EnEV:Streit um die Standards

Die Bundesregierung arbeitet derzeit an der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV). Bund und Länder sind sich uneins, welche Anforderungen Wohnungen bald erfüllen müssen. Die Immobilienwirtschaft will eine radikale Reform.

Von Ralph Diermann

Nach der EnEV ist vor der EnEV: Nachdem erst im Januar eine verschärfte Fassung der Energieeinsparverordnung in Kraft getreten ist, muss die Bundesregierung laut Gesetz bereits in diesem Jahr über eine Neufassung entscheiden. Doch der Prozess stockt. Eigentlich wollte die schwarz-rote Koalition im Mai einen Entwurf vorlegen. Das wird jetzt wohl aber erst im Sommer oder Herbst geschehen.

Als Bundesbauministerin Barbara Hendricks im April Eckpunkte des Entwurfs vorstellte, musste sie von den Bauministern der Länder herbe Kritik einstecken. Sie verlangen, die EnEV völlig neu zu strukturieren, um angesichts des großen Bedarfs an neuen, günstigen Wohnungen das Bauen billiger zu machen. Zudem beklagen die Minister, dass die Länder anders als vereinbart bislang nicht an der Konzeption der neuen EnEV beteiligt wurden. Jetzt soll eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einberufen werden, um einen Kompromiss zu finden. Der Bundesrat muss der neuen Verordnung zustimmen.

Die EnEV ist ein zentrales Instrument für den Klimaschutz im Immobiliensektor. Sie legt fest, wie viel Primärenergie ein neu errichtetes Gebäude maximal verbrauchen darf. Zudem definiert die Verordnung einen Grenzwert für den Wärmeverlust durch Außenwände, Fenster, Türen und Dach. Den Rahmen für die EnEV bildet die EU-Gebäuderichtlinie. Danach dürfen ab 2021 nur noch Gebäude errichtet werden, die einem Niedrigstenergiestandard entsprechen. Für öffentliche Bauten gilt diese Pflicht bereits ab 2019. Die in diesem Jahr zu verabschiedende EnEV-Fassung wird die EU-Vorgaben in konkrete Anforderungen übersetzen.

Die Berechnungen sind nicht durch Messungen in Gebäuden belegt, moniert der Verband

Um Bauherren vor unverhältnismäßig hohen Kosten zu schützen, ist in der EnEV ein Wirtschaftlichkeitsgebot festgeschrieben - die geforderten Effizienzmaßnahmen müssen sich innerhalb der Nutzungszeit der Immobilie amortisieren. Das Bundesbauministerium hat nun per Gutachten prüfen lassen, wie stark sich die Schrauben der EnEV noch anziehen lassen, ohne gegen das Gebot zu verstoßen. Das Ergebnis: Bei Wohngebäuden sei sogar der Standard "KfW-Effizienzhaus 55" - solche Immobilien benötigen nur 55 Prozent der Energie des Referenzgebäudes aus der EnEV 2014 - noch wirtschaftlich.

Der Immobilienwirtschaftsverband GdW hält die Rechnung der Gutachter allerdings für praxisfern. "Das ist völlig unrealistisch", meint GdW-Präsident Axel Gedaschko. So seien die angesetzten Gaspreise viel zu hoch und die Amortisationszeiten zu lang. Zudem seien die Berechnungen nicht durch konkrete Messungen in bestehenden Gebäuden belegt. "Das grenzt an Wahrsagerei", sagt Gedaschko. Die Praxis zeige, dass Kalkulation und Realität regelmäßig auseinanderklafften. Der GdW fordert daher, zunächst einmal eine Evaluation des Energieverbrauchs in Gebäuden vorzunehmen, die nach den EnEV-Standards 2014 und 2016 gebaut wurden.

Vor allem aber plädiert der Verband für eine radikale Reform der EnEV. Nicht der Primärenergiebedarf, sondern die CO2-Emissionen sollten künftig zentrale Zielgröße der Verordnung sein. Bauherren müssten frei entscheiden dürfen, auf welchem Wege sie die Klimaschutz-Anforderungen erreichen. Das wäre eine Abkehr von der bisherigen EnEV-Praxis, eine Klassifizierung der einzelnen Heizungstechnologien vorzunehmen. Der GdW liegt dabei auf einer Linie mit den Bauministern der Länder. Auch sie verlangen, die neue Verordnung Technologie-offen zu gestalten. Damit haben die Ländervertreter einen anderen Ansatz als die Bundesregierung - viel Arbeit also für die Bund-Länder-Kommission.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: