Ermahnung durch EU fruchtet:Ein Geschenk für die Konzerne

Die EU mahnt es seit 2008 an - nun beugt sich der Finanzminister: Konzerne können künftig ihre Verluste leichter mit Gewinnen verrechnen.

Wolfgang Schäuble beugt sich einer Forderung der Wirtschaft: Der Bundesfinanzminanzminister erleichtert Unternehmen die steuerliche Verrechnung von Verlusten und Gewinnen. Dadurch sinkt in vielen Fällen die gesamte Steuerlast. Nach Informationen der Financial Times Deutschland hat das Bundesfinanzministerium eine entsprechende Anweisung an die Finanzverwaltung mit sofortiger Wirkung herausgegeben.

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble kommt einer Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof zuvor: Deutsche Unternehmen können künftig leichter Verluste ihrer ausländischen Tochtergesellschaften verrechnen. (Foto: Bloomberg)

Gründet ein deutscher Konzern etwa eine britische Limited in London, die aber ihre Geschäftsleitung in Deutschland hat und hier auch wirtschaftlich aktiv ist, darf der Konzern mögliche Verluste dieser Tochter nun mit Gewinnen der Muttergesellschaft verrechnen.

Dagegen dürfen klassische Tochterunternehmen im Ausland, die den Schwerpunkt ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit auch dort haben, ihre Verluste weiterhin nicht mit Gewinnen deutscher Konzernmütter verrechnen.

Mit diesem Schritt komme das Finanzministerium einer Forderung der Wirtschaft entgegen. Das Ressort von Wolfgang Schäuble (CDU) handele allerdings nicht aus eigenem Antrieb. Die EU-Kommission hatte bereits 2008 ein sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Das Finanzministerium wollte mit seinem Erlass einer Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof zuvorkommen.

Brüssel ist der Auffassung, dass es gegen die Niederlassungsfreiheit in Europa verstößt, wenn Deutschland Unternehmen die Verlustverrechnung verwehrt, die in der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gegründet wurden und in der Bundesrepublik aktiv sind und Steuern zahlen. Dieses Problem sei jetzt gelöst.

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