Süddeutsche Zeitung

EU und Liechtenstein vor der Einigung:Das Bankgeheimnis bröckelt

Das Bankgeheimnis Liechtensteins und der Schweiz wird eingeschränkt. Deutsche und andere europäische Behörden erhalten aber auch künftig nicht so weitreichend Auskunft wie der amerikanische Fiskus.

Gerd Zitzelsberger

Darauf laufen Rechtsänderungen hinaus, die zur Zeit vorbereitet werden. In Vaduz trafen Vertreter Liechtensteins und der EU-Kommission zu einer Verhandlungsrunde über das sogenannte Betrugsabkommen zusammen. Eine baldige Einigung sei in Sicht, hieß es am Wochenende auf beiden Seiten. Die Schweiz hat ein ähnliches Abkommen auf Drängen Brüssels bereits abgeschlossen. Bis es in Kraft tritt werden allerdings noch Monate vergehen.

Den Schwarzen Peter hält dabei die EU. Etwa die Hälfte ihrer Mitgliedsstaaten hat das Abkommen noch nicht ratifiziert. Ergänzende Regeln sind jetzt aber bereits in Kraft. Entgegen dem Titel geht es bei dem Betrugsbekämpfungsabkommen nicht nur um Betrug, sondern auch um Fälle einfacher Steuerhinterziehung, sofern Mehrwertsteuer, andere indirekte Steuern oder Zölle im Spiel sind. Per Amtshilfe können deutsche Behörden beispielsweise künftig Auskünfte über "Alpenkonten" erhalten, wenn auch Mehrwertsteuer hätte bezahlt werden müssen. Wenn es allerdings nur um einige 100 Euro geht, muss der Steuersünder nach wie vor keine Sorge haben: Rechtshilfe, sagen Schweizer Regierungsexperten, müsse die Eidgenossenschaft bei Hinterziehung indirekter Steuern auch künftig nur in gravierenden Fällen leisten.

Nur eine Ordnungswidrigkeit

Bisher haben Liechtenstein und die Schweiz das Bankgeheimnis nur bei Betrug aufgehoben, nicht aber bei bloßer Steuerhinterziehung. In beiden Staaten ist Hinterziehung ohne Urkundenfälschung oder ein "spezielles Lügengebäude", wie Experten in Bern es formulieren, keine Straftat, sondern nur eine Ordnungswidrigkeit. Liechtensteins Regierungschef Otmar Haslinger bezeichnete die Verhandlungsrunde als "wichtigen Schritt". Ein Sprecher des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (Olaf) sagte: "Wir sind zuversichtlich, dass es auf jeden Fall noch in diesem Jahr, vielleicht sogar noch vor der Sommerpause, zu einem Vertragsabschluss kommt."

Für ein schnelleres Verhandlungstempo sorgt die deutsch-liechtensteinische Steueraffäre vom Februar. Dabei hatten deutsche Staatsanwälte Daten über Liechtenstein-Konten Hunderter Bundesbürger erhalten. In der Kernfrage sind sich beide Seiten jedoch noch nicht einig: Die EU verlangt, dass Liechtenstein die Rechtshilfe auch bei Hinterziehung von Einkommensteuer leistet. Vaduz wehrt sich dagegen mit dem Argument, dass es auch in der EU Staaten mit laxeren Vorschriften gebe. Auch die Schweiz hat es verstanden, das Bankgeheimnis gegenüber der EU im Fall von Einkommensteuer-Hinterziehung zu erhalten. Auskünfte erteilt Bern dagegen - sofern es um amerikanische Bürger geht - dem US-Fiskus.

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SZ vom 28.04.2008/mel
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