Fehlalarm bei Rauchmeldern:Mieter haftet nicht für Schäden

Mieter müssen dem Vermieter keinen Schadensersatz zahlen, wenn bei einem Feuerwehreinsatz aufgrund eines Rauchmelder-Fehlalarms ihre Wohnungstür beschädigt wird.

Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Hannover hervor, auf das der Deutsche Mieterbund hinweist (Az.: 537 C 17077/05). In dem Fall gab der Rauchmelder einen Signalton ab, weil die Batteriespannung nachließ. Nachbarn interpretierten das Geräusch falsch und alarmierten die Feuerwehr.

Die Einsatzkräfte öffneten die Wohnungseingangstür gewaltsam, die Reparaturkosten von 1693,03 Euro forderte der Vermieter von seinen Mietern zurück. Sie hatten den Rauchmelder installiert.

Die Richter lehnten einen derartigen Schadensersatzanspruch ab, erläutert der Mieterverein. Denn eine Pflichtverletzung der Mieter liege nicht vor. Grundsätzlich dürften Mieter einen Rauchmelder in ihrer Wohnung auch ohne Erlaubnis des Vermieters einbauen.

Ein Rauchmelder beeinträchtige weder die Substanz der Mietsache noch trete er nach außen in Erscheinung. Er berühre also nicht die Belange des Vermieters. Ein Rauchmelder stelle auch keine Gefahr für die Mietsache dar, sondern diene im Gegenteil ihrer Sicherheit.

Eine Pflichtverletzung sei dem Mieter auch nicht aus dem Grund vorzuwerfen, dass er die Batterien des Rauchmelders nicht rechtzeitig gewechselt hatte. Die Mieter hätten nicht damit rechnen können, dass Nachbarn den bloßen Signalton mit einem Rauchalarm verwechseln. Ebenso wenig sei vorauszuahnen gewesen, dass auch die Feuerwehr diesem Irrtum unterlag.

Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: