen, lautet das erklärte Ziel der Politiker. Der Entwurf zur erneuten Änderung des Telemediengesetzes aus dem Bundeswirtschaftsministerium soll dafür sorgen, dass Betreiber von Wlans nicht dafür haften, wenn ein Gast zum Beispiel illegale Inhalte hochlädt. Damit dürfte die sogenannte Störerhaftung künftig kein Thema mehr sein, meint Helmut Redeker vom Deutschen Anwaltverein. Zudem dürfen die Betreiber nicht behördlich verpflichtet werden, Nutzer vor der Gewährleistung des Zugangs zum Internet zu registrieren.

Viel Service, wenig Risiko

Mit einem offenen WLAN hat man einen schnellen Internetzugang in Cafes, Hotels, am Flughafen oder in Städten. Doch in Deutschland war das bisher wenig verbreitet, weil die Anbieter von Internetzugängen einigen Risiken ausgesetzt waren. Die Bundesregierung hat im April jedoch den Gesetzesentwurf des "Dritten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes" beschlossen und damit die sogenannte Störerhaftung abgeschafft. Das heißt, Anbieter von Internetzugängen werden nicht mehr dafür verantwortlich gemacht, wenn ihre Nutzer illegale Inhalte aus dem Internet abrufen. Café-Betreiber oder auch Vermieter von Ferienwohnungen wurden Internetanbietern wie etwa der Telekom gleichgestellt und müssen für Verstöße ihrer Nutzer nicht haften. Es besteht für sie daher nun keine Gefahr mehr, kostenpflichtig abgemahnt zu werden. Sie müssen ihr WLAN weder verschlüsseln noch müssen sie die Identität ihrer Nutzer überprüfen oder die Eingabe eines Passwortes verlangen. Allerdings: Rechteinhaber können von WLAN-Betreibern auch künftig die Sperrung einzelner Internetseiten verlangen, über die ein Nutzer urheberrechtlich geschützte Inhalte illegal verbreitet hat. SZ

Viele Vermieter versuchen bislang durch Vereinbarungen mit den Mietern möglichen Problemen aus dem Weg zu gehen. Stefanie Schreiber lässt sich von ihren Gästen unterschreiben, dass die den Netzzugang nicht für illegale Zwecke nutzen. Erst danach gibt es eine Freischaltung. "Außerdem weiß ich, wer wann in der Wohnung war", sagt die Vermieterin. "Von uns vorbereitete Mietverträge enthalten eine Haftungsklausel", erklärt auch Geschäftsführer Verbücheln die Vorgehensweise von Mr. Lodge. Der DTV empfiehlt Vermietern von klassifizierten Ferienunterkünften, sich von den Gästen die Wlan-Nutzungsvereinbarung des Verbandes unterschreiben zu lassen und den Zugang durch technische Maßnahmen abzusichern. "Das sollten sie zur Sicherheit, bis zur endgültigen Klärung der Rechtslage, auch künftig tun", meint Patrick Berger.

Am besten ist es, wenn die Besucher einen separaten Zugang nutzen

Zudem sollten die Vermieter ihren Gästen nicht unbedingt den eigenen, privat genutzten Zugang zur Verfügung stellen. "Eine mögliche Lösung stellt ein Nebenanschluss mit gewissen Rechten dar", schlägt Berger vor. Selbst wenn die Rechtslage nach Verabschiedung des Gesetzes sicherer ist, rät der Fachmann privaten Vermietern immer noch zur Vorsicht. Zumal noch immer einzelne Unwägbarkeiten bestehen. So sieht der Entwurf vor, dass ein Anbieter unter Umständen sogenannte Sperren einrichten muss. "Betreiber von Wlans könnten dadurch dazu gezwungen werden, den Zugriff auf bestimmte Seiten zu sperren", erklärt der Jurist Ulf Buermeyer von der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. Das sei ein Irrweg, den der Gesetzgeber nicht weiter beschreiten sollte, betont er. Der Hotelverband Deutschland gab zu bedenken, dass solche Sperrungen unerwünschte Nebenwirkungen mit sich bringen könnten - zum Beispiel, dass sich legale Dienste nicht mehr nutzen lassen.

Wer eine Wohnung oder ein Haus an Feriengäste vermietet und der rechtlichen Diskussion komplett überdrüssig ist, dem bietet sich noch eine andere Möglichkeit: Einzelne Anbieter werben mittlerweile gezielt mit Ferien im Offline-Modus, also ohne Handy, Laptop und Internet. Das spreche durchaus eine gewisse Kundschaft an, heißt es beim DTV.

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