Süddeutsche Zeitung

Erbschaftsteuer:"Einige Betroffene könnten leer ausgehen"

Karlsruhe hat die Benachteiligung homosexueller Lebenspartner bei der Erbschaftsteuer beendet. Reiner Holznagel vom Bund der Steuerzahler über die Konsequenzen des Beschlusses.

M. Ahlemeier

Das Bundesverfassungsgericht rückt schwule und lesbische Lebenspartnerschaften ein weiteres Stück näher an die Ehe heran - weil es keine Gründe für die Benachteiligung bei der Erbschaftsteuer gibt. Reiner Holznagel, Vizepräsident und Geschäftsführer des Bundes der Steuerzahler, über praktische und fiskalische Auswirkungen des Beschlusses - und was noch folgen könnte.

sueddeutsche.de: Herr Holznagel, die eingetragene Lebenspartnerschaft gibt es in Deutschland seit neun Jahren. Warum brauchen Politik und Steuerrechtsprechung so lange, um in der Realität anzukommen?

Holznagel: Es gab gewisse Schwierigkeiten, allerdings müssen wir dem Gesetzgeber zu Gute halten, dass er das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht bereits im Jahr 2008 zugunsten von eingetragenen Lebenspartnerschaften verbessert hatte. Mit dem Jahressteuergesetz 2010 ist zudem eine vollständige Gleichsetzung der eingetragenen Lebenspartnerschaften mit Ehegatten geplant. Insoweit betrifft die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zunächst auch nur Altfälle.

sueddeutsche.de: Welche Konsequenzen hat der Grundsatzbeschluss ganz konkret? Wer genau ist von der aktuellen Rechtsprechung überhaupt betroffen?

Holznagel: Betroffen sind Schenkungen und Erbschaften unter Lebenspartnern zwischen dem 16. Februar 2001 und dem 24. Dezember 2008. Allerdings sollte der entsprechende Schenkungs- beziehungsweise Erbschaftsteuerbescheid noch offen sein, um von einer gesetzlichen Änderungen zu profitieren. Betroffene Steuerzahler, die hingegen keinen Einspruch eingelegt hatten, könnten trotz des positiven Urteils womöglich leer ausgehen. Es sei denn, die gesetzliche Neuregelung berücksichtigt auch diese Fälle.

sueddeutsche.de: Inwiefern hat die Entscheidung Auswirkungen auf das Ehegattensplitting? Das ist seit Jahren umstritten, könnte jetzt aber möglicherweise neu gestärkt werden, oder?

Holznagel: Die Entscheidung des Verfassungsgerichts ist zunächst einmal nur zu einer bestimmten Konstellation im Erbschafts- und Schenkungsteuerrecht ergangen. Ob auch Parallelen zum Einkommensteuerrecht gezogen werden können, muss noch genau geprüft werden. Wichtig ist, dass das Bundesverfassungsgericht noch einmal die grundsätzliche Schutzpflicht für Ehe und Familie hervorgehoben hat.

sueddeutsche.de: Wie groß sind die fiskalischen Auswirkungen?

Holznagel: Dies ist schwer zu schätzen und hängt auch wesentlich davon ab, wie die neue gesetzliche Regelung aussieht. Erlaubt der Gesetzgeber, dass auch bereits bestandskräftige Bescheide noch geändert werden können, so ist der Kreis der Betroffenen sicherlich wesentlich größer als wenn nur diejenigen profitieren, die noch einen offenen Steuerbescheid haben.

sueddeutsche.de: FDP und Grüne pochen nun auch die Gleichstellung bei der Einkommensteuer. Eine Forderung mit Aussicht auf Erfolg? Oder anders gefragt: Welche steuerrechtlichen Punkte müssten für Homosexuelle noch schnell geklärt werden?

Holznagel: Dies ist sicherlich eine Frage der Zeit. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird solchen Forderungen natürlich Auftrieb verleihen und die Frist bis zu einer Änderungen womöglich verkürzen.

(Das Interview wurde schriftlich geführt.)

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