Entscheidung im Bundestag:Was das neue Elektrogesetz für Verbraucher und Händler bedeutet

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In ausrangierten Elektrogeräten stecken viele wertvolle Rohstoffe - die Regierung will daher mehr davon wiederverwerten lassen. (Foto: REUTERS)
  • Der Bundestag hat ein neues Elektrogesetz beschlossen.
  • Das Gesetz von Umweltministerin Hendricks sieht vor, dass Elektrogeschäfte verpflichtet werden, mehr alte Produkte zurückzunehmen.
  • Bislang landet ein großer Anteil des Elektroschrotts im Hausmüll, obwohl dies verboten ist.
  • Durch eine bessere Wiederverwertung könnten die wertvollen Rohstoffe, die in den Altgeräten stecken, besser genutzt werden.

Neues Elektrogesetz gilt ab 2016

Der ausgediente Toaster, der kaputte Röhrenfernseher oder das alte Smartphone: Elektroschrott soll künftig nicht mehr im Hausmüll landen. Stattdessen können Verbraucher Altgeräte kostenlos in größeren Geschäften zurückgeben. Das hat am Donnerstag der Bundestag beschlossen. Die neuen Regeln sollen ab Anfang 2016 gelten. Umweltministerin Barbara Hendricks will als Nächstes bundesweit eine Wertstofftonne auf den Weg bringen - über diese könnten einfacher als bisher gerade kleine Elektrogeräte eingesammelt werden.

Die wichtigsten Fragen und Antworten für Verbraucher und Unternehmen:

Worum geht es in dem neuen Gesetz?

Das Gesetz, das Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD) ausgearbeitet hatte, sieht vor, dass ein Geschäft mit mehr als 400 Quadratmetern Fläche, künftig alte Elektrogeräte beim Neukauf eines gleichwertigen Geräts zurücknehmen muss. Kleine Geräte (bis 25 Zentimeter Kantenlänge) wie Handys, Ladegeräte, Modems oder Toaster müssen auch ohne Neukauf angenommen werden. In beiden Fällen muss kein Bon für die Altgeräte vorgezeigt werden. Die neue Regel betrifft damit Ketten wie Saturn oder Media Markt, nicht aber den Supermarkt, der nur in einem Regal auch ein paar Elektrogeräte zum Kauf anbietet.

Was ist mit dem Online-Handel?

Hier ist Ärger programmiert. Denn der Rücknahmezwang bei Neukauf soll auch hier gelten. Amazon nimmt derzeit einen Pauschalpreis von 15 Euro in Deutschland, wenn zum Beispiel bei der Lieferung der neuen Waschmaschine die alte mitgenommen werden soll. Das wäre künftig dann kostenlos. Das Umweltministerium empfiehlt Rücknahmekooperationen mit dem stationären Handel oder Partnerschaften mit Sozialeinrichtungen wie der Caritas, die mit der Verwertung Geld verdienen könnten. Alte Handys und andere Kleingeräte können jetzt schon etwa über das "Electroreturn"-Angebot der Post kostenlos eingesandt werden. In diesem Beispiel profitiert das Recyclingunternehmen Alba von den Wertstoffen - seit 2012 sollen etwa 98 000 ausgediente Geräte hierüber eingegangen sein.

Was macht der Händler mit dem Schrott?

Entweder er verwertet die alten Elektrogeräte selbst oder übergibt sie den Herstellern oder Entsorgungsunternehmen. Im Prinzip soll es wie beim "Grünen Punkt" eine Produktverantwortung der Hersteller für verkaufte Geräte geben. Die Hersteller melden auch bislang schon der Stiftung Elektro-Altgeräte-Register (EAR), der deutschen Koordinierungsstelle für Elektroschrott, wie viele neue Geräte sie in Umlauf bringen. Der Masse entsprechend müssen die Hersteller dann auch die Kosten der Entsorgung übernehmen.

Kommunale wie private Entsorger haben großes Interesse an der Weiterverwertung von mehr Elektromüll, denn in Zeiten knapper werdender Rohstoffe lässt sich damit gutes Geld verdienen.

Warum gibt es eine Reform des Elektrogesetzes?

Zum einen muss eine neue EU-Richtlinie umgesetzt werden. Bis 2016 sollen mindestens 45 Prozent des anfallenden Elektromülls erfasst und wenn möglich wiederverwertet werden, bis 2019 soll die Quote auf 65 Prozent steigen. Bisher werden viele Elektrogeräte, auch wenn es nicht erlaubt ist, in der normalen Hausmüll-Tonne entsorgt.

Die Bundesregierung verfolgt drei Ziele:

  • Erstens mehr sammeln.
  • Zweitens wertvolle Metalle wie seltene Erden wiederverwerten und Schadstoffe umweltgerecht entsorgen.
  • Drittens soll der illegale, gesundheitsgefährdende Schrottexport nach Afrika eingedämmt werden.

Eine weitere Motivation des Umweltministeriums könnte es sein, die sogenannte geplante Obsoleszenz - also die von Herstellern absichtlich verkürzte Lebensdauer von Elektrogeräten - zu unterbinden. Allerdingst ist offen, ob eine Rücknahmepflicht tatsächlich ein Anreiz ist, Geräte langlebiger zu bauen. Oder ob nicht der Kreislauf aus Neuverkäufen und wiederverwertbaren Altgeräten lukrativer ist.

Wie reagieren die Händler?

Zurückhaltend. "Aber wir finden es gut, dass die kleinen Geschäfte nicht verpflichtet werden, das wäre eine große Belastung", sagt Kai Falk, Geschäftsführer des Handelsverbands Deutschland (HDE). Zudem sei ein fairer Wettbewerb zwischen Onlinehändlern und Geschäften wichtig.

Wie viel Elektromüll fällt überhaupt in Deutschland an?

Nach Schätzungen pro Jahr und Kopf etwa 23 Kilogramm. Nach Angaben des Umweltbundesamtes wurden in Deutschland zuletzt knapp 780 000 Tonnen Elektroaltgeräte im Jahr gesammelt, davon 723 000 Tonnen aus privaten Haushalten. Bisher seien 8,8 Kilogramm pro Einwohner im Jahr gesammelt worden - der Wert soll mit dem neuen Gesetz deutlich gesteigert werden. Zudem soll besser über die etwa 1500 kommunalen Sammelstellen informiert werden, wo die Bürger Altgeräte umsonst entsorgen können.

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