Entscheidung des BGH:Telekom hat Anleger falsch informiert

  • Der Bundesgerichtshof hebt die Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt in einem zentralen Punkt auf: Die Telekom habe ihre Anleger im Emissionsprospekt falsch informiert.
  • Ob die Anleger, die auf Schadensersatz geklagt hatten, tatsächlich Geld erhalten, ist offen.

Fehler im Verkaufsprospekt

Im Verfahren gegen die Deutsche Telekom dürfen die Kleinanleger nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) weiter auf Schadenersatz hoffen. Der BGH hebt die Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main in einem zentralen Punkt auf: Im Prozess um den dritten Börsengang des Unternehmens im Jahr 2000 hat das Gericht einen schwerwiegenden Fehler im Emissionsprospekt entdeckt. Die Telekom habe die Anleger in Bezug auf eine konzerninterne Übertragung von Aktien des US-Telekommunikationskonzerns Sprint falsch informiert.

Emissionsprospekte werben bei einem Börsengang um Anleger, für sie gelten strenge Auflagen: Sie müssen die wirtschaftliche Situation des Konzerns korrekt wiedergeben.

16 000 Kleinanleger fordern Schadensersatz

Was die Entscheidung nun für die Anleger bedeutet, ist allerdings unklar: Der BGH gibt die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Oberlandesgericht Frankfurt zurück.

Etwa 16 000 Kleinanleger forderten von der Telekom insgesamt 80 Millionen Euro Schadenersatz - Geld, das sie vor mehr als zehn Jahren mit der einstigen "Volksaktie" verloren hatten. In dem Verfahren wurde exemplarisch der Fall eines schwäbischen Pensionärs geklärt, der 1,2 Millionen Euro forderte.

© Süddeutsche.de/Reuters/dpa/ratz - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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