Erhöhung des Grundfreibetrags:Steuerreform bringt gerade mal zwei Euro

Die Bundesregierung will die Bürger entlasten, doch die meisten Steuerzahler werden die angekündigte Erhöhung des Freibetrags nicht einmal bemerken. Weitere Entlastungen scheitern am Widerstand des Bundesrats.

Claus Hulverscheidt, Berlin

Die von der Bundesregierung geplante Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags wird sich in den Portemonnaies der Bürger kaum bemerkbar machen. Das geht aus Berechnungen des Finanzexperten Frank Hechtner von der Freien Universität Berlin hervor, die der Süddeutschen Zeitung vorliegen. Demnach wird der Nettoverdienst der allermeisten Steuerzahler im kommenden Jahr gerade einmal um gut zwei Euro steigen.

2014 kommt dann eine weitere Entlastung um noch einmal knapp vier Euro hinzu. Zusammen genommen und aufs Jahr gerechnet ergeben sich damit Steuererleichterungen von etwa 70 Euro für Alleinstehende und bis zu 140 Euro für Verheiratete. Bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen unterhalb von etwa 13.000 Euro fällt die Entlastung noch geringer aus.

Die Zahlen ergeben sich aus dem Entwurf des neuen Existenzminimumberichts, den das Bundeskabinett am Mittwoch kommender Woche beschließen will. Darin heißt es, dass der gegenwärtig geltende steuerliche Grundfreibetrag von 8004 Euro im Jahr schon bald nicht mehr ausreichen wird, um die Kosten eines Alleinstehenden für Ernährung, Kleidung, Hausrat, Miete und Heizung zu decken.

Vielmehr müsse der Wert im kommenden Jahr auf 8124 und zwölf Monate später auf 8352 Euro angehoben werden. Spätestens 2014 ist laut Bericht darüber hinaus auch eine Erhöhung des Kinderfreibetrags erforderlich. Eine solche Anhebung wiederum zieht für gewöhnlich auch eine Aufstockung des Kindergelds nach sich.

Grundlage für Berechnung von Sozialleistungen

Laut Grundgesetz hat jeder Bürger einen Anspruch darauf, die lebensnotwendigen Kosten für sich und seine Kinder aus unversteuertem Einkommen bestreiten zu können. Welche Kosten das Finanzamt mindestens anerkennt, wird im Existenzminimumbericht und anschließend über den steuerlichen Grundfreibetrag festgelegt. Da sich auch die Höhe einzelner Sozialleistungen an diesen Eckwerten orientiert, ist der Bericht beispielsweise auch für Hartz-IV-Empfänger von Bedeutung.

Die Bundesregierung hatte die jetzt geplante Erhöhung des Grundfreibetrags in einer Art Vorgriff auf den neuen Existenzminimumbericht bereits im Gesetzentwurf zum Abbau der sogenannten kalten Progression vorgeschlagen. Da dieser Gesetzantrag über die verfassungsrechtlich gebotene Erhöhung des Grundfreibetrags hinaus weitere Steuererleichterungen vorsieht, wird er jedoch vom Bundesrat blockiert.

Vor allem die SPD- und die Grün-regierten Länder sehen angesichts der immer noch hohen Staatsverschuldung und erforderlicher Mehrausgaben etwa für die Bildung keinen Spielraum für eine Entlastung der Bürger. Sie wollen deshalb nur die Anhebung des Freibetrags mitmachen.

Allerdings verlangen zumindest die Grünen auch dafür eine Gegenfinanzierung. "Wir wollen kleine und mittlere Einkommen entlasten, aber nicht auf Pump, denn trotz sprudelnder Steuerquellen nimmt der Bund jedes Jahr immer noch neue Schulden auf", erklärte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Kerstin Andreae. Um den Haushalt zu schonen, müsse deshalb parallel zur Erhöhung des Grundfreibetrags der Spitzensteuersatz angehoben werden.

Dadurch müssten Spitzenverdiener mehr zahlen, während alle Steuerzahler mit einem Jahreseinkommen von bis zu 60.000 Euro entlastet würden. Für Einkommensteuer zahlende Unternehmen wollen die Grünen die Steuerbegünstigung für nicht entnommene Gewinne investitionsfördernd ausbauen.

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