Fahrrad:So sparen Radfahrer richtig Geld

Radfahrer in Fußgängerzone

Wer öfter mit dem Rad fährt, kann viel Geld sparen.

(Foto: dpa)

Pannenhilfe, Diebstahlschutz und eine clevere Steuererklärung: Die wichtigsten Tipps für Radler.

Von Daniel Pöhler, Finanztip

Wer viel mit dem Fahrrad unterwegs ist, tut nicht nur etwas für seine Gesundheit, sondern kann auch richtig Geld sparen. Schnell sind es mehrere Tausend Euro pro Jahr im Vergleich zu einem Auto oder mehr als 500 Euro im Vergleich zu einer Jahreskarte für Bus und Bahn. Und mit einigen Tipps lässt sich im Alltag sogar noch mehr sparen.

Pannenhilfe fürs Fahrrad: Bereits 15 Prozent der verkauften Fahrräder sind E-Bikes, die den Fahrer beim Treten mit einem Elektromotor bis 25 km/h unterstützen. Rechtlich gelten diese sogenannten Pedelecs als ganz normale Fahrräder: Man darf damit auf allen Radwegen fahren; ein Versicherungskennzeichen oder ein Helm sind nicht vorgeschrieben. Bei einer Panne ist ein E-Bike allerdings schwerer wieder flott zu bekommen als ein herkömmliches Fahrrad.

Der Automobilclub Verkehr (ACV) schickt seine Pannenhelfer deshalb auch seinen radelnden Mitgliedern. Die Mitgliedschaft im ACV kostet allerdings fast 60 Euro im Jahr. Deutlich günstiger ist der Fahrradschutzbrief des Verkehrsclubs Deutschland (VCD). Für neun Euro im Jahr bietet dieser Schutzbrief Pannen- und Unfallhilfe vor Ort. Eine Mitgliedschaft im VCD ist nicht erforderlich.

Absicherung gegen Diebstahl: Fahrradschutzbriefe bringen aber nichts bei einem Diebstahl des geliebten Bikes. Dafür sollte man das Rad - ob mit oder ohne Motor - in die Hausratversicherung einschließen. Die Versicherung zahlt, wenn das Fahrrad aus der abgeschlossenen Wohnung oder dem verschlossenen Keller gestohlen wurde.

Mit einer zusätzlichen Fahrradklausel ist es auch versichert, wenn Diebe es auf der Straße klauen. Für teure Räder lohnt sich mitunter sogar eine spezielle Fahrradpolice, die auch eine Reparatur nach Unfällen bezahlt. Gut und günstig versichert teure Räder beispielsweise die Ammerländer oder Waldenburger.

Dienstfahrrad leasen und versteuern: Der Weg zur Arbeit lässt sich in der Steuererklärung mit 30 Cent je Kilometer als Entfernungspauschale angeben - das gilt auch für Fahrradfahrer. Noch mehr Steuern spart, wer seinen Arbeitgeber davon überzeugt, ein Dienstrad zu leasen, das er auch für private Fahrten nutzen darf.

Der Arbeitnehmer beteiligt sich an den Kosten, indem er einen Teil des Gehalts umwandelt. Dadurch sinkt das Bruttoeinkommen und er zahlt weniger Lohnsteuer und Sozialversicherung. Dieser Vorteil ist meist höher als der Betrag, den man für die private Nutzung des Fahrrads versteuern muss (den sogennanten geldwerten Vorteil). Das kann bis zu 40 Prozent Ersparnis im Vergleich zu einem privaten Fahrradkauf bringen - und lohnt sich besonders bei teuren Fahrrädern wie E-Bikes.

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