Entscheidung zum Rettungsschirm:Fraktionsdisziplin

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Zunächst hieß es, etwa 25 Abgeordnete von Union und FDP wollten gegen die Ausweitung des Euro-Rettungsschirms stimmen. Nun sollen es höchstens noch 18 sein. Das mag daran liegen, dass einige Politiker ihre Meinung geändert haben. Höchstwahrscheinlich hat es aber auch mit der Fraktionsdisziplin zu tun. Ein Wort, mit dem Politiker und Juristen ihre Probleme haben. Es bedeutet, dass die Fraktion einheitlich abstimmen sollte, obwohl manch einer Bedenken hat. Entweder alle oder keiner, heißt es dann. Streng genommen ist das verfassungswidrig.

Im Grundgesetz steht, die Abgeordneten seien nur ihrem Gewissen unterworfen. Das widerspricht der Fraktionsdisziplin. Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP steht auf Seite 131 unmissverständlich: "Im Bundestag (...) stimmen die Koalitionsfraktionen einheitlich ab". Wie ist das möglich?

Eine Rechtfertigung findet sich in den Erläuterungen zur Geschäftsordnung des Bundestags. Regeln seien nötig, um den "persönlichen Wettbewerb" der Abgeordneten auf ein hinnehmbares und nützliches Maß zu beschränken. Das bedeutet: Im Bundestag sollen nicht einzelne Abweichler miteinander ringen, sondern die Parteien im politischen Wettstreit. Die Eigenständigkeit der Abgeordneten werde dadurch "rechtlich nicht geschmälert, auch wenn das Wort von der Fraktionsdisziplin etwas anderes nahelegt und im Parlamentsalltag auch bewirkt", heißt es.

In einzelnen Sachfragen wird den Abgeordneten ausdrücklich nahegelegt, nur ihrem Gewissen zu gehorchen und auf die Fraktionsdisziplin zu verzichten. Zuletzt war das bei der Abstimmung über die Präimplantationsdiagnostik der Fall.

Linktipp: Im Blog der Seite abgeordnetenwatch.de ist nachzulesen, wie schwer sich die Parlamentarischen Geschäftsführer der Bundestagsfraktionen tun, wenn sie die Disziplin in ihren Reihen erläutern sollen.

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