EU-Verordnung zum Stromsparen:Welche Geräte betroffen sind

Kaffeemaschinen, Staubsauger, Duschköpfe: Es gibt fast keinen Bereich mehr, in den sich Brüssel mit seinen Verordnungen nicht einmischt. Welche elektronischen Geräte nun betroffen sind.

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Messe Domotex

Quelle: Julian Stratenschulte/picture alliance/dpa

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Staubsauger

Vom 1. September 2014 an dürfen neue Staubsauger maximal 1600 Watt, ab 2017 nur noch 900 Watt Nennleistung haben. Schlimm, das? Könnte man meinen, wenn man die eine oder andere Äußerung aus dem Europaparlament hört. Sie klingt noch immer so, als hätte die Europäische Kommission haushaltsführenden Menschen zu Bewegungstherapie verhelfen wollen. Der Internetdienst Deutsche Wirtschafts-Nachrichten unkte gar, dass "Frauen an den Herd und in den Haushalt zurückgeschickt werden" sollten. Denn: "Wer länger und häufiger saugen muss und auch länger braucht, um alle sonstigen gedrosselten Haushaltsgeräte zu nutzen, fällt dann eben entsprechend im Beruf aus." Die Wahrheit liegt freilich ein wenig anders: Hersteller wie Bosch, AEG oder Miele setzen längst auf energiesparende Modelle, die teils schon jetzt die künftigen Anforderungen erfüllen. Bei einer aktuellen Erhebung der Stiftung Warentest reichten einem Modell von Siemens rund 870 Watt. "Ausgerechnet ihn hat der Hersteller aus dem Sortiment genommen." Es gebe aber fünf weitere "gute Modelle, die mit weniger als 1400 Watt auskommen."

Javier Cáceres

Kaffee-Kapselsystem 'Expressi'

Quelle: picture alliance / dpa

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Auch der Stromverbrauch von Kaffeemaschinen soll gedrosselt werden. Maschinen für Filterkaffee mit einer Isolierkanne sollen sich "fünf Minuten nach dem letzten Brühvorgang" abschalten; Filterkaffeemaschinen, die mit einer Glaskanne ausgestattet sind, sollen bis zu 40 Minuten weiterlaufen können. Jenseits vom Stromverbrauch der Heizplatten, auf denen die Glaskanne steht: Einen Skandal kann dahinter eigentlich nur jemand vermuten, der noch nie einen Kaffee gerochen oder gar getrunken hat, der vierzig Minuten oder länger auf der Wärmeplatte gestanden hatte. Auch hier gilt wie bei den Staubsaugern: Moderne Geräte sind längst auf dem Standard, der von der neuen Richtlinie gefordert wird. Das gilt insbesondere für Espresso-, Pad- oder Kapselautomaten, für die eine 30minütige Frist gilt. Kapseln, wie sie etwa von Hollywood-Schauspieler George Clooney angeboten werden, sind freilich in anderer Hinsicht umweltschädlich. Gewerbliche Maschinen bleiben übrigens von der Richtlinie unberührt - und damit auch der klassische Terrassenkellner(innen)-Spruch: "Draußen nur Kännchen!"

Javier Cáceres

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Quelle: SZ

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Duschköpfe

Die neuen Regelungen zu Duschköpfen gehören ebenfalls zu jenen Beispielen, bei dem sich die Verbraucher gerne fragen, ob man in Brüssel zu heiß badet. Nach den Vorstellungen der Kommission sollen nämlich nur noch solche Wasserhähne und Duschköpfe in den Handel gelangen dürfen, die wassersparend sind. Das heißt: der Durchfluss wird gehemmt, aus dem Duschkopf würde es also vergleichsweise tröpfeln. In Deutschland kam es bereits zu empörten Zwischenrufen - unter anderem weil die Bundesrepublik im Gegensatz zu diversen Ländern im Süden Europas alles andere als unter Wassermangel leidet. Im Gegenteil: Damit die Leitungen nicht verlottern, müssen sie sogar kräftig durchgespült werden. Die Stärke des Wasserstrahls unter der Dusche aber ist nur ein Aspekt an der Sache - das größere Maß an Energieeffizienz verspricht man sich dadurch, dass weniger Wasser erhitzt werden muss. Der größte Teil der Menschheit gilt schließlich als Warmduscher und sorgt dadurch für einen hohen Energieverbrauch, weil das Wasser sogar im Sommer in der Heizungsanlage erhitzt werden muss.

Javier Cáceres

Gift in Energiesparlampen

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Sparlampen

Hinter vorgehaltener Hand ärgern sich auch eingefleischte Umweltschützer darüber, dass sie sich vor ein paar Jahren mit der ersten Generation der Energiesparlampen eingedeckt haben. Erstens wurden auch sie mit dem Licht nicht warm, das die Ökolampen spenden. Dafür sind die Dinger aber tatsächlich langlebig, müssen also nicht von heute auf morgen ersetzt werden. Und - drittens - wird ein weiteres Versprechen eingehalten: man spart tatsächlich Energie. Mittlerweile gibt es aber auch eine Reihe von Alternativen zur ersten Energiesparlampengeneration, die auch Skeptiker zufriedenstellen. Insbesondere LED-Lampen gelten diversen Tests zufolge als absolut vorzeigbare, den herkömmlichen Glühbirnen ebenbürtige Lichtspender. Sie sind überdies "schaltfest", das heißt: sie überstehen auch massive Ein- und Ausschaltattacken. Nicht ganz so gut schnitten Kompaktleuchtstofflampen und Halogenleuchten ab. Erfreulich auch: die Preise für LED-Lampen sind gesunken. Da sie langlebiger sind als die aus dem Verkehr gezogenen Glühbirnen, darf sich der Verbraucher freuen, dass sie sich rasch amortisieren.

Javier Cáceres

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Quelle: SZ

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Gefriergeräte

Schon klar: Eine Kühl-Gefrierkombination kauft man sich nicht alle paar Jahre, schließlich sind für ein Gerät durchschnittlicher Größe 600 bis 800 Euro fällig, für manche Markengeräte noch mehr. Außerdem halten Kühlschränke in der Regel ziemlich lange durch. Ist das Altgerät kaputt, lohnt es sich aber, nicht an der falschen Stelle zu sparen. Denn besonders energieeffiziente Geräte sind zwar meist etwas teurer. Doch den Mehrpreis holt man auf lange Sicht über die Energieeinsparung wieder herein. Auch bei dieser Gattung gilt: Die Industrie hat den Faden aus Brüssel längst aufgenommen, zumindest die Markenhersteller werben allesamt mit der Energieeffizienz ihrer Kühlgeräte. Über die Jahre hat sich in diesem Bereich auch Einiges getan: Eine 290-Liter-Kühl-Gefrierkombination von 1995 zum Beispiel verbraucht durchschnittlich etwa 420 Kilowattstunden pro Jahr, das macht bei einem Preis von 25 Cent 105 Euro. 2005 lag der Durchschnittsverbrauch bei 330 Kilowattstunden (82,50 Euro), heutige Kühl-Gefrierkombis kommen dagegen mit etwa 160 Kilowattstunden pro Jahr aus (40 Euro).

Helmut Martin-Jung

© SZ.de/infu
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